Hallo ,
darf ein Nochehemann seiner Frau bei ihrem Auszug aus dem gemeinsamen Einfamilienhaus, während des Umzugs einfach die Sclösser austauschen, sadass sie nicht mehr die Kinderzimmermöbel ihres gemeinsamen Sohnes,
welcher mit auszieht heraus holen kann ?
Hallo ,
darf ein Nochehemann seiner Frau bei ihrem Auszug aus dem
gemeinsamen Einfamilienhaus, während des Umzugs einfach die
Sclösser austauschen, sadass sie nicht mehr die
Kinderzimmermöbel ihres gemeinsamen Sohnes,
welcher mit auszieht heraus holen kann ?
Ohne dass ich es hier unterstellen will, ist es schon häufig vorgekommen, dass ausziehende Ehepartner noch mal heimlich still und leise in die ehemalige Ehewohnung zurückgingen und Sachen mitnahmen, auf die sie keinen Anspruch hatten.
Also dürfen Schlösser ausgetauscht werden - auch wenn das Haus im beiderseitigen Eigentum steht. Bewohnt wird es ja jetzt alleine vom Ehemann und der hat somit das Hausrecht.
Zum Thema Kinderzimmermöbel: wenn die Eltern diese Möbel gekauft haben, gehören sie BEIDEN Eltern und müssen in die Hausratsteilung einfließen.
Hat das Kind die Möbel z. B. von Oma geschenkt bekommen, gehören die Möbel dem Kind und sie könne herausgeklagt werden.