An einer Schule ist die Schulassistentin gleichzeitig Geschäftsführerin einer (der Schule nahe stehenden) GmbH. Als Hauptgesellschafter dieser GmbH fungiert ein Verein, der in seiner Satzung „eigentlich“ nur den Zweck stehen hat, die GmbH zu unterstützen. Im Vorstand des Vereins überwiegen Schulleitung und Lehrer.
Geldverkehr der GmbH läuft z.T. über das Schulkonto.
Entscheidungen werden hauptsächlich innerhalb der Schulleitung getroffen.
Die Schule profitiert von der GmbH in Form von Vergünstigungen.
Gern hätte ich die Rechtsgrundlage geprüft, finde aber keine passenden Einstiege in das Thema, daher die Frage:
„Darf eine allgemeinbildende Schule faktisch und tatsächlich eine GmbH betreiben?“
Hi,
so wie Du den Sachverhalt beschreibst, ist Deine Frage wenig sinnvoll. Die Schule „betreibt“ ja gar keine GmbH. Das könnte sie auch nicht, da eine Schule keine rechtich selbständige Person ist, sondern nur eine unselbständige Einrichtung des Schulträgers.
Du beschreibst eine GmbH, zu deren Gesellschaftern ein Verein gehört und deren Geschäftsführerin die Schulassistentin ist. Das ist rechtlich erstmal nicht zu beanstanden; allenfalls stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber der Assistentin etwas von deren Geschäftsführertätigkeit weiß.
Gruß,
Michael
Hallo,
vermutlich handelt es sich um einen Förderverein der Schule, zumindest sind die Angaben hierzu hinweisend.
Es ist kein Grund zu erkennen, der dies beanstande könnten.
lG