Darf Geschädigter eine Firma in 244 km Entfernung mit Reparatur beauftragen und mir die Kosten in berechnen? Schild auf Parkplatz umgefahren

Ich habe auf dem Parkplatz vom Kauflauf ein Parkverbotschild umgefahren. Kaufland hat mit der Wiederherstellung des Schildes eine Metallbaufirma in 244 km Entfernung beauftragt. Direkt daneben gäbe eine gleichwertige Metallbaufirma. Diese berechnet 250 Euro Anfahrt und Baustelleneinrichtung. Da 2 Schilder repariert wurden ist mein Anteil 125 Euro. (Schild und Pfosten kosten 195 Euro). Muss ich das bezahlen? Oder was meint Ihr wäre angemessen? Das entspricht doch keiner Wirtschaftlichkeit !!!

Viele Zahlen, viel unklar !!

meine Güte, ist das so schwer, verständlich zu beschreiben ?

Was berechnet Kaufland als Schaden ?

Was hat man selbst als Kosten für ein neues Schild vor Ort ermittelt ?

Wieso 2 Schilder, wenn man nur eins umgefahren hat ?

Wurde von Kaufland bei der Gelegenheit gleich noch ein weiteres ersatzreifes Schild mit ausgewechselt ?

Und das ein Markt einen regional zuständigen Dienstleister nutzt, der viele Filialen betreut, ist sehr üblich und zulässig.
So wie man selbst auch seine vertraute fachwerkstatt(Markenwerkstatt) nutzen darf und sich nicht auf eine von der Versicherung benannte Billigwerkstatt verweisen lassen muss.

MfG
duck313

Hallo,

die Firma direkt daneben würde also nur für Anfahrt und Baustelleneinrichtung 250 Euro berechnen. Da sind dann Material, Arbeitszeit, etc. noch gar nicht dabei. Ich denke 195 Euro für Schild und Pfosten ist angemessen und du sollst nicht mal den Preis für das Schild mit Pfosten zahlen.

Nach meiner persönlichen Meinung, ja.

Alle für das Ersetzen dieses Schildes anfallenden Kosten. Wenn die Firma sowieso für das zweite Schild gekommen wäre, ohne die Anfahrt, ansonsten die anteiligen Anfahrtskosten.

195 Euro + (anteilige) Anfahrt + Baustelleneinrichtung + Arbeitszeit + etc. = ? Euro

Natürlich entspricht das keiner Wirtschaftlichkeit, aber das ist doch das Problem von Kaufland, wenn sie dir preislich entgegenkommen.

Gruß
Tobias

angemessen wäre jedenfalls der ersatz des ZEITWERTES des schildes. ob der hier berechnet wurde, kann ich in dieser zahlenwüste leider nicht erkennen.

Ich fasse mal zusammen, wie ich es verstehe:

Du hast einen Schild-Pfosten soweit umgefahren, dass auch das Schild zerstört wurde.
Kaufland hat eine Firma in 244km Entfernung beauftragt, die Dein Schild und ein weiteres ersetzt haben.
Jetzt hast Du von Kaufland eine Rechnung von 125€ Anfahrt etc. + 195€ Schild+Pfosten = 320€.

Du schreibst jetzt nicht, was die Firma nebenan wohl genommen hätte.

Die erste Frage: Sind für Kaufland damit alle Forderungen erfüllt? Oder ist das nur eine erste Rechnung?

Der Betrag ist zwar ärgerlich, aber leider ist so eine Beschädigung mit dem Auto eine Lizenz zum Gelddrucken. Da kontrollieren dann Gutachter den Erfolg und Juristen nehmen Stellung, wo handwerklich ein Schreiner blos 2 Latten auswechselt. Einen Streit über 125€ hier zu führen ist riskant, zumal der Fillialleiter ja kaum eigenmächtig darauf verzichten kann sondern es dann in die eingespielten Mühlen des Konzerns geht.

Zum einen ist das zuweilen strittig, es liegen auch keine Indizien vor, dass das Schild Vorschäden hatte. Zudem geht es explizit um die Montagekosten mit Anfahrt, dort ist es noch strittiger, Abzug alt für Neu vornehmen zu können.

Hallo,

große Firmen wie Kaufland zum B. haben für immer wiederkehrende bzw.
erforderliche Dienstleistungen sogenannte Rahmenverträge abgeschlossen.

Parkplatzbeschädigungen oder kaputte Scheiben gehören bei Supermärkten zum
Alltag und daher ist so ein Rahmenvertrag für beide Firmen nützlich.

Deswegen wird man als Einzelauftrag auch bei einem daneben liegenden Betrieb kein
billigeres Angebot erhalten.

Darauf kann man sicherlich berufen, wenn man einen Anbieter findet, der ein Schild liefern kann, das in dem Zustand ist wie das Schild, das umgefahren wurde. In jedem Fall ist das zu zahlen, was notwendig ist, um den Zustand vor Unfall wiederherzustellen.

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das ist natürlich unsinn. du bekommst doch auch keinen neuwagen, wenn dir niemand ein altes auto liefern kann.

nö. das ist in keinem fall strittig, das steht so im gesetz.
https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html
kannst dich ja mal durch die urteile durchklicken, wenn du meinst, dass das irgendwo strittig, ist.

Es geht beim Schadensersatz nicht um den Zeitwert, sondern um den Wiederbeschaffungswert (da ja der Geschädigte nicht für den Vermögensverlust zu entschädigen, sondern in den Stand zu versetzen ist, der vor dem Schaden bestand) und da sind wir dann u.a. wieder beim fehlenden Gebrauchtwarenmarkt für Schilder. Vgl. dazu auch gerne das passende und natürlich weitaus ausführlichere Urteil des LG Münster (Az. 1 S 8/09).

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den gibt es bei einem teppichboden in einer mietwohnung oder einer zimmertür auch nicht.

aber ok, es ist strittig, da hatte ich unrecht.

Und deswegen zahlt unser Umzugsunternehmen auch schön eine neue Tür, nachdem sie die mit dem Kühlschrank völlig zerkratzt haben. Auf den Gedanken, nur den Wiederbeschaffungswert zu zahlen, ist da keiner gekommen, weil es a) eben keinen Gebrauchtmarkt gibt und b) eine Tür im allgemeinen (ebenso wenig wie im übrigen ein Schild) keinem nennenswerten Verschleiß unterliegt (sieht bei einer Kinderzimmertür natürlich anders aus als bei einer Kellertür).

Da liegt natürlich auch der Unterschied zum Teppich. Wenn da schon drei Generationen Mieter nebst Haustieren durchgelatscht sind, kann der Vermieter nicht verlangen, daß der Mieter wegen eines umgekippten Glases Rotwein neuen Teppichboden für die ganze Bude bezahlt.

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danke für die Antworten. Mir geht es nicht um die Kosten für das Schild und das Rohr (wobei ich nur das Rohr beschädigt habe und nicht das Schild) sondern um die Anfahrtskosten von 250 Euro von denen ich die Hälfte also 125 Euro zahlen soll weil beim gleichen Termin noch ein weiteres Schild erneuert wurde.

DANKE für die Antworten, hat sich geklärt, werde alles zahlen