Liebe/-r Experte/-in,
Hallo und guten Tag! Folgender Sachverhalt: Schwiegermutter (61 J.)kommt Ende Dezember nach Hirnblutung und Reha im komatösen Zustand in ein Pflegeheim. Da die Rente die Heim- und Pflegekosten nicht deckt, wurde Sozialhilfe beantragt. Ehemann (64 J.)verdient 1.150 EUR netto. Fixkosten belaufen sich monatlich auf etwa 1.250 EUR, jedoch ohne Lebensmittel und Benzin. Da sich die Fixkosten durch den Verdienst nicht decken lassen, wird Schwiegervater eine kleinere Wohnung anmieten, Tageszeitung abbestellen usw. Es gibt nun in dem Haushalt noch ein Wohnmobil mit einem geschätzten Wert von etwa 7.000 - 8.000 EUR, welches auf den Ehemann (Schwiegervater) zugelassen ist. Für dieses Wohnmobil muss jedoch noch bis September 2012 monatlich 314 EUR abbezahlt werden. Nun gibt es einen
Kaufinteressenten, der das Fahrzeug sofort kaufen würde, jedoch etwas unter Wert. Schwiegervater könnte dann sofort den Kredit ablösen und hätte sofort über
300 EUR mehr zur Verfügung.
Nun die eigentliche Frage:
Darf er das Fahrzeug verkaufen, oder gibt es Probleme mit dem Sozialamt? Es sind schon sämtliche Unterlagen (Verdienstabrechnungen, Kontoauszüge, Fixkostenaufstellung etc.) wegen Schwiegermutter beim
Sozialamt abgegeben worden. Außerdem wird Schwiegervater im Juni selber Rentner und muss dann ebenfalls Sozialhilfe beantragen (zu erwartende Rente 650 EUR brutto).
Ich bedanke mich vorab ganz herzlich und wünsche schon jetzt schöne Feiertage
und alles Gute für 2012!
Er hat ja das Fahrzeug als Vermögen angegeben. Bei der Veräußerung findet ja nur ein Tausch von Anlagevermögen zu Bar vermögen statt.
Wenn er selbst keine Leistungen vom Sozialamt bekommt, wird ihm dieser Zahlungszugang auch nicht als Einkommen berechnet.
Wenn die Sache abgewickelt ist, sollte er seinen Anspruch noch einmal berechnen lassen. Eigentlich ist er unter diesen Umständen ja gar nicht leistungsfähig für die Unterbringungskosten seiner Ehefrau.
Das Sozialamt muss sich dann auf den Rentenanspruch der Heimbewohnerin beschränken.
Wenn er später tatsächlich nur 650 € Rente bekommt kann er „Grundsicherung im Alter“ beantragen. Im Effekt hat er dann das gleiche Geld zur Verfügung, wie ein Hartz IV-Empfänger.
Hans
Nur Soz.hilfe o. auchGrundsicherung u. alle andern „kleinen“ Hilfen, wie zB vergünstigteFahrkarte fd Bahn.
Ich empfehle Ihnen, eine spezialisierte Beratungstelle f. Senioren o. einen FA f. Soz.recht zu konsultieren. Bin m. dieser spez. Fragestellung nicht vertraut genug.
Eine spez. Beratungsstelle finden Sie zB bei d. Caritas.
O. auf d. Ho,epage d. Stadt, in d. sie leben.
Sorry, in solchen Fragen bin ich kein Experte und ich will nichts falsches raten.
LG W.
GUTEN MORGEN
ENTSCHULDIGUNG ERST MAL DAS ICH ETWAS SPÄTER ANTWORTE ABER MEINE ZEIT LIES ES NICHT ANDERS ZU. GRUNDSÄTZLICH DARF DAS FAHRZEUG VERKAUFT WERDEN, DEN ES DARF AUCH EIN BESTIMMTER BETRAG ALS SPARVERMÖGEN BEIBEHALTEN WERDEN DER LIEGT GLAUBE ICH, WEIS ES ABER NICHT GENAU ETWA BEI 6000.- EURO!DA ES ABER BEI DER PERSON EH EINE RENTE GIBT DIE UNTER DEM EXISTENZMINIMUM ODER DEM SOZIALHILFESATZ LIEGT HAT HIER DAS AMT KEIN WORT MITZUREDEN DAS IST EINZIG UND ALLEIN EURE ANGELEGENHEIT! DAS EXISTENZMINIMUM LIEGT ÜBRIGENS BEI 1028.- EURO DA LIEGT HR JA WEIT DARUNTER! ICH HOFFE ICH KONNTE HELFEN UND WÜNSCHE EBENFALLS EINB FROHES FEST UND VORAB EIN GUTES NEUES JAHR MIT FREUNDLICHEM GRUß CHARLY
Hallo,
natürlich kann man das Auto verkaufen und seine persönliche Lage verbessern. Es gibt keinen der direkt geschädigt wird. Die Frage stellt sich nur ist auch die Frau Eigentümerin des Wohnmobils, dann ist deren Anteil in die Pflege mit zu veranschlagen. Ansonst steht dem Verkauf nichts im Weg.
Mit freundlichen Grüßen
efuessl
Hallo,
alle Bezieher von staatlichen Leistungen dürfen grundsätzlich mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. D Es müssen die geänderten Vermögens-/ Eigentumverhältnisse jedoch umgehend gemeldet werden, dann erfolgt eine Neuberechnung der Leistungen.
Viel Erfolg wünscht
Ingeborg