Hallo Leute,
folgende Situation, die Gäste einer Gaststätte machen auf dem Heimweg Ärger in der direkten Umgebung. Darf der Wirt dafür haftbar gemacht werden, wenn die Gäste die Gaststätte verlassen ob nun für den Heimweg oder nur Ihrer Sucht nach Nikotin zu fröhnen? Oder sind die Gäste zur rechenschaft zu ziehen?
Also, aquasilva, ich sehe keinen Grund, den Wirt haftbar zu machen oder anders ausgedrückt, ein Wirt haftet nicht für seine Gäste ausserhalb seiner Räume
Hallo
Ich glaube nicht, daß ein Wirt für die Gäste verantwortlich sein kann. Stellt Euch mal vor: Ein Gast geht in eine Kneipe und auf dem Nachhauseweg überfällt er eine Bank oder ähnliches under sagt der Wirt sei schuld. Ha Ha Ha
Ausnahme wäre wohl, wenn der Wirt oder auch ein privater Gastgeber einen Gast vorsätzlich „abfüllt“ und ihn dann vor die Tür stellt. In diesem Fall möchte ich auch nicht in der Haut des Gastgebers stecken.