Person A schickt der Haftpflichtversicherung nach Aufforderung den beschädigten Gegenstand, den Person B versehentlich beschädigt hat.
Versicherung übernimmt anteilig die Kosten der Sache (diese kann von dem Geld aber nicht neu gekauft werden -> zu teuer). Darf die Versicherung den Gegenstand behalten?
Darf eine Versicherung einen beschädigten Gegenstand behalten, wenn sie diesen nur anteilig erstatte
Hallo!
Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung eine
Zeitwertversicherung. D.h., sie entschädigt immer so,
daß entweder der Reparaturpreis, oder wie in dem von
Ihnen geschilderten Fall der Zeitwert unter
Berücksichtigung von Abnutzung und Alterung zu Grunde
gelegt wird.
Zulässig ist auch, daß der Versicherer den beschädigten
Gegenstand einbehält, wenn er eine Entschädigung dafür
geleistet hat, weil er z.B. die Möglichkeit zu einer
Verwertung hat und damit den Schaden ggfs. auch
reduzieren kann.
Das allerdings, worum es augenscheinlich hier geht, ist
die Tatsache, daß der Versicherer eine Ihrer Meinung
nach nicht ausreichend hohe Entschädigung geleistet
hat.
Hier wäre natürlich zu reklamieren und der Nachweis zu
führen, daß die Entschädigungshöhe nicht ausreichend
ist.
Dies kann man vereinfacht z.B. tun, indem man Preisinfo
einholt über einen etwa gleich alten Ersatzgegenstand
und den dafür erzielten Verkaufspreis.
Ein Tip: Versuchen Sie es einmal mit der erweiterten
eBay-Suche!
Sollte der Wert grob abweichen von der geleisteten
Entschädigung, würde ich reklamieren und auf das
Angebot, das Sie dann in Kopie beifügen verweisen.
Sollte der Versicherer sich weigern nachzuregulieren,
würde ich unter Umständen - je nachdem, ob es sich
wirtschaftlich lohnt - einen Anwalt aufsuchen… Obwohl
da fangen bei der Suche ja eigentlich die Probleme erst
wirklich an!!!
Person A schickt der Haftpflichtversicherung nach
Aufforderung
den beschädigten Gegenstand, den Person B
versehentlich
beschädigt hat.
Versicherung übernimmt anteilig die Kosten der Sache
(diese
kann von dem Geld aber nicht neu gekauft werden -> zu
teuer).
Darf die Versicherung den Gegenstand behalten?