Darf eine Versicherung so reagieren?

Vor ca 4 Monaten bekam ich von der LVA eine Zusammenstellung, aus der auch hervorging, daß ich mal 330€ Rente bekommen werde. Nun habe ich bei einer privaten Versicherung eine andere Rentenversicherung abgeschlossen, wo mir das Geld dann reicht. Da ich selbstständig bin, habe ich darauf bei der LVA meine Rentenversicherung gekündigt ordnungsgemäß per Einschreiben mit Rückschein. Keinerlei Reaktion, es wurde den darauffolgenden Monat einfach wieder abgebucht. Ich wollt noch keinen Stress machen, da sowas ja mal dauern kann. Als diesen Monat dann auch wieder abgebucht wurde, rief ich dort an. Die Mitarbeiterin sagte mir sehr ärgerlich, daß sie auf meine Kündigung nun wirklich nicht reagieren müssen. Die wäre unwirksam und das müsse man mir nicht extra sagen, ich hätte das wissen müssen. Ich bekomme noch Fördermittel auf eine Ich-AG. Ich wußte das nun schlimmerweise nicht. Ist es wirklich so, daß die Versicherung in einem solchen Fall garnicht auf eine Kündigung reagieren muß?

daggi!

Guten Tag daggi,
etwas vertrackt ist das, was Sie mitteilen. Unter der Annahme, dass Sie Fördermittel bekommen (vom Arbeitsamt ?)und Ihre selbständige
Tätigkeit eine Pflichtversicherung in der GRV bedingt, bei der das
Arbeitsamt sozusagen Arbeitgeberanteile überweist, ist Ihre
Kündigung in der Tat erfolglos. Pflichtversicherung ist Pflichtversicherung. Vielleicht klären Sie einmal Ihren Status
dahingehend über die staatliche Stelle, die Ihnen die Fördermittel
überweist. Und: Die LVA ist keine Versicherung sondern eine
staatliche Einrichtung, die die Gesetzliche Rente eintreibt,
verwaltet und auszahlt. In jedem Fall wäre es für das Ansehen dieser
Einrichtung besser, wenn Sie monatelang wichtige Briefe nicht ignoriert sondern beantwortet - und sei es mit einem abschlägigen
Bescheid.
Gruß
Günther

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Kündigung nun wirklich nicht reagieren müssen. Die wäre
unwirksam und das müsse man mir nicht extra sagen, ich hätte

Unsinn, natürlich müssen die Dir das sagen.

das wissen müssen. Ich bekomme noch Fördermittel auf eine
Ich-AG. Ich wußte das nun schlimmerweise nicht. Ist es

Es wäre sinnvoll gewesen, vor dem Abschluß der privaten Vorsorger zu klären, ob die LVA noch Beiträge möchte.

wirklich so, daß die Versicherung in einem solchen Fall
garnicht auf eine Kündigung reagieren muß?

Reagieren muß sie auf jeden Fall.

Hallo,

ein solches Verhalten der Behörde müssen Sie nicht hinnehmen. In jedem Fall muss auf eine Anfrage geantwortet werden!

Andererseits haben Sie bei Beginn der Pflichtversicherung sicherlich einen Bescheid erhalten. In diesem steht sicherlich, dass die Pflichtversicherung (mindestens) so lange besteht, wie Fördermittel für die Ich-AG gezahlt werden.

Also, am besten diese Unterlagen sorgfältig lesen…

Viele Grüße
Florian