Darf Gerichtsvollzieher einen Drucker mitnehmen?

Hallo,

die GEZ „meint“, jemand schulde ihr € 268,–. Jemand hat einen ziemlich neuen Drucker. Wert: € 78,–.

Darf der Gerichtsvollzieher den mitnehmen?

Jemand ist Alg-II-Bezieher.

Gruß Juphi

Jemand hat einen ziemlich neuen Drucker. Wert: € 78,–.

Jemand ist Alg-II-Bezieher.

Alle Achtung!

Hallo, toller Ratschlag vom Vorposter.
Frage: 78 € Neu-/Kaufwert oder jetziger Zeitwert? Wie alt ist der Drucker?
Gruß

die GEZ „meint“, jemand schulde ihr € 268,–. Jemand hat einen ziemlich neuen Drucker. Wert: € 78,–.

Darf der Gerichtsvollzieher den mitnehmen?

Dürfte der GV schon, wird es aber nicht machen, denn der GV muss den Drucker dann in einer öffentlichen Versteigerung versteigern lassen und die Kosten der öffentlichen Versteigerung des Druckers dürften den Wert bzw. Erlös des Druckers vollständig übersteigen, so dass für den Gläubiger kein Erlös vorliegt, ggf. sogar die Kosten der Zwangsversteigerung größer sein werden als der Erlös.

Also immer mit der Ruhe,…

und schönen Tag noch:wink:)

Hallo,

Hartz-IV-Bezieher müssen keine GEZ zahlen.
Man muss sich nur befreien lassen.

Nur blöd, wenn, natürlich rein zufällig, der Befreiungsantrag auf dem Postweg verloren gegangen ist.

*kopfschüttel*

Die fiktive Person hat mein vollstes Mitleid.

MfG

P.S.: Wenn man vergisst, GEZ zu zahlen, kommt eine Mahnung innerhalb von 2 Wochen.
Wenn man sich abmeldet und nicht mehr zahlt, kommt ein ganzes Jahr nichts. Dann nach einem Jahr kommt eine Nachforderung von 215,76€ mit der Behauptung die Kündigung sei nicht eingegangen. Ein Zufall?

Hallo,

die GEZ „meint“, jemand schulde ihr € 268,–.

nun ja. Zwischen „Meinen“ und Vollstreckungstitel liegen in der Regel etliche Schritte. Ist natürlich immer toll, wenn Leute „meinen“ im Recht zu sein, die Forderung aber nicht mit den zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln bestreiten…

Jemand hat einen ziemlich neuen Drucker. Wert: € 78,–.
Darf der Gerichtsvollzieher den mitnehmen?
Jemand ist Alg-II-Bezieher.

Ja. Auch ALG2 Bezieher müssen für ihre Schulden haften.

Gruß

S.J.

Hallo

die GEZ „meint“, jemand schulde ihr € 268,–. Jemand hat einen ziemlich neuen Drucker. Wert: € 78,–.

Darf der Gerichtsvollzieher den mitnehmen?

Dürfte der GV schon, wird es aber nicht machen, denn der GV muss den Drucker dann in einer öffentlichen Versteigerung versteigern lassen und die Kosten der öffentlichen Versteigerung des Druckers dürften den Wert bzw. Erlös des Druckers vollständig übersteigen, so dass für den Gläubiger kein Erlös vorliegt, ggf. sogar die Kosten der Zwangsversteigerung größer sein werden als der Erlös.

Also immer mit der Ruhe,…

Man könnte auch an ein Pfändungsverbot denken, da der Drucker für den ALG-2-Bezieher so etwas wie ein Arbeitsmittel beim Bewerben ist. § 811 analog - geht das?

fragend
cosis

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die GEZ „meint“, jemand schulde ihr € 268,–. Jemand hat einen ziemlich neuen Drucker. Wert: € 78,–.

Darf der Gerichtsvollzieher den mitnehmen?

Dürfte der GV schon, wird es aber nicht machen, denn der GV muss den Drucker dann in einer öffentlichen Versteigerung versteigern lassen und die Kosten der öffentlichen Versteigerung des Druckers dürften den Wert bzw. Erlös des Druckers vollständig übersteigen, so dass für den Gläubiger kein Erlös vorliegt, ggf. sogar die Kosten der Zwangsversteigerung größer sein werden als der Erlös.

Also immer mit der Ruhe,…

Hallo,

zu untenstehend hätte ich da meine Zweifel, denn der PC ist als Arbeitsmittel für einen ALG-2 nicht notwendig, man kann auch beim Arbeitsamt oder Jobcenter kostenlos die Bewerbungen schreiben.

Aber alleine schon aufgrund der geringen Höhe sowie des Zeitwertes würde ein GV dies nicht pfänden, weil alleine der bürokratische Aufwand und dann die Kosten der Zwangsversteigerung in keinem Fall durch den Erlös gedeckt wären.

Ausnahme: Drucker ist unter Eigentumsvorbehalt und der Gläubger macht die Forderung geltend, wir gehen aber hier von einem Fremdgläubiger aus,.

Schönen Tag noch,–)

Man könnte auch an ein Pfändungsverbot denken, da der Drucker für den ALG-2-Bezieher so etwas wie ein Arbeitsmittel beim Bewerben ist. § 811 analog - geht das?

fragend
cosis

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Hallo,

man-nehme-an hat vollkommen recht: Kein Gerichtsvollzieher wird einen solchen Drucker mitnehmen, da die Kosten für eine Versteigerung (schon die Kosten des Gerichtsvollziehers liegen bei etwa 30/35 Euro - hinzu kämen weitere für eine Ausschreibung z.B.) viel zu hoch wären.

Die moralische Seite ist wohl eine andere, denn auch da kann ich nur zustimmen: für seine Schulden sollte man geradestehen und nicht nur das bezahlen, das einem lieb und teuer ist (GEZ nicht, Drucker ja…). Zur Frage jedoch: siehe oben.

Gruß, hemba