Darf er das auto bis zur vollständigen zahlung

Hallo zusammen,hab da ma ne wichtige frage…

wenn man ein auto jemand gibt(privat),er es für den tüv startklar machen will(macht)- dadurch aber so hohe kosten entstehen,das man sie nicht auf einmal bezahlen kann…hat er dann das recht,dieses auto(was täglich gebraucht wird-arbeitsweg etc.) einzubehalten,bis der gesamte betag beglichen ist???

Hallo"

wenn man ein auto jemand gibt(privat),er es für den tüv
startklar machen will(macht)- dadurch aber so hohe kosten
entstehen,das man sie nicht auf einmal bezahlen kann…hat er
dann das recht,dieses auto(was täglich gebraucht
wird-arbeitsweg etc.) einzubehalten,bis der gesamte betag
beglichen ist???

Nein. Wie immer kommts drauf an, was genau vereinbart wurde. Bei ner Werkstatt isses Gang und Gäbe, Reparaturen sofort zu bezahlen, da sonst das Fzg als Pfand einbehalten wird. Aber wenns schon so weit is, warum hat man nicht früher drüber gesprochen u entweder ne Obergrenze festgelegt, oder schonmal auf ne Ratenzahlung sondiert?

Gruss

Mutschy