Darf eine Unfallversicherung kündigen?

Hallo, wer kann helfen? Mein Sohn hatte im Mai 2011 einen schweren Autounfall auf dem Weg zur Arbeit. Er wurde am Oberschenkel (Trümmerbruch) und Knie sehr schwer verletzt. Bis heute wurde er mehrmals operiert und der Arzt hat gesagt, das Bein wird niemals wieder vollständig gesund. Im Gegenteil, er brauch garantiert irgendwann ein künstliches Kniegelenk.Mein Sohn hat eine private Unfallversicherung, die bis jetzt auch regelmäßig das Krankentagegeld gezahlt hat (aber sonst nix, keine Zahlung wegen Behinderung, die erst festgestellt werden muss noch Schmerzensgeld.). Nun hat aber diese Versicherung den Vertrag zum Jahresende gekündigt. Nun meine Fragen. Ab wann und wo kann mein Sohn einen Grad der Behinderung feststellen lassen und evtl. eine Rente o.ä. beantragen? Und darf eine Versicherung den Vertrag kündigen, während der Schadensfall noch nicht abgeschlossen ist? Was können wir tun? Muss die Versicherung auch nach der Kündigung noch zahlen, bis der Schadensfall abgeschlossen ist? Wir haben doch extra eine Unfallversicherung für solch einen Fall abgeschlossen. Ich hoffe, jemand kann uns helfen, wir hängen im Moment ganz schön in der Luft.

Guten Tag,
nein, das ist nicht möglich

Ich würde mal eine Verbraucherschutzberatung aufsuchen - dort gibt es auch - sehr preiswert - Rechtsberatung. Viel Erfolg und alles Gute für deinen Sohn.

Hallo,

jeder Vertragspartner kann im Schadensfall den Vertrag kündigen.

Jedoch für den Unfall, der im Versicherungszeitraum passiert ist,
muss der Versicherer leisten.

In den Unfallbedingungen steht oft nachfolgender Text (oder ähnlich).

Invaliditätsleistung
Voraussetzungen für die Leistung:
Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.

Die Invalidität ist
innerhalb XX Monate nach dem Unfall eingetreten und
innerhalb von XX Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich
festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.

Von dem Versicherer erhält man nach Meldung eines Unfallschadens eine Information bis zu welchem Zeitpunkt ein Arzt über den verbleibenden Schaden berichten muss.
Ansonsten bitte in ihren Vertragsbedingungen lesen, bis wann die Meldung beim Versicherer vorliegen muss.

Gruß Merger

Unsinn!
wenn man keine Ahnung hat, sollte man auf eine Antwort verzichten.

Vielen Dank für deine Hilfe.
jetzt sind wir schon etwas zuversichtlicher.
lg muddimeck

Bei schweren Personenschäden immer zum Anwalt!

Und darf eine Versicherung den Vertrag kündigen, während der Schadensfall noch nicht abgeschlossen ist?

Natürlich darf die Versicherung kündigen. Für den vorher eingetretenen Schaden muß sie aber noch zeitlich unbegrenzt leisten.

Mein dringender Rat: Gebt alles an einen spezialisierten Anwalt, der ab sofort als einziger mit der Versicherung kommuniziert. Die Anwaltskosten amortisieren sich leicht, wenn der Anwalt eine bessere Einstufung erreicht etc.

Und die Versicherung versucht dann die üblichen Dummenfang- Sachen, wie z.B. Abfindungsangebote, gar nicht erst.

Viel Glück!

Ich würde mal eine Verbraucherschutzberatung aufsuchen - dort

Wozu ? Das außerordetliche Kündigunsgrecht steht im Gesetz. Erst wenn die Entschädigungsleistung deutlich unter den vertraglichen Leistungen liegt, wäre eine Rechtsberatung sinnvoll.

Hallo,

Mein Sohn hatte im Mai 2011 einen schweren Autounfall auf dem Weg zur Arbeit.

Da der Unfall auf den Weg zur Arbeit passiert ist hat dein Sohn Anspruch auf Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung.
Schon bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet?

Er wurde am Oberschenkel (Trümmerbruch) und Knie sehr schwer verletzt. Bis heute wurde er mehrmals operiert und der Arzt hat gesagt, das Bein wird niemals wieder vollständig gesund.

Und der Arzt hat noch keine (vorläufige) Feststellung der Invalidität gemacht? Schnellstens nachholen lassen!

Mein Sohn hat eine private Unfallversicherung, die bis jetzt auch
regelmäßig das Krankentagegeld gezahlt hat.

Ist das vielleicht ein anderes Geld? Soviel ich weiss werden Unfallkrankentagegelder max. für ein Jahr bezahlt und nur solage die Person sich in ärztlichen Behandlung befindet.

(aber sonst nix, keine Zahlung wegen Behinderung, die erst festgestellt werden

Wie oben gesagt Invaliditätsgrad feststellen lassen dann bekommt man vorläufig schon mal Geld von der vereinbarten Grundsumme.

:muss noch Schmerzensgeld.)

Schmerzensgeld zahlt keine Unfallversicherung.
Dies kann man einforden falls jemand anderes den Unfall verschuldet hat. Wie auch Lohnfortzahlungen etc.
Das wäre ein Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung.

_Nun hat aber diese Versicherung

den Vertrag zum Jahresende gekündigt. Nun meine Fragen. Ab
wann und wo kann mein Sohn einen Grad der Behinderung
feststellen lassen_

Beim Arzt

und evtl. eine Rente o.ä. beantragen?

private Unfallrente nur wenn es vertraglich in der Unfallversicherung vereinbart war und ab 50% Körperschaden in der festgelegten Höhe.

Verletztenrente über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV), wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von min 20% besteht. Während der ersten 3 Jahre kann der Grad neu ermittelt werden, danach wird die Rente lebenslang gezahlt. (steuerfrei)

Es könnte sogar eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)zusätzlich gezahlt werden. Da das Berechnen zu kompliziert ist einfach einen Antrag in der GRV stellen.

Vorrangig ist aber die GUV zuständig!

Und darf eine Versicherung den Vertrag kündigen,

wie schon die Vorredner gesagt haben… JA

Gruß
LampEh

Hallo,

äh, Du verwirrst mich. Hast Du die Frage nicht gelesen oder vielleicht nicht verstanden? Es geht hier NICHT um einen Haftpflicht-Anspruch.

Mein dringender Rat: Gebt alles an einen spezialisierten
Anwalt, der ab sofort als einziger mit der Versicherung
kommuniziert. Die Anwaltskosten amortisieren sich leicht, wenn
der Anwalt eine bessere Einstufung erreicht etc.

Bessere Einstufung, was ist damit gemeint?

Und die Versicherung versucht dann die üblichen Dummenfang-
Sachen, wie z.B. Abfindungsangebote, gar nicht erst.

Bei der eigenen Unfallversicherung steht doch im Vertrag, was bei welchen körperl. Beeinträchtigungen bezahlt wird. Im beschriebenen Fall kommt es doch nur drauf an, dass die Invalidität innerhalb der Frist eintritt bzw. festgestellt wird.

Grüße, M