Darf Garantieabwicklung was kosten?

Kein Ahnung ob das hier das richtige Forum ist aber ein Extra Forum für Garantie und so habe ich nicht gefunden. Also falls es doch eins gibt, kann der Moderator ja diesen Theard hier verschieben.

Es geht um folgendes. Ich habe Anfang dieses Jahres Arbeitsspeicher der Firma Corsair gekauft und die sind nun defekt. Das habe ich mit MemTest und andere Tools geprüft. Da ich ja auf diesen Speicher Lebenslange Garantie habe, würde ich den Speicher gerne zur Garantie einschicken. Tja und da fängt es schon an! Da Corsair keinen Sitz oder ein Servicecenter in Deutschland hat und mein Englisch auch nicht so gut ist das ich 'ne Garantiebeschreibung auf Englisch verfassen könnte, muss ich den Speicher ja beim Händler zur Garantie einreichen!

Ich habe den Händler (Overclockers.de) auch angeschrieben und bekam als Antwort das die das wohl machen würden aber das das 15,- Euro für die Garantieabwicklung und 12,- Euro für die Versandkosten kosten würde. Ich finde das schon einwenig viel das ich für eine Garantieabwicklung 27,- Euro bezahlen soll, ist das überhaupt rechtens? Ich meine die das ich die Versandkosten übernehmen soll kann ich ja noch verstehen aber wieso soll ich noch was für die Garantieabwicklung bezahlen? Weiß einer ob das Rechtens ist oder was ich da machen kann?

DANKE!!!

du müsstest auf den ram mindestens 24 monate gewährleistung beim verkäufer haben. also müssen die es erstmal kostenlos austauschen oder reparieren.
wenn sie geschrieben haben, dass es nur herstellergarantie gibt (vor dem kauf!), musst du ne mail an den hersteller schicken und wirst dann wahrscheinlich aufgefordert den ram unfrei einzuschicken.

lass dich auf keinen fall auf sowas ein! die müssen dir 24 monate gewährleistung geben! es sei denn die haben das vor dem kauf extra ausdrücklich ausgeschlossen (unwahrscheinlich)

gruß, Philip

@Philip

Ich weiß das ich noch Gewährleistungsanspruch habe aber das bringt mir nichts! Da es schon mehr als ein halbes Jahr her ist seit dem ich den Speicher gekauft habe, muss ich beweisen das der Speicher beim Kauf defekt war / ist und das kann ich nicht. Deswegen müssen die mir den Speicher nicht umsonst austauschen oder reparieren (geht ja eh nicht). Und deswegen gehe ich gleich über die Herstellergarantie, da ich hoffe so schneller den Speicher zu tauschen.

Hi

Ich weiß das ich noch Gewährleistungsanspruch habe aber das
bringt mir nichts! Da es schon mehr als ein halbes Jahr her
ist seit dem ich den Speicher gekauft habe, muss ich beweisen
das der Speicher beim Kauf defekt war

Das musst du erst beweisen wenn dein Händler es will das du es beweist!
Und wenn er so bockig ist dann sag ihm auch gleich das er mit seiner Kundenunfreundlichkeit nen Kunden verloren hat.

Also nicht gleich die Flinte ins Korn werfen!
24 Monate sind 18 Monate länger als über die 6 wo sich die Beweislast umkehrt.
Und wenn dein RAMRiegel nicht grad offensichtlich Schäden von Gewalteinwirkung zeigt oder Brandspuren, wüßte ich nicht was der Händler da bemängeln sollte.

MfG
Lilly

Entschuldige, wo lebt ihr. Ihr kauft bei einen Discounter ein, der von jeden Cent leben muß und erwartet dann das er noch 2 Jahre Garantie gewährt?? Die Ware wird dann meist vom Kunden noch unfrei eingeschickt, das kostet dann erst mal 12 Euro. Dafür muß der Discounter ca. 6 - 20 Speicherriegel verkaufen, damit er wieder im Plus ist. Macht euch doch mal zum Macromarkt auf und lest an der Kasse das Schild. Dort steht verschlüsselt: wir gewähren 6 Monate Garantie, unabhängig von der Herstellergarantie.
Das heisst wenn Du beim Makromarkt nach 7 Monaten ankommt mit defekt, dann wirst Du auch an den Hersteller verwiesen.

Roland

P.S.: finde es fair, dass der Speicher getauscht wird, wenn er eingesendet wird. Geh zum nächsten GLS Point oder sende einen Brief im Polsterumschlag, dass kostet nicht die Welt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

der verkäufer müsste in 90% der fälle ohne murren den riegel umtauschen. wenn er nix ausschließt muss er 24 monate gewährleistung gewähren. und der ram wird ja keine gewaltspuren haben.

schreib doch mal den herstellen an wie es jetzt konkret mit der gewährleistung aussieht.

wende dich notfalls an ein computermagazin. schlechte werbung ist nie willkommen.

bei meinem notebook hat promarkt auch nach 5 bzw. 7 monaten nie rumgemurrt. der herstellen verwies mich an promarkt und die meinten ich soll ihnen das gerät schicken, damit sie es an den hersteller weiterleiten können.
lief problemlos und ich habe sogar nen besseren akku wiederbekommen als ich als defekt eingeschickt habe :wink:

gruß, Philip

@Lilly

Äußerliche Mängel hat der Speicher ja auch nicht. Die Mängel findet man nur wenn man den Speicher einbaut und der Rechner läuft. Und damit man diese Fehler findet muss man den Speicher mit ein oder mehrere Fehlertools prüfen und genau das ist der Knackpunkt. Dafür will der Händler 15,- haben, fürs überprüfen. Für eine Garantieabwicklung will er das gleiche weil er da auch den Speicher überprüfen soll, deswegen bleibt es gleich.

@Roland

Ich weiß ganz genau wie knapp die Preise bei Online Händler kalkuliert sind, habe selbst mal bei einem gearbeitet. Das ich die Ware Unfrei einschicken will habe ich nicht geschrieben, es sind 12,- Euro Versandkosten die mir der Händler in Rechnung stellt, dazu kommen die Portokosten die ich habe, wenn ich das Paket zum Händler schicke auch noch. Klar ist das nicht soviel aber darum geht es nicht! Es geht einfach darum ob der Händler mir für eine Garantieabwicklung was berechnen darf oder nicht! Ich weiß das der Händler, wenn ihn wegen Garantiefällen Kosten entstehen, diese beim Hersteller einfordern kann und deswegen frage ich.

Hallo

Also nicht gleich die Flinte ins Korn werfen!
24 Monate sind 18 Monate länger als über die 6 wo sich die
Beweislast umkehrt.
Und wenn dein RAMRiegel nicht grad offensichtlich Schäden von
Gewalteinwirkung zeigt oder Brandspuren, wüßte ich nicht was
der Händler da bemängeln sollte.

Entschuldige, wo lebt ihr. Ihr kauft bei einen Discounter ein,
der von jeden Cent leben muß und erwartet dann das er noch 2
Jahre Garantie gewährt??

Jo.
Nunja, das besagt nunmal das Gesetz.
Preis(ver)kalkulationen sind nicht Kundensache.

Sonst kann ja jeder seinen Schund verkaufen so lange dieser grad noch 6 Monate überlebt wäre der Händler ja fein raus.

Für den Endkunden steht die Person in Haftung mit der er den Kaufvertrag hat solange die Gewährleistung noch gilt.

Und wenn du in deinen Macromarkt gehst nach 13 Monaten mit einem defekten Gerät inkl. Gutachten das der Defekt nicht durch Fremdverschulden verursacht wurde dann kann der Händler auf seine Aushänge verweisen wie er will. Das BGB steht über alle AGBs.

Die Ware wird dann meist vom Kunden
noch unfrei eingeschickt, das kostet dann erst mal 12 Euro.
Dafür muß der Discounter ca. 6 - 20 Speicherriegel verkaufen,
damit er wieder im Plus ist.

Das der Fragesteller Versandkosten selbst bezahlen müsse, wurde zwar erwähnt aber das war nicht die Beschwerde.
Und das mit dem unfrei ist deine Vermutung.
Persönlich halt ich mich eher an die AGBs wo genau geschrieben ist (sofern ein seriöser Händler) wie eine Rückabwiklung bzw. Rücksendung zu laufen hat… und von ‚frei‘ bis ‚unfrei‘ über ‚wird abgeholt‘ kommt da auch alles vor.

Wie weit man überhaupt Versandkosten tragen muss bei Gewährleistungsfällen lasse ich mal offen (oder vltl nicht: nämlich gar keine).
Bei Garantiefällen ist das denn doch eher normal. Garantie vergibt der Hersteller und das freiwillig zu seinen Konditionen.

MfG
Lilly

Hallo

Also nicht gleich die Flinte ins Korn werfen!
24 Monate sind 18 Monate länger als über die 6 wo sich die
Beweislast umkehrt.
Und wenn dein RAMRiegel nicht grad offensichtlich Schäden von
Gewalteinwirkung zeigt oder Brandspuren, wüßte ich nicht was
der Händler da bemängeln sollte.

Entschuldige, wo lebt ihr. Ihr kauft bei einen Discounter ein,
der von jeden Cent leben muß und erwartet dann das er noch 2
Jahre Garantie gewährt??

Jo.
Nunja, das besagt nunmal das Gesetz.
Preis(ver)kalkulationen sind nicht Kundensache.

Genauso ist es. Und Service ist auch nicht gesetzlich geregelt, sondern wird freiwillig gegeben.

Sonst kann ja jeder seinen Schund verkaufen so lange dieser
grad noch 6 Monate überlebt wäre der Händler ja fein raus.

Genauso ist es aber. Bitte google mal folgende Begriffe: Gewährleistung und Garantie und dann reden wir weiter.

Für den Endkunden steht die Person in Haftung mit der er den
Kaufvertrag hat solange die Gewährleistung noch gilt.

Garantie bitte, nicht Gewährleistung, außer Du weißt nach, dass der Schaden bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden war. Viel Spaß beim prozessieren.

Und wenn du in deinen Macromarkt gehst nach 13 Monaten mit
einem defekten Gerät inkl. Gutachten das der Defekt nicht
durch Fremdverschulden verursacht wurde dann kann der Händler
auf seine Aushänge verweisen wie er will. Das BGB steht über
alle AGBs.

Vergesse das Gutachten. War der Schaden bei der Übergabe des Gerätes vorhanden oder nicht. Punkt. Um das geht es.

Die Ware wird dann meist vom Kunden
noch unfrei eingeschickt, das kostet dann erst mal 12 Euro.
Dafür muß der Discounter ca. 6 - 20 Speicherriegel verkaufen,
damit er wieder im Plus ist.

Das der Fragesteller Versandkosten selbst bezahlen müsse,
wurde zwar erwähnt aber das war nicht die Beschwerde.

Ok. Eine Servicepauschale ist normal, nichts ungewöhnliches. Ich übermittle ja auch die Herstellergarantie, die mich als Händler nichts mehr angeht. Und das kostet einfach Geld.

Und das mit dem unfrei ist deine Vermutung.
Persönlich halt ich mich eher an die AGBs wo genau geschrieben
ist (sofern ein seriöser Händler) wie eine Rückabwiklung bzw.
Rücksendung zu laufen hat… und von ‚frei‘ bis ‚unfrei‘ über
‚wird abgeholt‘ kommt da auch alles vor.

Das ist nett von dir, aber es machen nicht alle.

Wie weit man überhaupt Versandkosten tragen muss bei
Gewährleistungsfällen lasse ich mal offen (oder vltl nicht:
nämlich gar keine).
Bei Garantiefällen ist das denn doch eher normal. Garantie
vergibt der Hersteller und das freiwillig zu seinen
Konditionen.

Genau und um diese Herstellergarantie geht es. Vertragspartner sind also: Corsair und der Endkunde.

MfG
Lilly

der verkäufer müsste in 90% der fälle ohne murren den riegel
umtauschen. wenn er nix ausschließt muss er 24 monate
gewährleistung gewähren. und der ram wird ja keine
gewaltspuren haben.

Philip: Bitte aufwachen. Gebe mal im google Gewährleistung Garantie Recht ein und dann les einfach mal.

schreib doch mal den herstellen an wie es jetzt konkret mit
der gewährleistung aussieht.

wende dich notfalls an ein computermagazin. schlechte werbung
ist nie willkommen.

Die lachen nur, weil alles im rechtlichen Rahmen ist.

bei meinem notebook hat promarkt auch nach 5 bzw. 7 monaten
nie rumgemurrt. der herstellen verwies mich an promarkt und
die meinten ich soll ihnen das gerät schicken, damit sie es an
den hersteller weiterleiten können.
lief problemlos und ich habe sogar nen besseren akku
wiederbekommen als ich als defekt eingeschickt habe :wink:

Media Markt und die größeren Ketten geben 2 Jahre Garantie, weil sie Diskussionen mit den Kunden aus den Weg gehen wollen. Größere Ketten bekommen auch vom Lieferanten diese 2 Jahre Garantie, der „Fachhandel“ aber nicht, weil wir ja nicht für den Endkunden zuständig sind.

gruß, Philip

Grüße,

Roland

@Lilly

Äußerliche Mängel hat der Speicher ja auch nicht. Die Mängel
findet man nur wenn man den Speicher einbaut und der Rechner
läuft. Und damit man diese Fehler findet muss man den Speicher
mit ein oder mehrere Fehlertools prüfen und genau das ist der
Knackpunkt. Dafür will der Händler 15,- haben, fürs
überprüfen. Für eine Garantieabwicklung will er das gleiche
weil er da auch den Speicher überprüfen soll, deswegen bleibt
es gleich.

@Roland

Ich weiß ganz genau wie knapp die Preise bei Online Händler
kalkuliert sind, habe selbst mal bei einem gearbeitet. Das ich
die Ware Unfrei einschicken will habe ich nicht geschrieben,
es sind 12,- Euro Versandkosten die mir der Händler in
Rechnung stellt, dazu kommen die Portokosten die ich habe,
wenn ich das Paket zum Händler schicke auch noch. Klar ist das
nicht soviel aber darum geht es nicht!

Da mußt Du aber in den Sauren Apfel beisen. Wie äußert sich der Speicherfehler überhaupt. Ist dein System übertacktet? Was passiert wenn Du normaltacktest?

Es geht einfach darum
ob der Händler mir für eine Garantieabwicklung was berechnen
darf oder nicht!

Ja, das darf er.

Ich weiß das der Händler, wenn ihn wegen
Garantiefällen Kosten entstehen, diese beim Hersteller
einfordern kann und deswegen frage ich.

Garantiefälle: ja, aber es geht bei fast keine Distributor den ich kenne. Das heißt ich zahle auch bei Garantiefällen. Herstellergarantie: Da bleibst Du auf Deinen kosten sitzen.

Roland

Hallo,

Philip: Bitte aufwachen. Gebe mal im google Gewährleistung
Garantie Recht ein und dann les einfach mal.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Unabhängig davon, welche sonstigen Garantiebedinungen etc. ein Hersteller oder Händler einräumt.

Gruß

Fritze

Hi
Unfrei verschicken geht NUR im Inland per Post.
HH

Richtig. Was anderes habe ich nie behauptet.

Nur: Garantie ist nicht gleich Gewährleistung. Also macht dich mal schlau.

Roland

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

jetzt habe ich mir die ganzen Antworten durchgelesen und kann die Verwirrung überhaupt nicht verstehen.

Die Sache ist doch ganz einfach:

Die gesetzliche Gewährleistung vom Händler ist praktisch nach 6 Monaten abgelaufen, weil Du nicht beweisen kannst, daß der Speicher bereits beim Kauf einen Defekt hatte.

Also greift in Deinem Fall die Herstellergarantie und das ist ein Vertrag zwischen Hersteller und Endkunde. Niemand, auch Dein Händler kann etwas dafür, daß Du des Englischen nicht mächtig bist. Also wenn Du Deinen Händler bittest, diesen Service für Dich zu übernehmen, darf er das natürlich auch berechnen. Er ist so fair und sagt Dir schon im vorraus, was er dafür haben will, und mehr kannst Du von ihm wirklich nicht verlangen.

Gruß Ebi

Moin

Genauso ist es. Und Service ist auch nicht gesetzlich
geregelt, sondern wird freiwillig gegeben.

Mehr oder weniger freiwillig.
Ein Händler der nicht per Gesetz zur Gewährleistung gezwungen wäre, würde 3x drüber nachdenken :wink:
Der Service ist also Pflicht.
Nur die Qualität und Ausführung (evtl. Kulanz) sind freiwillig.

Für den Endkunden steht die Person in Haftung mit der er den
Kaufvertrag hat solange die Gewährleistung noch gilt.

Garantie bitte, nicht Gewährleistung,


Ich meinte schon Gewährleistung :wink:

außer Du weißt nach,
dass der Schaden bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden
war. Viel Spaß beim prozessieren.

Naja ich weiß es nicht. Ist nicht mein RAM Riegel. Aber wenn es meiner wäre würde ich es wissen. Denn erstens hab ich nicht nur einen im PC und wenn aber einer nach 7 Monaten den Geist aufgibt… was soll ich davon halten?
Das es schon von Anfang an einen Mangel an dem Riegel gab. Denn so ein Teil geht nicht einfach so kaputt, schongar nicht ein Markenriegel.

Da es innerhalb der Gewährleistung is (ja Gewährleistung… wie in Mängelhäftung) wende ich mich natürlich zuerst an meinen Händler!

Nur wenn dieser sich als bockig erweist muss ich mich an den Hersteller wenden.
Denn wie schon erwähnt könnte der Händler sich nach 6 Monaten verweigern und quasi einen Nachweis/Beweis verlangen. Welcher wiederum nur durch ein Gutachten erbringbar ist. Aber lohnt ja nicht bei Pupskram.
Aber dieser Händler hätte mich dann als zukünftigen Kunden gut gekickt.

(Bisher hab ich aber nur ein schwarzes Schaf kennenlernen dürfen [ebug.de] in einer Herde voller kulanter weiße Schafe… bei dem schwarzen Schaf kauf ich nichtmehr)

Für mich sind 24 Monate immernoch 2 Jahre und nicht 6 Monate auch wenn sich die Beweislast nach den 6 Monaten umkehrt. Deswegen geh ich trotzdem erst zum Händler und geh nicht gleich von aus das ich Beweise erbringen muss.
Und ein Defekt den ich nicht verschuldet hab muß ja dann schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.

Vllt solltest du mal nachschlagen was eine Gewährleistung ist.

Und wenn du in deinen Macromarkt gehst nach 13 Monaten mit
einem defekten Gerät inkl. Gutachten das der Defekt nicht
durch Fremdverschulden verursacht wurde dann kann der Händler
auf seine Aushänge verweisen wie er will. Das BGB steht über
alle AGBs.

Vergesse das Gutachten. War der Schaden bei der Übergabe des
Gerätes vorhanden oder nicht. Punkt. Um das geht es.

Na wie findest du sowas raus?
Kann nur ein Profi… ein Gutachter. ¬¬
Also das saug ich mir ja nicht aus den Fingern. Solche Fälle hat es doch schon bei Handys gegeben wo manche Händler ihre Kunden abschmettern mit angebl. Wasserschaden (sehr beliebt) um ihrer Pflicht zu entkommen.

Lies du mal paar Monate des Forum bei 123recht.de.
Da kommen hin und wieder solche Sachen wo sich Endkunden nicht so einfach abspeisen lassen weil se sich keiner SChuld bewußt sind oder Händler ihnen sonstwas unterstellen.
(um den Ausgang paar Fälle zu erleben dauert aber dann doch oft 2 Jahre, aber kannst ja alte Threads lesen :wink:

MfG
Lilly