Darf eine Tagesmutter sowas?

Hi

erstmal bin ich mir nicht sicher ob dies das richtige Board ist.
Ich will KEINE Rechtsauskunft, eher Erfahrungswerte.

Also:

Kind (1,5) geht zu einer Tagesmutter 20Std. die Woche.
Laut Jugendamt betreut die Tagesmutter von 8 bis 18 Uhr.

Bisher war das Kind 40Std. betreut (8-16 Uhr)

Da schon die erste Frage:

Das JA sagt bei einem 40std. Arbeitsvertrag bekommt man eine 40std. Betreuung. Aber man ist ja nicht 8 Std. auf Arbeit sondern 9Std. (Mittagspause?!?)
Tagesmutter sagt bei ihr zählt Mittagspause nicht. Jugendamt muss das klären (seid 1,5 Monaten wird auf antwort gewartet… 10x nachgefragt)
Jetzt nicht mehr wichtig da 20Std. betreuung :confused: trotzdem würd mich interessieren was richtig wäre.

Jetzt da nur noch 20Std. Betreuung ist, möchte die Tagesmutter das Kind von 11 Uhr bis 15 Uhr tägl. (Kind schläft immer von 12 bis 14 Uhr) ergo betreut sie nur 2 std…

Ich möchte jetzt aber mein Kind von 14 bis 18 Uhr zur Tagesmutter bringen, das lehnt diese ab. Darf sie das? Ich meine es ist doch ihr job.

Anderer Vorschlag meinerseits war, das Kind mo von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 18 Uhr zu bringen. Das lehnte die Tagesmutter auch ab, mit der Begründung, das 20std. heisst 5x4Stunden die Woche… ist das Richtig?

Wechseln kann ich die Tagesmutter zur Zeit nicht, da in meinem Stadtbezirk keine Tagesmutter einen Platz frei hat. (Zuschuss der Stadt fällt weg wenn man eine aus einem anderem Stadtteil nimmt)
In die Kita darf ich ihn auch nicht geben, da ich ja jetzt arbeitslos bin. Doch ihn in garkeine Kita zu geben, sondern mein Kind selbst zu betreuen würde heissen, das man mir mein ALG streicht. *kopfschüttel*

Wer weiss zu dem Thema etwas Bescheid oder hat eigene Erfahrungen gemacht? Nochmal KEINE Rechtsauskunft, wegen Faq :wink:

lg
destiny

Hallo,
das Familienbrett ist vielleicht sinnvoller aber mal sehen,
ich habe auch nur eine kleine Frage.
Wie alt ist dein Kind und warum darf es nicht in den Kindergarten?
Weil es noch nicht 3 Jahre alt ist? Wenn doch schon 3, auch die Kinder von arbeitlosen Eltern dürfen in den Kindergarten und müssen nicht zu Hause bleiben.
Gruß SUnny

Weil das Kind noch nicht 3 Jahre ist.

Hi,

also ich würde diesen Satz aus dem UP:

Kind (1,5) geht zu einer Tagesmutter 20Std. die Woche.

das das Kind eineinhalb Jahre alt ist.

Gruß
Tina

1 Like

Hallo,

ob und wann eine Tagesmutter bereit ist, Kinder zu betreuen, kann sie selber festlegen. Ist ja eine Dienstleistung, die sie freiwillig anbietet (sie ist ja nicht beim Jugenamt fest angestellt). Wenn das nicht mit deinen Vorstellungen übereinstimmt, kannst du das Angebot natürlich ablehnen und versuchen, dich anderweitig zu behelfen.

Da Tagesmütter immer sehr gefragt sind, ist natürlich eine gewisse Arroganz zu beobachten (= das auf Sonderwünsche nicht eingegangen wird), weil sie es bei den vielen Nachfragen nicht nötig haben. Andererseits ist der Stundenlohn ja so extrem niedrig, dass man es irgendwie auch verstehen kann…

Etwas unglücklich ist es natürlich, dem Jugendamt als Vermittler gegenüber anzugeben, man würde zwischen 8- 18 Uhr Betreuung anbieten und dann doch zeitlich recht unflexibel zu sein, aber da wird das Jugendamt auch nichts dran ändern können, weil es denen ja letztendlich egal ist, wie Tagesmutter und Eltern sich einigen.

Was eine 40 Std./ Woche-Betreuung angeht: das wird natürlich nicht reichen, wenn man Vollzeit arbeiten geht. Kommen ja nicht nur die Mittagspausen hinzu, sondern auch die Fahrzeit, evtl. Überstunden etc. Notfalls muss man dann eine zweite Betreuungsmöglichkeit in der Hinterhand haben- oder max. eine 75%-Stelle annehmen.

Viele Grüße
rosarot-2010

Hi

hmm

also hat man keinerlei Handhabe und ist der Willkür ausgesetzt (ausser man hat das nötige Kleingeld)

Was den „mageren Lohn“ angeht, dem kann ich nicht zustimmen, die benannte Tagesmutter bekommt bei einer 40std. betreuung eines kindes vom Amt 378 euro. Zusätzlich (je nach Einkommen) einen Betrag von den Eltern (hier waren es z.B. 169euro). Jedenfalls meinte TM das sie auf 2.200 euro brutto kommt bei 5 Kindern je 8 std. tägl. also kein schlechter Job.

Ich werde jetzt aufjedenfall trotzdem dem JA melden, das die Betreuungszeiten die die Frau angibt nicht stimmen, bzw. nicht mehr stimmen. Schließlich bekommen diesen Zuschuss von der Stadt nur die TM die beim JA gemeldet sind, wenn man da rausfliegt muss die TM sich Eltern suchen die 500 euro mtl. bezahlen, davon gibts weniger.

Hi

Hallo,

Kind (1,5) geht zu einer Tagesmutter 20Std. die Woche.
Laut Jugendamt betreut die Tagesmutter von 8 bis 18 Uhr.

Bisher war das Kind 40Std. betreut (8-16 Uhr)

Da schon die erste Frage:

Das JA sagt bei einem 40std. Arbeitsvertrag bekommt man eine
40std. Betreuung. Aber man ist ja nicht 8 Std. auf Arbeit
sondern 9Std. (Mittagspause?!?)

Das kommt total auf das Jugendamt an. Du kannst ja nicht erwarten, dass die Tagesmutter eine Stunde umsonst betreut. Würdest du ne Stunde umsonst arbeiten? Lass dir da auch vom Amt nix einreden. Die meinen halt du kannst das Kind in der Mittagspause betreuen, aber du musst halt denen auch noch einmal sehr deutlich klar machen.

Tagesmutter sagt bei ihr zählt Mittagspause nicht. Jugendamt
muss das klären (seid 1,5 Monaten wird auf antwort gewartet…
10x nachgefragt)

Das kann sehr lange dauern. Bei uns wartet man gerade fast ein halbes Jahr auf die Bearbeitung der Anträge.

Jetzt nicht mehr wichtig da 20Std. betreuung :confused: trotzdem würd
mich interessieren was richtig wäre.

Wie gesagt, arbeitest du eine Stunde umsonst?

Jetzt da nur noch 20Std. Betreuung ist, möchte die Tagesmutter
das Kind von 11 Uhr bis 15 Uhr tägl. (Kind schläft immer von
12 bis 14 Uhr) ergo betreut sie nur 2 std…

Na anwesend muss sie ja aber trotzdem sein. Oder willst du nicht bezahlen weil dein Kind schläft? Aber alleine würdest du es nicht lassen. Zahlen willst du auch nicht?

Ich möchte jetzt aber mein Kind von 14 bis 18 Uhr zur
Tagesmutter bringen, das lehnt diese ab. Darf sie das? Ich
meine es ist doch ihr job.

Sie ist selbständig. Sie muss gar nichts. Sie kann ihre Zeit selber einteilen. Eine Putzfrau darf sich auch aussuchen bei wem sie putz…

Anderer Vorschlag meinerseits war, das Kind mo von 8 bis 18
Uhr und Freitag von 8 bis 18 Uhr zu bringen. Das lehnte die
Tagesmutter auch ab, mit der Begründung, das 20std. heisst
5x4Stunden die Woche… ist das Richtig?

Kann die Tagesmutter bestimmen wie sie will. Ne Bekannte von mir hat ihr Kind bei der Tagesmutter und das an drei Tagen die Woche. Insgesamt aber auch nur 25 Std. die Woche. Legt die Tagesmutter und das Jugendamt selber fest.

Wechseln kann ich die Tagesmutter zur Zeit nicht, da in meinem
Stadtbezirk keine Tagesmutter einen Platz frei hat. (Zuschuss
der Stadt fällt weg wenn man eine aus einem anderem Stadtteil
nimmt)

Tja, die Frau ist aber selbstständig. Sie bestimmt ihre Arbeitsbedingungen selber. Entweder kann eine Familie sich danach richten oder muss sich halt eine Andere suchen. So doof das ist.

In die Kita darf ich ihn auch nicht geben, da ich ja jetzt
arbeitslos bin. Doch ihn in garkeine Kita zu geben, sondern
mein Kind selbst zu betreuen würde heissen, das man mir mein
ALG streicht. *kopfschüttel*

Dann mach doch selber Tagesmutter und biete andere Zeiten an :smile:

Wer weiss zu dem Thema etwas Bescheid oder hat eigene
Erfahrungen gemacht? Nochmal KEINE Rechtsauskunft, wegen Faq
:wink:

So blöd das jetzt ist, warum bleibst du nicht zuhause und beantragst H 4? Klar is sehr wenig Geld, aber du hättest Zeit für dein Kind und keine Probleme mit deiner Betreuung…
Ist echt doof mit kleinen Kinder, wenn man keine Kinderbetreuung hat.

Gruß Jenny

lg
destiny

Hallo,

also hat man keinerlei Handhabe und ist der Willkür ausgesetzt
(ausser man hat das nötige Kleingeld)

das kommt immer auf den Standpunkt an - versetze Dich doch bitte mal in die Lage der Tagesmutter.

Man muss ihr zugute halten, dass es Ihr Job ist und sie damit Ihr Geld verdient. Dass sie es nur den Kindern oder den auf eine TM angewiesenen Müttern zuliebe tut kann und darf man nicht erwarten.

5 Kleinkinder gleichzeitig zu betreuen stelle ich mich ziemlich anstrengend vor - schließlich haben die womöglich alle gleichzeitig Hunger oder sonst irgendein Bedürfnis. Da muss man schon ganz gut organisiert sein.

Auch muss man sich die Frage stellen, wie lange die tatsächliche Arbeitszeit ist. Stimmen die Zeiten für alle Kinder nicht exakt überein wird die Arbeitszeit der TM unter Umständen ganz schön länger - wird ein Kind von 08:00 bis 16:00 betreut, ein anderes vielleicht von 10:00 - 18:00 muss die TM effektiv von 08:00 - 18:00 zur Verfügung stehen. Aus diesen und den o.g. organisatorischen Gründen ergeben sich wahrscheinlich auch die Einschränkungen in der Betreuungszeit. Jede Zeit zu akzeptieren die einer Mutter gerade einfällt würde ihre Organisation und ihren Tagesablauf u.U. ganz schön durcheinanderbringen. Ihre Einschränkungen sind also nicht reine Bosheit sondern sicher wohlüberelgt.

Und was das Bruttogehalt von vielleicht EUR 2.200,- betrifft: Du darfst nicht vergessen, sie ist selbstständig. Da gibt es keinen AG der die Hälfte der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung trägt. U.U. braucht sie zusätzliche eine spezielle Berufshaftpflicht. Stell’ Dir mal vor was passiert, wenn sie einen Moment unaufmerksam ist und einem der Kinder ein Unfall passiert. Haftet sie dann persönlich?

Ich würde daher mal schätzen, dass Ihre EUR 2.200,- brutto etwa einem Bruttogehalt von EUR 1.500,- - 1.600,- einer Angestelllten entsprechen. Eine meines Erachtens der Tätigkeit mit nichten angemessene Bezahlung.

Ich weiss natürlich, dass es für eine Mutter sehr schwer ist Kinderbetreuung und den berechtigten Wunsch nach Berufstätigkeit miteinander zu vereinbaren - von daher verstehe ich Deinen Frust.

Die Schuld für diese Situation liegt jedoch kaum bei den Tagesmüttern, man muss froh sein, dass es noch welche gibt, die diesen schwierigen Job übernehmen. Vielleicht könnte man einige mehr dazu motivieren, wenn sie angemessener bezahlt würden. Das müssten sicher größtenteils die Jugendämter, also der Staat, übernehmen, da die meisten Mütter kaum mehr bezahlen können. Hier wären aber meines Erachtens Steuergelder sinnvoller angelegt als in irgendwelchem dummen Bildungschipkarten (Bürokratie) oder ein paat Cent Erhöhung des Kindergeldes.

Gruß
Werner

5 Like

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, bist Du derzeit nicht berufstätig?

Wieso kannst Du die Zeiten dann nicht akzeptieren?

Und dass man ein 1.5 Jahre altes Kind betreuen lassen muss, sowas habe ich noch nie gehört. Gibt es da Hintergründe?

So nebenbei: Im Umkreis von 50km müsste doch eine andere Tagesmutter zu finden sein? Vielleicht mit so vielen Stunden, dass Du Vollzeit arbeiten kannst?

Eine Bitte noch, nimm nicht alles was der Staat bezahlt als selbstverständlich hin. Das Geld (385€??) muss auch irgendwo herkommen. Dafür bleibst Du daheim, aber verlangst angenehmere Zeiten.

Andere Menschen haben auch Kinder, arbeiten Vollzeit und müssen auch sehen wie die Kinder untergebracht werden. Und das ist Teuer, besonders wenn der Staat nichts dazu gibt.

Viele Grüße

Sorry!
Falsche Zahl. Es waren keine Betreuungskosten angegeben.

Viele Grüße

Hallo

Anderer Vorschlag meinerseits war, das Kind mo von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 18 Uhr zu bringen. Das lehnte die Tagesmutter auch ab, mit der Begründung, das 20std. heisst 5x4Stunden die Woche… ist das Richtig?

Wenn es das bei ihr heißt, dann wird es wohl richtig sein.
Es ist auf jeden Fall viel besser für das Kind, wenn es öfter und dafür nicht so lange fremdbetreut wird.

VG