Darf Fahrrad mit Motor aufgerüstet werden?

Hallo!
Früher gab es doch die Fahrräder, die über eine Reibrolle,die auf das Vorderad wirkte, mit einem kleinen Verbrennungsmotor angetrieben wurden. Hebammen oder Gemeindeschwestern hatten das meist! Diese Fahrräder hatten kein Nummernschild und waren auch nicht versicherungspflichtig.
Nun hat mir irgendwann mal ein Fahrrad-Freak erzählt, dass sich sowas ähnliches auch mit einem Autoanlasser und einer Batterie auf dem Gepäckträger verwirklichen ließe.
Weiß jemand von euch da näheres?
Und vor allem, darf man sowas, ohne technische Abnahme und Zulassung, machen?
mfg Nemo.

Servus,

Für heute gebaute Fahrräder mit Hilfsmotor braucht man eine Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung. Zum Nachlesen § 18 Abs. 3 StVZO:

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__18.html

Schöne Grüße

MM

Und vor allem, darf man sowas, ohne technische Abnahme und
Zulassung, machen?

Hallo,
wenn ich so durch das Angebot der Fahrraeder mit Elektro-Hilsmotor sehe, dann haben sie keine Moeglichkeit, ganz ohne Treten zu fahren, es wird zu der Pedalkraft anteilig Elektro-Antrieb hinzugefuegt. Wenn Du aufhoerst zu treten, rollt es ohne Antrieb aus. Du brauchst also schon mal einen Sensor fuer die Pedalkraft. Weiterhin gibts keinen Hilfsantrieb oberhalb 25km/h (Ausnahme Swissbee). Ein Geschwindigkeitssensor schaltet (indirekt) den Motor aus. Nur mit Tretantrieb darfst Du auch schneller fahren. Entsprechende Nachruestsaetze habe ich gesehen zB bei ww.estelle.de . Dort findest Du auch Rechtliches. Sogar Benzinmotoren kannst Du nachruesten, dann brauchst Du immer Tuev und Versicherung. ww.bavariabike
Gruss Helmut

Hallo Nemo,

Diese Fahrräder hatten kein Nummernschild und waren
auch nicht versicherungspflichtig.

die Solex, als Prototyp dieser motorisierter Fahrräder, hatte sehr wohl ein Nummernschild.

Ich selber hatte zwar keine, aber ich kannte einige, die eine hatten.

Gandalf

Hallo!

Für eure umfassenden Auskünfte möchte ich mich herzlich bedanken.
Ich schliesse daraus, daß die Variante mit dem Anlasser als Hilfsmotor, aus rechtlichen Gründen von vornherein zum Scheitern verurteilt ist.
Schade, wär doch mal ´ne schöne Bastelei gewesen!

mfg Nemo.

Ich schliesse daraus, daß die Variante mit dem Anlasser als
Hilfsmotor, aus rechtlichen Gründen von vornherein zum
Scheitern verurteilt ist.
Schade, wär doch mal ´ne schöne Bastelei gewesen!

Also der Bastelei an sich steht doch weiterhin nichts im Wege :smile:
und solange du nur auf deinem Grund und Boden (oder auf dem anderer mit deren Erlaubnis) fährst…
sollte dir doch eigentlich keiner was können, oder?

Gruß