Darf der Vater (Erziehungsberechtigt) bei Kinderpflege die Betreuung übernehmen, obwohl wir nicht zusammen wohnen?
Vielen Dank, Birgit
Darf der Vater (Erziehungsberechtigt) bei Kinderpflege die
Betreuung übernehmen, obwohl wir nicht zusammen wohnen?
Vielen Dank, Birgit
diese Frage ist leider so ungenau, dass darauf eine Antwort unmöglich ist
Gruß
Peter
Ich habe Zwillinge, der Vater von unseren Kinder lebt nicht mit mir zusammen, hat aber auch das Sorgerecht. Es gibt 10 Tage bezahlte Freistellung. Wenn bei mir diese 10 Tage vorbei sind, hat der Vater Anspruch auf bezahlte Freistellung? (Er ist Berufstätig)
Sorry ,ich hoffe etwas genauer geschrieben zu haben.
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Ich habe Zwillinge, der Vater von unseren Kinder lebt nicht
mit mir zusammen, hat aber auch das Sorgerecht. Es gibt 10
Tage bezahlte Freistellung. Wenn bei mir diese 10 Tage vorbei
sind, hat der Vater Anspruch auf bezahlte Freistellung? (Er
ist Berufstätig)
Sorry ,ich hoffe etwas genauer geschrieben zu haben.
folgende Links geben genauer Auskunft:
http://www.familienberater.info/html/kinder.html
http://www.heymanns.com/html/recht/ratgeber_recht/ar…
http://www.igmetall.de/frauen/brett/broschueren/kind…
Gruß
Peter