Darf Gemeinde Einkommen vom FA abfragen

Hallo,
wieß hier vielleicht jemand, ob die heimische Gemeinde beim Finanzamt Informationen zu meinem Einkommen abrufen/erfragen kann, bzw. ohne meine Zustimmung Auskunft darüber erhält?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
VG
amo001

Normalerweise nicht. Aber die Gemeinde kann natürlich von dir Einkommensnachweise verlangen, wenn du Sozialleistungen beantragst. Dann gilt es, die Einkommensteuerbescheide vorzulegen…

Danke. Ich frage deshalb, weil es um die Bewerbung bei einem Einheimischenprogramm geht, bei der ein Einkommenssteuerbescheid verlangt wird. Und ich wundere mich, wie die Gemeinde sich hier vor Fälschungen schützt. (Je geringer das Einkommen, umso höher die „Punkte, die man erhält“)
Grüsse
amo001

Genauso wie vor Steuersündern: durch Strafandrohung und ggf. Schadensersatzforderungen.
Man kann im Leben nun mal nicht alles überprüfen, wie stellst Du Dir das denn vor?
Gruß
anf

Danke.
Ja, schade, denn damit wird sicherlich trotzdem der ein oder andere durchkommen, da es ja in diesem Fall letztlich nie auffliegen wird.

Ja. Das ist halt so.

Wie viele Leute kommen doch gleich mit Geschwindigkeitsüberschreitungen, falschem Parken, Nicht-Blinken, Überholen Im Überholverbot,… durch? Oder Mit einem Einbruchdiebstahl? Oder mit einer Handvoll Identitäten gleichzeitig? Oder Hundehaufen mitten auf dem Bürgersteig? Sachbeschädigung in Bus und Bahn? Randale im Stadion in Verbindung mit Köroerverletzung? Schlagen und schlimmeres von Kindern? Oder… such Dir was aus.

Man könnte durchaus vieles kontrollieren und überwachen und Nachweise verlangen und…
Aber was kostet das, ist das verhältnismäßig und, vor allem:
##Willst Du wirklich in so einem Staat leben???
Ich jedenfalls nicht!
Gruß
anf

Das sehe ich etwas differenzierter, wenn wir davon sprechen, dass eine Behörde Daten verlangt, die eine andere Behörde bereitstellt. Ich bin auch ein großer Freund des Datenschutzes, aber es ist mE vollkommen jenseits von Gut und Böse, dass sich Behörden Daten die sie brauchen (und bei denen dies schließlich auch sauber gesetzlich geregelt ist) nicht direkt untereinander besorgen dürfen (ggf. mit ausdrücklichem Einverständnis des betroffenen Bürgers im Einzelfall), sondern das Risiko tragen müssen, dass der Bürger hier - zum Nachteil der Gemeinschaft - auf dem Wege der Daten von der einen zur anderen Behörde „optimierend“ eingreifen kann.

Ganz abgesehen davon würde es massive Einsparungen und auch Arbeit beim Bürger ersparen, wenn er nicht ständig hier und da und dort manuell erstellte Bescheinigungen bei dieser und jener Behörde einfordern müsste, nur um die dann bei einer anderen Behörde abzuliefern, wo sie wieder manuell erfasst werden müssen.

Wenn ich bei Behörde A einen Antrag auf … stelle, und dafür Daten von Behörde B und C ohnehin gesetzlich sauber geregelt zwingend benötigt werden, dann sollte ich auch kein Problem damit haben, auf dem Antrag zu unterschreiben, dass Behörde A sich die direkt von B und C holen darf. Es geht hier ja nicht um die Volltransparenz von allem und jedem zwischen sämtlichen Behörden, sondern um konkret Erfordernisse im Rahmen von definierten Verwaltungsverfahren.

Das fände ich auch überaus sinnvoll. Allerdings ist das etwas ganz anderes als der direkte, ungefilterte Zugriff aller auf alle Daten. Wer sollte denn dann noch kontrollieren, wer welche Daten heimlich an wen weitergibt bzw. verkauft?
Gruß
anf

Servus,

ist nicht so extrem schwierig. Die vorgelegten ESt-Bescheide bei allen Anträgen auf Konsistenz zu prüfen, wäre wohl ein unangemessener Aufwand, aber angesichts dessen, dass grob geschätzt hundert Prozent der Antragsteller nicht in der Lage sein werden, einen Steuerbescheid konsequent mit allen folgenden Werten richtig zu rechnen, wenn sie irgendwo bei den Einkünften was im eigenen Interesse verschönert haben, genügt es ja auch, die einigen wenigen auffälligen Bescheide mal nachzurechnen, um bei der Aktion insgesamt auf der sicheren Seite zu sein.

Schöne Grüße

MM

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Dass

halte ich für ein Gerücht.

Und angesichts der ‚kriminellen Energie‘, die die halbwegs sorgfältige Fälschung eines ESt-Bescheides erfordert, und auch angesichts dessen, wer hier im Zweifelsfall geschädigt wird, ist es hier naheliegend, dass die Staatsanwaltschaft die Geschichte aufgreifen wird und dass ein Richter sich nicht an die harmlosesten Strafmaße der Welt halten wird.

Schöne Grüße

MM

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sie darf die Bescheide und Belege von dir fordern, die zur Bearbeitung für den deinigen Fall (Gesuch), egal aktiv oder passiv, also von dir selbst oder jemandem Dritten (Ehefrau) erforderlich sind - auch unter Androhung einer Klage (Gericht)
aber zum Beispiel Einsicht in deine Konten für Vermögensfeststellung erst nach Titelerstellung, also wenn der Gerichtsvollzieher was pfänden will oder muß… es sei denn, du tust Letzteres freiwillig - also du kommst sozusagen nicht drum rum, wenn du das meinst…

wenn du zum Beispiel Grundsicherung oder Hartz IV beantragst, darfst du die Kontenauszüge der letzten 6 Monate noch nicht einmal schwärzen, damit die Behörde Einsicht in deine Vermögenslage erlangt oder erlangen kann

Soo groß scheint deine Freundschaft zum Datenschutz nicht zu sein.
Oder verrätst du mir, wo du hier die Grenzen ziehen willst?
auch in „1984“ wird eine Situation beschrieben, in der rechtlich alles geregelt ist…

Die Frage gebe ich gerne zurück: Worin siehst Du den datenschutzrechtlichen Vorteil, Daten, die Du zwingend einer Behörde mitteilen musst, zunächst selbst bei einer anderen Behörde abzufragen, um dann den Postboten zwischen diesen beiden Behörden zu spielen? Es geht mir um genau diese, sauber abgrenzbaren Fälle, in denen man zwingend der einen Behörde Dinge zukommen lassen muss, die nur von einer anderen Behörde kommen können.

Wo soll da der datenschutzrechtliche Vorteil liegen, dass Behörde A die Bescheinigung von Behörde B von mir in den Briefkasten geworfen bekommt, und nicht direkt von Behörde B?

Freund des Datenschutzes zu sein (war selbst mal DSB) ist etwas anderes, als paranoid auf jegliche Form der Datenübermittlung zu reagieren, egal wie notwendig und sinnvoll sie auch sein mag.

Der liegt darin begründet, dass eben nicht irgendein freier Mitarbeiter im Bürgerbüro mal eben meine letzten Steuerbescheide im Dorf bekannt macht, wenn er keinen Zugriff darauf hat. Der liegt darin begründet, dass es schlicht keinerlei Datenschutz gibt, wenn jeder auf alle Daten zugreifen kann.

Was passiert, wenn jeder durch Aufruf der letzten Steuerbescheide herausfinden kann, dass jemand eine Haftstrafe abgesessen hat kannst Du Dir ja mal überlegen.

Und jetzt sag nicht, dass alle im Amt ja zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und dass deshalb nichts passieren kann.
Gruß
anf

M.E. ist das eine Frage der Güterabwägung. Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, in den letzten eineinhalb Jahren Anträge auf Kindergeld, Elterngeld, Kita-Platz, Ganztagsbetreuung in der Grundschule und diverses mehr ausfüllen und die sich daraus ergebenden Bescheide prüfen zu dürfen. Das ganze durcheinander beginnt dann schon dabei, daß es natürlich keine einheitlichen bemessungsgrundlagen gibt, sondern mal das zu versteuernde, mal das Netto- und mal das Bruttoeinkommen relevant ist. Hinzu kommen diverse Daten, die man sich dann immer aus anderen Bescheiden oder Urkunden zusammensuchen darf (natürlich niemals immer genau die gleichen).

Die wenigstens 30 Stunden Arbeit hätte ich mir gerne dadurch erspart, wenn die Behörden bzw. Träger die Daten hätten direkt untereinander austauschen können.

Und es geht noch weiter: gerade die Ansprüche auf einen Kita- und Ganztagsbetreuungsplatz sind an weitere Kriterien geknüpft. In einer anderen Gemeinde ist die Zahl der sehr erwachsenen Studenten stark in die Höhe geschnellt, seit ein Studium dabei hilft, in der Warteliste ein ganzes Stück nach oben zu rücken. Da wäre es für alle, die diese krummen Tricks nicht anwenden wollen, durchaus hilfreich, wenn die Gemeinde bspw. abrufen dürfte, ob der Student sich tatsächlich an den Lehrveranstaltungen in irgendeiner Form beteiligt hat. Auch den Gemeindekassen käme eine solche Abfrage durchaus zugute, denn schließlich werden Defizite bei den ÖPNV-Anbietern von den Gemeinden ausgeglichen und ein Semesterticket kostet nun einmal nur ein Bruchteil dessen, was eine reguläre Monatskarte kostet.

Ebenfalls hilfreich ist das Kriterium alleinerziehend - sowohl bei der Bemessung des Beitrages als auch bei dem Anspruch an sich. Komischerweise sind viele geschiedene Frauen in der Situation alleinerziehend, obwohl der neue Partner seit Jahren im gemeinsamen Heim wohnt. Bei naturfehlender Namensgleichheit fällt das natürlich nicht gleich auf. Ein Abgleich mit dem Melderegister würde da auch so manchen Mißbrauch bzw. sogar Leistungserschleichung aufdecken.

Natürlich kann man irgendwo eine Grenze ziehen wollen, aber ich bin grundsätzlich der Ansicht, daß der Datenschutz hintenanstehen sollte, wenn durch den Datenaustausch Dritte oder das Gemeinwohl in nicht unerheblichen Maße profitieren würden. Wohl gemerkt: wir reden hier immer noch von einem Austausch öffentlicher Stellen und nicht von privaten Anbietern.

Gruß
C.

Irgendwie haben wir hier einen Kommunikationsknoten. Ich habe mich nicht ansatzweise in Bezug auf ein „jedermann hat auf alles Zugriff“ geäußert, und ich finde es ehrlich gesagt eine böswillige Unterstellung, aus „zwingend zu liefernde Daten einer anderen Behörde im konkreten Einzelfall“ ein "jeder hat Zugriff auf alles zu konstruieren.

Wenn der MA im örtlichen xyz-Amt deinen konkreten Antrag auf Leistungen bearbeitet, und Dir schreibt, dass Du nach § 123 … verpflichtet bist zum Antrag deinen letzten Steuerbescheid einzureichen, dann bekommt er doch vollkommen unabhängig davon in deinen Steuerbescheid Einsicht, ob Du den dort per Papier einreichst, oder er aufgrund deines Antrags berechtigt ist, genau deinen letztjährigen Steuerbescheid direkt vom FA zur Einsicht anfordern zu dürfen (und ich weiß nicht woher da die Befürchtung kommt, er könne nur weil er in einem konkreten Verfahren das Recht auf Einsicht in die Daten eines individuellen Antragstellers hat, sich dort nun mehr beliebig selbst bedienen.

Und wenn dieser Mitarbeiter es dann mit seinen Pflichten nicht so genau nimmt, und überall herausposaunt, was er so in deinem Steuerbescheid an interessanten Dingen gefunden hat, macht es dazu genau „0“ Unterschied, ob er in diesen in der von Dir eingereichten Papierform gesehen hat, oder ob er diese Dinge bei der Einsicht in die Daten unmittelbar im FA genommen hat, weil er dies in genau diesem konkreten Fall aufgrund deines Antrags durfte.

Und richtig ärgerlich für den Bürger wird die Sache dann, wenn eben die 2. Behörde nicht so richtig mitspielt, weil er sich z.B. nicht so ausgedrückt hat, wie es Behörde A ihm gegenüber getan hat, und Behörde B ihm dann auch noch die falschen Unterlagen schickt, wenn Dinge auf dem Postweg verloren gehen, die Erstellung von Nachweisen erheblich hinzieht, …

Ein krasses Beispiel: Aufgrund des hohen Missbrauchspotentials von Visa durch Leute, die selbst ihren Aufenthalt und ihre Rückreise nicht finanzieren können, müssen Einladende vielfach Verpflichtungserklärungen abgeben, für die einerseits ein Berg von problemlos anderweitig (zwischen den beteiligten Behörden) beschaffbaren Unterlagen/Daten benötigt wird, und die dann andererseits extra auf sehr teurem bunten Papier mit Bundesadler, … ausgefertigt werden. Die müssen dann per Post in die letzte Ecke der Welt geschickt werden, nur damit die Botschaft dort das Ding wieder einsammeln kann. So ein Ding zu bekommen, braucht gerne einen Vormittag, und bis man merkt, dass das Ding offenbar auf dem Postweg verloren gegangen ist, kann es sehr eng mit der Neuerstellung und dem erneuten Versand werden, wenn der Besuch termingebunden ist.

Wie einfach wäre es, wenn sich die Ausländerbehörde nach entsprechender Zustimmung des Einladenden selbst die Daten ziehen, und in einem zentralen System hinterlegen könnte, dass Herr X für Frau Y eine Verpflichtungserklärung angegeben hat, in dem die Botschaft in … einfach nur die Namen der Beteiligten eingeben müsste, um dies nachvollziehen zu können. BTW: Auf der Erklärung steht nur drauf, dass diese abgegeben wurde, und nicht, welche Einkommensverhältnisse dazu geführt haben, dass die abgegeben werden konnte. Und selbstverständlich geht die Botschaft in … nur die Tatsache etwas an, dass die Erklärung abgegeben wurde. D.h. online bekäme die exakt die Daten, die auch auf dem Papier stehen, und nicht mehr.

Hallo,

hat der EST-Bescheid nicht so einen grünen Hinweis zwischen den Löchern:
„Originalpapier nur wenn dieser Hinweis im Gründruck erscheint“

???

Grüße
miamei

Darauf habe ich auch bereits an anderer Stelle geantwortet, da sind wir uns völlig einig. Aber eben nur für den Einzelfall. Und nicht die Breitbandlösung.
Gruß
anf