Darf gelagertes Öl, dass in der

… abzurechnenden Heizperiode nicht verbraucht wurde, trotzdem bei der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden? Also, darf ein Vermieter die Öllieferungen den Mieters komplett in Rechnung stellen, unabhängig von der Heizperiode???

ich kann Ihnen leider nicht helfen.
mfg

Hallo, nein, es muss immer am Ende der Abrechnungsperiode der Restbestand (das, was noch im Tank ist) abgezogen werden. Dieser Restbestand ist dann der Anfangsbestand für die nächste Abrechnungsperiode.

Viele Grüße, Susanne

ich kann es nicht genau sagen, aber ich denk mal ja.Im Nächsten Jahr müßte es dann ja weniger werden. Hat ihr denn keine Ablesegeräte an den Heizungen. Normal ist doch das danach die Heizkosten berechnet werden. Entweder 50/ 50 bei nicht modernisierten Wohnungen oder 70 /30 bei modernisierten Wohnungen. Ich wünsche dir viel Erfolg Noch ein schönes Wochenende

So wie Sie das beschreiben wäre es der korrekte Weg. Leider wird in unserem Fall ein Restbestand geschätzt, da die Tankanzeige nicht einwandfrei funktioniert. Und: die Rechnungssummen des gekauften Öls komplett auf die Mieter umgelegt, inklusive des gelagerten Brennstoffs, der in diesem Fall weitaus niedriger geschätzt wird, als er tatsächlich vorhanden sein müsste.

Hallo Frida Kahlo,

nein, es darf nur das im Abrehcnungszeitraum verbrauchte Heizöl abgerechnet werden.

Guckst Du hier

http://www.haufe.de/ShopData/productpdfs/06421-0001_…

Siehe dort Seite 85.

Kannst Du auch googeln: „Heizöl first in - first out“.

Gruß

ziegen1

Danke schön. Das war die Antwort, die wir brauchten. Vielen Dank. Falls Sie mal Fragen zu den von mir angebotenen Bereichen haben, bitte sehr…:smile:

Einen schönen Abend noch.

Ich glaube nicht.
Die Heizperiode ist in der Regel mit dem Kalenderjahr verbunden, also von 01.01.2010 bis 31.12.2010. Auf jeden Fall, in der Abrechnung soll die Abrechnungszeitraum als Erstes erwaehnt werden.
Dann solle in Abrechnung Kosten für gebrauchte Heizmittel ausgefuehrt werden, d. h. Oelstand im Tank am 01.01.2010, Zukaeufe waerend der Hezperiode, Endstand im Tank zum 31.12.2010, differenz (d.h. wieviel Oel verbraucht wurde), Verteilungsschlussel und selbst Abrechnung nach Verteilungsschlussel.
Die Nebenkostenabrechnung, die Heizkosten als Bestandteil beinhaltet, ist vom Gesetzgeber festgelegt und laesst keine Anarchie.
MfG, Alex384

Klare Antwort: Nein! Bei lagerfähigen Brennstoffen (Öl, Holzpellets, Flüssiggas usw.) müssen immer Anfangsbestand (zu Beginn der Abrechnungsperiode) und Restbestand (am Ende der Abrechnungsperiode) ermittelt werden und zur Berechnung des Verbrauchs einbezogen werden. Eine korrekte Abrechnung würde wie folgt aussehen: Anfangsbestand 1.000 l + Anlieferung 3.000 l + Anlieferung 2.000 l abzüglich Restbestand 2.000 l ergibt einen Verbrauch von 4.000 l. Die jeweiligen Kosten, die sich daraus ergeben, müssen nach dem Prinzip „first in - first out“ berechnet werden, d.h. das zuerst im Tank befindliche Öl wird auch zuerst verbraucht! Also nicht alle Preise zusammenzählen, den Durchschnitt bilden und mit der verbrauchten Menge multiplizieren! Ferner muss eine Abrechnung immer über 12 Monate laufen!

Vielen Dank. Sie haben uns sehr weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen,
F.K.

nein, auf jeden Fall nicht!
Es darf nur die Ölmenge verteilt werden, die auch verbraucht wurde! Anfangsbestand +Lieferungen -Restbestand!

Danke sehr für die Auskunft. Viele Grüße, F.K.

nein, auf jeden Fall nicht!
Es darf nur die Ölmenge verteilt werden, die auch verbraucht
wurde! Anfangsbestand +Lieferungen -Restbestand!

Nein, denn das gelieferte Oel könnte ja für mehrere Heizperioden reichen.
Es darf nur abgerechnet werden was auch verbraucht wurde. Die Ermittlung der Menge wird entweder über eine sogenannte „ISTA“-Abrechnung (Heizkörpermessröhrchen) oder über den tatsächlichen Oelverbrauch (Oelmengenzähler) abgerechnet. Es geht auch so: zum Beispiel, es existiert ein Tank mit max. 5.000ltr. Volumen. Der Tank hat ein Mengenzähler (sonst könnte man nicht wissen wann nachgetankt werden muss). Laut Rechnung hat er letzte Heizperiode 1.500ltr. getankt. Der Mengenzähler am Tank zeigte 3.500ltr. an. Jetzt wird nachgetankt. Der Oellieferant hat ein Zähler am Tankwagen. Er lässt 2.000ltr. reinlaufen. Der Mengenzähler am Tank zeigt jetzt 5.000ltr. an. Somit ist der tatsächliche Verbrauch: 1.500ltr. (5.000-3.500).
mfg.

ich hab´mich gerade vertan, hier die Korrektur: Letzte Periode: Anzeige = 3.500 ltr. Jetzt, vor dem Tanken: 2.000 ltr. Nach dem Tanken 4.000 ltr. Der Verbrauch ist also: 1.500 ltr.
Sorry

nee, wieso ?..