Darf Frau nach Trennung eine Abschiedsparty in bisher und noch gemeinsamen Zuhause geben?

Hallo zusammen,

angenommen ein Paar (nicht verheiratet und mit einem Kind) trennt sich, wohnt aber noch im gemeinsamen Haus, was dem Kindsvater gehört. Ist also das gemeinsame Zuhause der dreien, solange Kind und Frau auszieht, was nicht gleich möglich war, weil sie weit wegziehen. Da Kind und Frau 800km weiter weg ziehen, machen sie eine Abschiedsparty, die tagsüber gehen wird… ab 12h00 bis am frühen Abend. Es kommen auch Kinder und Familien.

Darf der Kindsvater, dem das Haus gehört, diesen Abschiedsevent verbieten oder gar Einsicht in eine Art Besucherliste erbeten, um ggf. jemanden nicht ins Haus zu lassen?!

Ist eigentlich absurd, weil es niemanden gibt, auf den man argwöhnisch sein könnte. Habe keine Idee, warum der Vater so komisch reagiert. Aber um darauf Rückmeldung zu geben, wäre es hilfreich zu wissen, ob Frau diesen Abschiedsnachmittag geben darf, deren Zuhause das schließlich trotz Trennung bis zum Auszug noch ist. Oder ist die Frau seit der Trennung nur noch in dem Haus geduldet und darf sich nicht so verhalten, wie man es in seinem Zuhause machen würde??

Mehr Infos zu diesem Fall (eingefügt vom www Team)

• Trennung ist immer schwer und emotional, aber das Paar kriegt das hin.

• Sie hat keinen Mietvertrag mit ihrem Expartner. Sie wohnen in dem Haus zusammen mit deren Sohn bis sie in drei Wochen wegziehen. Sie kauft ein, sorgt für die Wohnung und beide versorgen den Sohn abwechselnd, je nachdem wer wann arbeitet.

• Die Party war abgesprochen und bis heute in Ordnung. Die Tatsache, dass er auf einmal eine Besucherliste will, kam völlig überraschend. Darum sprechen die beiden noch. Darum will sie sich vorher informieren, weil sie nicht weiss, wie das Gespräch verläuft.

• Finanziell ist es nicht drin, sich für eine Party, wo anders einzumieten und war bisher auch gar nicht nötig, da ja alles in Ordnung war.

• Der Ursprungsgedanke der Party ist vor allem dadurch entstanden, das alles, was sie nicht mehr braucht, im Wohnzimmer zu platzieren, damit jeder sich etwas Schönes davon mitnehmen kann. Es wäre viel zu aufwendig, dass noch alles irgendwo anders hinzuschleppen.

• Er hat eine neue glückliche Beziehung, insofern ist die aktuelle Situation schwierig, aber es wird beidseitig versucht alles einigermaßen gütlich zu klären. Im Moment ist da anscheinend ein Knick, den Frau noch nicht versteht.

Lieben Dank für Eure kompetenten Hinweise. Bitte keine Vermutungen oder ähnliches. Wie man das finden kann, kann sich jeder selber denken. Mir geht es wirklich um rechtliche Fakten.

Herzliche Grüße und 1000 Dank.

Eine normale Party zumal untertags gehört zum normalen Gebrauch sowohl einer Mietsache wie auch einer auf sonstig rechtlicher Basis bewohnten Wohnung. Von daher geht das den Ehemann nichts an.

Wenn die Partnerin Miete zahlt, kann dadurch ein Mietverhältnis begründet worden sein, dass entsprechend der mietrechtlichen Regeln aufgelöst werden muss. Falls nicht, kann der hausbesitzende Partner die Räumung verlangen. Dabei darf er aber nicht eigenmächtig vorgehen und die andere Person einfach auf die Straße setzen, sondern muss den Rechtsweg beschreiten. In beiden Fällen ist es der nicht hausbesitzenden Partei selbstverständlich erlaubt, das Haus bzw. die ihr eingeräumten Wohnbereiche in üblichem Umfang zu nutzen. Der Hausbesitzer kann auch nicht willkürlich einzelnen Besuchern, die von der anderen Partei eingeladen wurden, Hausverbot erteilen.

ianal

[Beitrag editiert vom www Team]

Da du keinen Mietvertrag hast, kann dein Mann (Ex) dich nicht einfach vor die Tür setzen, aber wer sein Haus betritt, entscheidet er schon.
Finde, auch im Sinne des Kindes eine gütliche Regelung des Vorhabens.

[Beitrag editiert vom www Team]

Das stimmt so nicht, da die dort wohnende (Ex)Partnerin ebenfalls das Hausrecht hat (schließlich wohnt sie mit seiner Einwilligung da) und deshalb Dritte einladen darf: Ein Hausverbot kann nicht ausgesprochen werden, um jemandem den Zugang zu seinem eigenen Hausrechtsraum oder zu einem Raum, in den er von einer dritten das Hausrecht innehabenden Person ausdrücklich eingeladen wurde, abzuschneiden

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Das mag so gewesen sein. Ist es aber heute auch noch so? Oder duldet er die Frau (gezwungen) nur noch? Aber ich bin kein Anwalt und mutmaße nur. Man sollte hier @Wiz befragen, dann würde es wohl eine recht verbindliche Antwort gegeben.

Das ist von diversen hier nicht bekannten Faktoren abhängig. Kann sein daß sie Miteigentümerin des Hauses ist ; wenn sie bei ihm eingezogen ist kann damit auch ein Mietverhältnis begründet worden sein (das muß nicht schriftlich fixiert sein…)

Nein, das hat sie explizit ausgeschlossen.

Was wohl sehr schwer zu beweisen/belegen wäre. Aber du hast schon recht. Daher auch mein Verweis auf einen echten Fachmann.

Wir haben dieses Haus gemeinsam kernsaniert und sind vor 5 Jahren gemeinsam hier eingezogen. Nur gekauft hat er es eben alleine. Interieur ist hauptsächlich von mir, was aber bei meiner Frage nicht wichtig ist.

Nein, wenn der eine Partner zwar der Hauseigentümer ist, der andere aber die Inneneinrichtung stellt und laufende Verbindlichkeiten mitträgt (was auch leicht belegbar ist), wird dies durchaus als Mietverhältnis verstanden - dafür ist keine Schriftform notwendig.

Solange er keine Räumungsklage gegen sie angestrengt hat, wohnt sie völlig rechtmäßig da und hat auch das Hausrecht - inkl. dem Recht, eine Abschiedsparty mit Gästen ihrer Wahl zu feiern.

Von all den anderen lustigen Dingen im Thread mal abgesehen, könnte es sein, dass der (baldige?) Ex, hier eventuell Sorgen hat, dass da versehentlich ein paar seiner Stücke mit verschenkt werden könnten? Denn wir ja schon mehrfach vermutet, wird er bei der Party vermutlich nicht Gast sein.

Nö.
Lies mal in den Links, die ich hier mal angegeben hatte. Der Ex muss zum Beispiel auf keinen Fall dulden, dass der neue Partner eingeladen wird. Und auch sonst niemand, der ihm schon mal heftig quer gekommen ist.

Wie du selber schriebst, ist das eine GEMEINSAME Wohnung.

Ee muss aber triftige Gründe dafür haben. Einfach einen Besucher ablehnen, weil ihm dessen Nase nicht passt, oder verlangen, dass ihm zunächst eine Gästeliste zur Genehmigung vorgelegt wird, kann er m.E. nicht.

Selbstverständlich. Einfach die ganze Party pauschal verbieten kann er, darf er aber nicht.

Schrieb ich ebenfalls in dem - ohne Benachrichtigung - vom @www_Community_Management gelöschten Beitrag.

Doch. Wenn er selbst nicht anwesend ist, ist das genau die Möglichkeit, die er hat. Oder denkst du, dass er Wache stehen muss?

Er kann im Vorfeld die Personen benennen, die er aus triftigem Grund nicht im Haus haben will - so viele dürften das ja nicht sein. Wer sonst noch kommt, bedarf m.E. keiner expliziten Erlaubnis und geht ihn auch nichts an.
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