Hallo,
heute hatten unserer Lehrer mal wieder eine neue Idee und nehmen ab jetzt allen Schülern wärend des Unterrichts ihr Handy ab, mit der Begründung " dies wäre eine erzieherischen Maßnahmen ". Damit bin Ich und einige weitere Schüler allerdings nicht einverstanden und deshalb wende ich mit hiermit an Euch/Sie.
Kann eine Priv. Berufsfachschule das Handy vorsorglich abnehmen?
Muss ich mein Handy ( solange es den Unterricht nicht stört ) aushändigen, da es ja mein Eigentum ist?
Gibt es dazu etwas Schriftliches ( rechtliche Klauseln oder änliches ) ?
Vieln Danke für Ihre/Eure Antwort/en.
Hallo!
heute hatten unserer Lehrer mal wieder eine neue Idee und
nehmen ab jetzt allen Schülern wärend des Unterrichts ihr
Handy ab, mit der Begründung " dies wäre eine erzieherischen
Maßnahmen ".
Irgendwas kann an der Geschichte nicht stimmen. Durchwühlt der Lehrer Schultaschen und führt Leibesvisitationen durch? Das müßte er aber machen, um überhaupt Kenntnis von Mobiltelefonen der Schüler zu haben.
Es sei denn, die Dinger piepen vor sich hin, Schüler daddeln darauf herum, stören damit den Unterricht und sind selbst abgelenkt. Gegen solche Mißstände, verursacht von uneinsichtigen Vollpfosten verspielten Kindern, darf und muß ein Lehrer selbstverständlich vorgehen, wenn er einen geordneten Unterricht abhalten und Unterrichtsziele erreichen möchte.
Ziel von Schule und Berufsschule ist nicht nur die Vermittlung von Faktenwissen. Schule hat auch einen erzieherischen Auftrag. Dazu gehört u. a., sich in einer Gruppe einzuordnen und die ungeteilte Aufmerksamkeit einem gemeinsamen Ziel zu widmen.
Und während solcher Zeiten gehen weder die Finger noch die Blicke zum Handy. Das Ding hat gefälligst abgeschaltet in der Jacken- oder Schultasche zu stecken. Ist hoffentlich ein Selbstgänger! Nicht einmal ausgeschaltet haben die Dinger während des Unterrichts im Blickfeld der Schüler etwas verloren. Das lenkt alles ab. Da wird dann über das neueste Apple-Modell getuschelt „… guck mal hier“ oder die Lehrkraft/ein anderer Schüler kippt das teure Teil versehentlich vom Tisch oder es wird geklaut … Das alles ist kompletter Mist. Vermeidbarer Mist. Mobiltelefone & Co. haben im Unterricht nichts verloren. Basta.
Gruß
Wolfgang
danke dafür aber das beantwortet wohl kaum meine Frage! 
1 „Gefällt mir“
Hallo,
heute hatten unserer Lehrer mal wieder eine neue Idee und
nehmen ab jetzt allen Schülern wärend des Unterrichts ihr
Handy ab, mit der Begründung " dies wäre eine erzieherischen
Maßnahmen ".
Schön.
Damit bin Ich und einige weitere Schüler
allerdings nicht einverstanden und deshalb wende ich mit
hiermit an Euch/Sie.
Gut. Wie einverstanden bist Du denn mit dem Vorschalttext FAQ:1129, den Du mit „ich habe verstanden“ weggekickt hast?
Kann eine Priv. Berufsfachschule das Handy vorsorglich
abnehmen?
Möglich.
Muss ich mein Handy ( solange es den Unterricht nicht stört )
aushändigen, da es ja mein Eigentum ist?
Auch das kann sein.
Gibt es dazu etwas Schriftliches ( rechtliche Klauseln oder
änliches ) ?
Wahrscheinlich.
Ich würde bei Eurer Schulordnung (oder wie auch immer es sich nennt) anfangen.
Darüber hinaus wird es zwischen den Schülern und der Schule einen „Ausbildungsvertrag“ geben. Das könnte auch eine Quelle sein.
Weiterhin könnte man die Lehrer (oder die Schulleitung) nach der Rechtsquelle fragen.
Ich fürchte, für „mein Händi gehört mir“ wird es nicht viele Argumente geben.
Gruß
Jörg Zabel
.
Hallo,
heute hatten unserer Lehrer
- Falsches Brett (besser : Unterricht u Erziehung )
- Welches Bundesland?
mal wieder eine neue Idee und
nehmen ab jetzt allen Schülern wärend des Unterrichts ihr
Handy ab, mit der Begründung " dies wäre eine erzieherischen
Maßnahmen ". Damit bin Ich und einige weitere Schüler
allerdings nicht einverstanden und deshalb wende ich mit
hiermit an Euch/Sie.
Kann eine Priv. Berufsfachschule das Handy vorsorglich
abnehmen?
Was für eine Berufsfachschule?
Muss ich mein Handy ( solange es den Unterricht nicht stört )
aushändigen, da es ja mein Eigentum ist?
In welcher Situation? War das Handy offen auf dem Tisch?
Hat es geläutet oder vibriert?
Oder war es ganz unauffällig in der Tasche oder Jacke verstaut?
Gibt es dazu etwas Schriftliches ( rechtliche Klauseln oder
änliches ) ?
Das kann man erst beantworten, wenn Bundesland und Schulart bekannt ist.
Gruß Wawi
Hallo!
danke dafür aber das beantwortet wohl kaum meine Frage! 
Die Antwort erschien nicht genehm, was mit der auf Eigentum abzielenden Frage schon zu vermuten war. Das Eigentum am Mobiltelefon stellt niemand in Frage, sondern zeitweise nur den Besitz als mildestes Mittel zur Sicherstellung ungestörten Unterrichts. Weil der ungestörte Unterricht überhaupt Grund für die Zusammenkunft im Klassenverband und für die Existenz der Schule ist, kommt man bei der Güterabwägung, Verfügungsgewalt des Schülers über sein Mobiltelefon vs. ungestörter Unterricht, zu einem klaren Ergebnis.
Gruß
Wolfgang
7 „Gefällt mir“
Ich geh aufgrund vom Link in der Vika mal von Bayern aus…
Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000
.
Art. 56
.
(5) 1 Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. 2 Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. 3 Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden.
http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…
Gruss HighQ
5 „Gefällt mir“
Guten Morgen
Ich geh aufgrund vom Link in der Vika mal von Bayern aus…
Hätte ich selbst drauf kommen können, um die Uhrzeit hab ich da aber irgendwie nicht reingesehen.
Art. 56
[…]
Dem wäre nichts hinzuzufügen
außer *
Gruß
Wawi