Moin
Genauso ist es. Und Service ist auch nicht gesetzlich
geregelt, sondern wird freiwillig gegeben.
Mehr oder weniger freiwillig.
Ein Händler der nicht per Gesetz zur Gewährleistung gezwungen wäre, würde 3x drüber nachdenken 
Der Service ist also Pflicht.
Nur die Qualität und Ausführung (evtl. Kulanz) sind freiwillig.
Für den Endkunden steht die Person in Haftung mit der er den
Kaufvertrag hat solange die Gewährleistung noch gilt.
Garantie bitte, nicht Gewährleistung,
nö
Ich meinte schon Gewährleistung 
außer Du weißt nach,
dass der Schaden bereits bei der Übergabe der Ware vorhanden
war. Viel Spaß beim prozessieren.
Naja ich weiß es nicht. Ist nicht mein RAM Riegel. Aber wenn es meiner wäre würde ich es wissen. Denn erstens hab ich nicht nur einen im PC und wenn aber einer nach 7 Monaten den Geist aufgibt… was soll ich davon halten?
Das es schon von Anfang an einen Mangel an dem Riegel gab. Denn so ein Teil geht nicht einfach so kaputt, schongar nicht ein Markenriegel.
Da es innerhalb der Gewährleistung is (ja Gewährleistung… wie in Mängelhäftung) wende ich mich natürlich zuerst an meinen Händler!
Nur wenn dieser sich als bockig erweist muss ich mich an den Hersteller wenden.
Denn wie schon erwähnt könnte der Händler sich nach 6 Monaten verweigern und quasi einen Nachweis/Beweis verlangen. Welcher wiederum nur durch ein Gutachten erbringbar ist. Aber lohnt ja nicht bei Pupskram.
Aber dieser Händler hätte mich dann als zukünftigen Kunden gut gekickt.
(Bisher hab ich aber nur ein schwarzes Schaf kennenlernen dürfen [ebug.de] in einer Herde voller kulanter weiße Schafe… bei dem schwarzen Schaf kauf ich nichtmehr)
Für mich sind 24 Monate immernoch 2 Jahre und nicht 6 Monate auch wenn sich die Beweislast nach den 6 Monaten umkehrt. Deswegen geh ich trotzdem erst zum Händler und geh nicht gleich von aus das ich Beweise erbringen muss.
Und ein Defekt den ich nicht verschuldet hab muß ja dann schon beim Kauf vorhanden gewesen sein.
Vllt solltest du mal nachschlagen was eine Gewährleistung ist.
Und wenn du in deinen Macromarkt gehst nach 13 Monaten mit
einem defekten Gerät inkl. Gutachten das der Defekt nicht
durch Fremdverschulden verursacht wurde dann kann der Händler
auf seine Aushänge verweisen wie er will. Das BGB steht über
alle AGBs.
Vergesse das Gutachten. War der Schaden bei der Übergabe des
Gerätes vorhanden oder nicht. Punkt. Um das geht es.
Na wie findest du sowas raus?
Kann nur ein Profi… ein Gutachter. ¬¬
Also das saug ich mir ja nicht aus den Fingern. Solche Fälle hat es doch schon bei Handys gegeben wo manche Händler ihre Kunden abschmettern mit angebl. Wasserschaden (sehr beliebt) um ihrer Pflicht zu entkommen.
Lies du mal paar Monate des Forum bei 123recht.de.
Da kommen hin und wieder solche Sachen wo sich Endkunden nicht so einfach abspeisen lassen weil se sich keiner SChuld bewußt sind oder Händler ihnen sonstwas unterstellen.
(um den Ausgang paar Fälle zu erleben dauert aber dann doch oft 2 Jahre, aber kannst ja alte Threads lesen 
MfG
Lilly