Hallo, eine Versicherung hat z.B. aufgrund einer Klausel beim Kfz-Halter eine Jahresvorauszahlung gerichtlich per Klage durchgerungen, obwohl das Fahrzeug bis zur Mitte des Jahres angemeldet war und danach ein anderes Fahrzeug bei einer anderen Versicherung angemeldet worden war.
Mitlerweile sind Hauptforderung + Gerichtskosten + Zinsen + Inkassoauslagen in Ratenform abbezahlt worden. Hat denn jetzt der beklagte Kfz-Halter z.B. nicht den Anspruch jetzt die Jahreshälfte an getätigtem Beitrag von der Versicherung zurückzufordern, da ja für diese Zeit kein Versicherungsschutz geleistet wurde, aber bezahlt wurde ?
Hi,
Versicherungsbeiträge sind Jahresbeiträge. Bei unterjähriger Zahlung werden diese quasi gestundet und im Regelfall ein Teilzahlungszuschlag eingerechnet.
Hallo, eine Versicherung hat z.B. aufgrund einer Klausel beim
Kfz-Halter eine Jahresvorauszahlung gerichtlich per Klage
durchgerungen,
Das ist sicher nicht der Regelfall. Fehlt da etwas in deiner Darstellung?
obwohl das Fahrzeug bis zur Mitte des Jahres
angemeldet war und danach ein anderes Fahrzeug bei einer
anderen Versicherung angemeldet worden war.
Mitlerweile sind Hauptforderung + Gerichtskosten + Zinsen +
Inkassoauslagen in Ratenform abbezahlt worden. Hat denn jetzt
der beklagte Kfz-Halter z.B. nicht den Anspruch jetzt die
Jahreshälfte an getätigtem Beitrag von der Versicherung
zurückzufordern, da ja für diese Zeit kein Versicherungsschutz
geleistet wurde, aber bezahlt wurde ?
Ich bezweifle, dass eine JahresVORAUSzahlung eingeklagt wird. Am besten schilderst Du die Angelegenheit vollständig.
O.K. wenns hilft. Dieser Jemand war z.B. mit einem viertäljährlichen Beitrag (1. Quartal) in Verzug, da dieser kurz vor Silvester den Versicherungsvertrag unzulässigerweise kündigen wollte. Neue Versicherung gab die Versich.Police zurück aufgrund Vorrechte des Vorversicherers und blababaala. Laut irgendeiner Klausel hätte Vorversicherer aufgrund des Vorfalls das Recht, den Jahresbeitrag im voraus einzukassieren. Versicherungsnehmer stimmt zwar zu, zahlt aber in Raten nur bis zu der tatsächlich geleisteten Versicherungsleistung. Den Rest nicht, da Fahrzeug ja abgemeldet war und ein anderes bei einer anderen Versicherung mitlerweile angemeldet ist. Alles klaro ??
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Hi,
O.K. wenns hilft. Dieser Jemand war z.B. mit einem
viertäljährlichen Beitrag (1. Quartal) in Verzug, da dieser
kurz vor Silvester den Versicherungsvertrag unzulässigerweise
kündigen wollte.
…und hat die Mahnungen nach §§38/39 VVG (alt) nicht gelesen.
Neue Versicherung gab die Versich.Police
zurück aufgrund Vorrechte des Vorversicherers und blababaala.
Richtig
Laut irgendeiner Klausel hätte Vorversicherer aufgrund des
Vorfalls das Recht, den Jahresbeitrag im voraus
einzukassieren. Versicherungsnehmer stimmt zwar zu, zahlt aber
in Raten nur bis zu der tatsächlich geleisteten
Versicherungsleistung. Den Rest nicht, da Fahrzeug ja
abgemeldet war und ein anderes bei einer anderen Versicherung
mitlerweile angemeldet ist.
Da hat ihn aber der Amtsrichter aufgeklärt
Alles klaro ??
Ja, Doppelposting
Alles klaro ??
Ja, Doppelposting
NEIN ! ZEITVERSCHWENDUNG !