Hi!
Folgende schöne Quizfrage:
Wer eine öffentliche Veranstaltung durchführt (oder eine öffentliche Musikbeschallung) und dabei GEMA-lizenzierte Musik spielt, muss GEMA-Gebühren zahlen. So weit, so klar.
Wenn nun aber eine Veranstaltung durchgeführt wird, auf der die Musik …
a) aus dem Radio kommt
b) per Internet-Verbindung von Youtube stammt
… muss der Veranstalter dann auch GEMA-Gebühren zahlen?
Für das Radio ist die GEZ zuständig, ebenso für den Computer als „neuartiges Rundfunkgerät“. Aber was ist mit der GEMA? Immerhin zahlt der Radiosender die GEMA-Gebühren - bei Youtube kloppen sie sich ja noch …
Was muss Person A bei einer öffentlichen Veranstaltung mit der GEMA auskaspern, wenn die Musik aus dem Internet von Youtube geladen und gespielt wird?
Blöde Frage, ich weiß - aber wir zerbröseln uns hier das Hirn darüber 
Grüße
Heinrich
Soweit ich weiß gelten für öffentliche Veranstaltungen ohnehin ganz andere Regeln bzgl. Gema. Da hat die GEZ dann nix mehr mit zu tun. Ein Gaststättenbetreiber muss z.B. GANZ andere Summen bezahlen als ein Privatmann.
Nein
… muss der Veranstalter dann auch GEMA-Gebühren zahlen?
Ja. GEMA ist für Musikwiedergabe in der Öffentlichkeit.
Für das Radio ist die GEZ zuständig, ebenso für den Computer
als „neuartiges Rundfunkgerät“.
Die GEZ ist für die Dienstleistung der Zur-Verfügung-Stellung von Mucke.
Aber was ist mit der GEMA?
Immerhin zahlt der Radiosender die GEMA-Gebühren
Für sich. Der Radaudiosender verbreitet ja Musik in die Öffentlichkeit.
Was muss Person A bei einer öffentlichen Veranstaltung mit der
GEMA auskaspern, wenn die Musik aus dem Internet von Youtube
geladen und gespielt wird?
Der Standard-Tarif für die Nutzung von Konservenmusik wäre ein Anfang. Aber klick dich selbst durch: https://online.gema.de/aidaos/index.faces
Gruß
Stefan
Ich glaube du verwechselst da was.
Die GEMA sorgt dafür, dass der Künstler Geld für seine Musikwerke bekommt.
GEMA pflichtig ist jegliche öffentliche Aufführung von Musik. Das schließt auch Wartemusik einer Telefonanlage ein oder das Hintergrundgeduddel im Auzug (sofern das Werk nicht „GEMA-frei“ ist).
Die GEZ sorgt hingegen für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender.
Hier sind Empfangsgeräte abgabenpflichtig. Auch, wenn sie keine Musik (sondern z.B. „Das Frühlingsfest der Volksmusik“, bekanntlich keine Form der Musik, sondern eher unter das Verbot des Artikels 23e) der Haager Landkriegsordnung fallend) abspielen.
Wer also ein Radio auf eine Bühne stellt und die abgespielte Musik öffentlich vorführt, bezahlt an die GEZ und an die GEMA.