Darf eine Straftat gefilmt werden?

Hallo @ALL!

Wir haben im Bekanntenkreis kürzlich darüber diskutiert, ob jemand, der gerade sieht, dass jemand anders eine Straftat begeht (beispielsweise sieht Frau A, dass Frau B von gegenüber - die Wohnungen liegen genau auf gleicher Ebene und Frau A kann ins Fenster sehen - ihr Kind misshandelt (verprügelt, beschimpft, ect.) dies mit der privaten Video-Kamera filmen darf. Normalerweise darf man ja andere ohne ihre Erlaubnis nicht filmen.

Frage Zwei wäre dann, ob dieses Material von Polizei und Staatsanwaltschaft verwendet werden dürfte? Weiß das jemand?

Ihr könnt im Archiv unter den Stichworten „Jugendamt - Kindesmisshandlung“ gern mal nachschauen, da hab ich kürzlich eine Frage in diesem Brett gestellt. Davon geht diese Frage aus.

Vielen Dank!
LG, IRIS

Wir haben im Bekanntenkreis kürzlich darüber diskutiert, ob
jemand, der gerade sieht, dass jemand anders eine Straftat
begeht (beispielsweise sieht Frau A, dass Frau B von gegenüber

  • die Wohnungen liegen genau auf gleicher Ebene und Frau A
    kann ins Fenster sehen - ihr Kind misshandelt (verprügelt,
    beschimpft, ect.) dies mit der privaten Video-Kamera filmen
    darf.

Klar.

Normalerweise darf man ja andere ohne ihre Erlaubnis
nicht filmen.

Natürlich darfst du das grundsätzlich. Die Frage ist nur wo man jemanden filmt und was man mit dem Filmmaterial vorhat/macht.

Frage Zwei wäre dann, ob dieses Material von Polizei und
Staatsanwaltschaft verwendet werden dürfte? Weiß das jemand?

Wieso sollte sie dies nicht können?

Gruß Andi

Frage Zwei wäre dann, ob dieses Material von Polizei und
Staatsanwaltschaft verwendet werden dürfte? Weiß das jemand?

Wieso sollte sie dies nicht können?

Eventuell hat die Staatsanwaltschaft oder der verhandelnde Richter zuviele amerikanische Krimis geguckt, wo man das nicht ohne weiteres darf.

Grüße,

Anwar

Hallo!

Eventuell hat die Staatsanwaltschaft oder der verhandelnde
Richter zuviele amerikanische Krimis geguckt, wo man das nicht
ohne weiteres darf.

Also mir wäre neu, dass in Deutschland plötzlich heimliche Ton- und Videaufnahmen, die die Privat- oder sogar Intimsphäre der Beteiligten berühren, so ohne weiteres verwendet werden dürften.
Das hat weniger mit amerikanischen Krimis zu tun, als mit Art. 2 I i.Vm. Art. 1 I GG, also dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Man könnte sich natürlich fragen, ob nicht das, was man ohnehin durch das Fenster ohne weiteres sehen kann, tatsächlich noch der Privatsphäre zuzuordnen ist. Wenn es aber der Privatsphäre zuzuordnen ist, ist eine Verwertung durchaus problematisch.
Aber grundsätzlich gilt: Selbst die Polizei/StA darf nicht alles beobachten was sie gern will, geschweige denn, das Gericht dies später verwerten. Wenn die Intimsphäre betroffen ist, scheidet eine Verwertung grundsätzlich aus, wenn die Privatsphäre betroffen ist, kommt eine Verwertung nur bei schwerer Kriminalität in Betracht, weil dann das Interesse des Einzelnen gegenüber dem Interesse an einer wirksamen Strafrechtspflege zurücktreten muss.
Grundsätzlich ist diese Frage also in der Tat zu diskutieren. Und wer die Frage nach der Zulässigkeit der Aufnahme und späteren Verwertung pauschal mit „Ja“ beantwortet, hat wahrscheinlich zu wenige amerikanische Krimis und zu viel Barbara Salesch gesehen und hilft auch dem Fragestellter nicht weiter, der wahrscheinlich einem pauschalen „Ja“ genauso wenig abgewinnen kann wie einem pauschalen „Nein“, wenn denn nicht eine Begründung folgt.

Florian.

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Hallo,

Also mir wäre neu, dass in Deutschland plötzlich heimliche
Ton- und Videaufnahmen, die die Privat- oder sogar Intimsphäre
der Beteiligten berühren, so ohne weiteres verwendet werden
dürften.

Nun, es mag durchaus sein, dass Du, oder eher noch die betroffene Person, das Schlagen von Kindern als „intime“ Handlung ansiehst, aber ich denke diese Interpretation ist ziemlich fragwürdig.

Man könnte sich natürlich fragen, ob nicht das, was man
ohnehin durch das Fenster ohne weiteres sehen kann,
tatsächlich noch der Privatsphäre zuzuordnen ist.

Mit Sicherheit nicht, denn sonst wäre es in Deutschland verboten mit einer laufenden Videokamera durch die Straßen zu fahren, immerhin könnte man ausversehen auch mal ein Fenster im Bild haben. Eine solche interpretation finde ich wiederum höchst fragwürdig. Schau Dir mal eine x-beliebige Reportage an, ich denke da sind jede Menge Fenster zu sehen.

Wenn die Intimsphäre betroffen
ist, scheidet eine Verwertung grundsätzlich aus,

Ach, wirklich? Das erzählst du am besten diesem Richter:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03978…

wenn die
Privatsphäre betroffen ist, kommt eine Verwertung nur bei
schwerer Kriminalität in Betracht, weil dann das Interesse des
Einzelnen gegenüber dem Interesse an einer wirksamen
Strafrechtspflege zurücktreten muss.

Ich denke Misshandlung von Kindern (und danach, nicht nach irgendwas) wurde ja gefragt fällt in diesen Bereich.

Grüße,

Anwar

Hallo

Eventuell hat die Staatsanwaltschaft oder der verhandelnde
Richter zuviele amerikanische Krimis geguckt, wo man das nicht
ohne weiteres darf.

Also mir wäre neu, dass in Deutschland plötzlich heimliche
Ton- und Videaufnahmen, die die Privat- oder sogar Intimsphäre
der Beteiligten berühren, so ohne weiteres verwendet werden
dürften.

Hier wird auf die „Fruit of the poisoness tree“-Problematik angesprochen, die mit vorliegender Frage aber nichts zu tun hat.

D.h. es gibt selbstverständlich Beweisverwertungsverbote. Diese beziehen sich aber darauf, dass das Beweismittel illegal durch die Ermittlungsbehörden erlangt worden ist. Wenn also ohne richterlichen Beschluss eine Wohnung oder ein Telefon überwacht wird um Beweismittel zu erlangen und man erhält hierbei Beweise für ein Strafverfahren, dann wird die Sache problematisch. Ebenso problematisch, wenn ein Dritter (also nicht Ermittlungsbehörde) gezielt eine Überwachung durchführt, die nicht zulässig ist und dabei Beweismittel erlangt.

Hier geht es aber doch nur um einen „Zufallsfund“. D.h. der Zeuge hat sich ja nicht auf die Lauer gelegt, ist nicht in die Wohnung eingedrungen, hat keine Abhöranlagen installiert, … um Beweise zu erlangen, sondern wird nur zufällig Zeuge einer Straftat und dokumentiert diese im Moment des Geschehens. Diese Beobachtung fand für ihn problemlos und rechtlich einwandfrei durch die offenstehenden Fenster statt.

Als Strengbeweis zählt jetzt die Aussage des Zeugen (ja, ich habe gesehen wie der Angeklagte sein Kind geschlagen hat) und diese Aussage kann dann eben durch das Video noch untermauert werden. Also alles kein Problem und erst recht kein spezielles Problem des Videos.

BTW: Intimsphäre hört da auf, wo Dritte ohne technische Hilfsmittel und besondere Anstrengungen Dinge „mitbekommen“. Wenn ich mich also im nur von einem Maschendrahtzaum umgebenen Garten bewege und jeder Passant jede meiner Bewegungen verfolgen kann, ist meine Intimsphäre nicht betroffen. Habe ich eine Mauer mit drei Metern Höhe um meine Burg gezogen und mietet jemand extra einen Hubwagen um drüberschauen zu können, sieht die Sache anders aus.

Gruß vom Wiz

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Hallo!

Hier wird auf die „Fruit of the poisoness tree“-Problematik
angesprochen, die mit vorliegender Frage aber nichts zu tun
hat.

Da Widerspreche ich, weil sich eben diese Frage bei solchen Fällen schon zumindest als diskussionswürdig aufdrängt. Und das Posting des Fragestellers war ja wohl genau auf die Fragen der Verwertbarkeit gerichtet. Also was, wenn nicht die Frage nach einem Beweisverwertungsverbot war hier die vorliegende Frage?
Im Ergebnis stimme ich ja auch zu. Ich wollte nur deutlich machen, dass man da schonmal drüber sprechen sollte, statt einfach mit „Ja natürlich, warum nicht?“ zu antworten.
Denn einem Laien hilft eine „Ja klar, warum nicht?“ - Antwort meiner Meinung nach nicht sehr viel weiter, weil die Frage ja schon Zweifel impliziert, die durch ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ wohl kaum ausgeräumt werden können.

Gruß,

Florian.

Hi Florian!
Erstmal vielen Dank! Dass es unter „normalen Umständen“ verboten ist, jemand anderen in seinem eigenen Wohnzimmer (das gilt als Intimbereich) aufzunehmen, weiß ich als Journalistin. Ebenso ist es in Deutschland verboten, eine Ton-Aufnahme von jemandem zu machen, ohne, dass er es weiß.
Meine Frage war jetzt nur, ob dies auch unter den speziellen Umständen (Frau X sieht eine Straftat und hat zufällig eine Videokamera zur Hand) anders aussieht. Ganz genau weiß ich das leider immer noch nicht :frowning:

Vielleicht schreibt ja noch jemand was dazu…

LG, IRIS