Darf Gym kündigen, aber weiter kassieren?

Wenn ein Fitnessstudio fristlos kündigte, dürfte es dann den restlichen Beitrag für das laufende Jahr weiter einziehen?
Ein Freund hat mir erzählt, daß es in seinem Gym manchmal Abmahnung wegen irgendwelcher Fehlverhalten gibt. In denen wird erwähnt, daß bei weiteren Verstößen mit der fristlosen Kündigung gerechnet werden muß, der Beitrag aber bis zum Ablauf des Vertragendes (12 Monate Laufzeit) bezahlt werden müßte.
Nun kann ich mir ja vorstellen, daß sich jemand so daneben benimmt, da er fliegt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß es rechtens wäre, noch für viele Monate Beitrag zu kassieren. Wer weiss was?

Hallo, Bernie23,

wer einen Vertrag mit einem Fitness-Studio schließt, muss auch die AGBs in Händen haben. Dort muss zu dem Punkt Kündigung etwas stehen, auch zu einer Kündigung seitens des Betreibers.

Von jedem Kunden eines Fitness-Studios darf erwartet werden, dass er sich so verhält, dass andere Mitglieder in der Benutzung der verschiedenen Geräte nicht beeinträchtigt werden durch mutwillig unterlassene Hygienevorschriften. Kommt es jedoch immer wieder zur Missachtung solcher Vorschriften, kann eine fristlose Kündigung seitens des Fitness-Studios rechtens sein. Die weitere Zahlung der Mitgliedsbeiträge in so einem Fall sollte ebenfalls in den AGBs erwähnt werden bzw. zu finden sein. Sollte dies nicht explizid aus den AGBs hervorgehen, wäre es besser, einen Anwalt zu konsultieren.

Viel Glück.

Nachtrag:

Im Vertragswesen allgemein erlischen mit einer Kündigung alle Zahlungsansprüche. Selbstverschuldete Schäden an den zur Verfügung gestellten Geräten können jedoch auch nach einer Kündigung zu einer Haftung führen.

Also kann ich meinen laufenden Kreditvertrag mit der Bank einfach kündigen und muss nicht mehr weiterzahlen? Cool!

3 Like

Das hab ich mir so schon gedacht. Aber nicht alles, was in den AGB steht muß ja juristisch einwandfrei sein. Es gibt ja auch Vertragsdetails, die nichtig sind, weil z.B. sittenwidrig. Deshalb ist es zumindest für mich zweifelhaft, on das korrekt wäre, AGB hin oder her.

Stimmt, Du müßets nicht mehr weiterzahlen, weil der Restbetrag sofort fällig wäre.

Das ist ja wohl absoluter Quatsch. Diese erwähnten Ansprüche bezogen sich nur auf den Mitgliedbeitrag für eine Mitgliedschaft, die nicht seitens des Fitness-Studio-Betreibers ausgesprochen wurden.
Auf ein Darlehen ist das wohl kaum anwendbar, was auch jeder weiß. Schulden müssen immer beglichen werden.
Beiträge jedoch, die man für z.B. Versicherungen, Verbände etc. zahlen muss, erlischen mit jeder Kündigung, es sei denn, es bestehen noch Forderungen aus Beitragsstundungen.

Korrektur:

„Diese erwähnten Ansprüche bezogen sich nur auf den Mitgliedbeitrag für eine Mitgliedschaft, die nicht seitens des Fitness-Studio-Betreibers ausgesprochen wurden.“

Diese erwähnten Ansprüche…, die seitens … so sollte es heißen

Aus dem Grund auch die Empfehlung, einen Anwalt einzuschalten.

Jetzt ist alles total verheddert!!! :relaxed:

Bei einer Kündigung erlischen alle weiteren Beitragsansprüche, wenn die Kündigung seitens des Betreibers eines Fitness-Studios ausgesprochen wird. Bestehende Beitragsschulden, also säumige Zahlungen, sind davon jedoch nicht betroffen, die müssen gezahlt werden.

Das wäre auch so, wenn dem Mitglied wegen Fehlverhaltens, z.B. ohne Handtuch unterlegen, gekündigt würde?

Wer also einen Jahresvertrag abgeschlossen hat, nun aber keine Lust mehr auf Fitness hat, benimmt sich einfach mal daneben und kommt so aus dem Vertrag raus? Das wäre doch zu einfach.

es heißt „erlöschen“, bitte!

Das wird wahrscheinlich teurer, als die restlichen Monatsbeiträge.

Warum sollte das Fitnessstudio einen finanziellen Verlust, erleiden müssen, wenn ein Vertragspartner gegen den Vertrag verstößt?

Dann hätte man ja ein probates Mittel zur Hand, wenn man kurzfristig aus dem Vertrag raus will.
Ich glaube, so einfach ist das nicht.

Die Frage ist, ob wenn ein Vertragspunkt verletzt wurde, alle anderen deshalb auch ihre Gültigkeit verlieren. Ich gehe davon aus, dass dem nicht so ist.

IANAL

Gruß

Nö. Schadensersatz z.B. für entgangenen Gewinn kann man trotzdem beanspruchen.

Ja die Welt ist nicht immer gerecht. Wenn ein Mitglied aus dem Vertrag des Fitnessstudios hinaus will. hat das ja auch meist einen Grund! Sei es weil die Leistung des Fitnessstudios nicht in Ordnung sind oder
Viele Leute hätten sicher schon längst mal ein Fitness-Studio ausprobiert, sind aber nicht bereit Knebelverträge oder erhöhte Preise für Schnupperangebote zu akzeptieren! Wenn man nun trotzdem einen Vertrag unterschrieben hat ist man gebunden, auch bei schlechten Leistungen! Ein bisschen Einseitig deine Darstellung.

Beste Grüsse

Alex

Hallo!

Dann müsstest du mir mal erklären, was sich an den Leistungen eines Fitnessstudios so verschlimmert, dass man kündigen muss - denn die Leistungen kannte man bei Vertragsabschluss. Normalerweise hat man einen Probemonat, in welchem man alles kennenlernen kann.
Selten verändern sich die Fitnessstudios so, dass man nicht mehr so trainieren kann, wie man das ursprünglich geplant hatte.

Der häufigste Grund für Kündigungen ist doch, dass derjenige keinen Bock mehr hat, weil er zu faul zum Trainieren ist und die guten Vorsätze von Silvester längst vergessen sind. Für diesen Personenkreis ist das allgemeingültige Vertragsrecht natürlich nicht zufriedenstellend.

Gruß

1 Like

Du hast anscheinend selbst ein Fitnessstudio?
Na gut. Was kann also der Grund sein weshalb ich aus einem Vertrag beim Fitnessstudio raus möchte.

Beispiele:

  1. Neue Mitglieder im Studio mit denen ich nichts zu tun haben möchte, aber das Studio doch nicht gross genug ist um sich aus dem Weg zu gehen. Als Nächstes wirst du wahrscheinlich fragen was das für Leute sein sollen? Pumper! Wenn die zu mehreren trainieren wird es unangenehm vor allem wenn Sie sich gegenseitig anstacheln: „Komm! Noch einen. Das schaffst du!“

  2. Die Geräte die ich benutzen möchte sind ständig belegt. Von Anschaffung weiterer Geräte keine Rede.

  3. Im Sommer keine gescheite Lüftung, im Winter zu kalt.

  4. Dreckige Räume, unzureichende Hygiene

Das sind nur mal ein paar Gründe die mich dazu bewegen würden das Fitnessstudio verlassen zu wollen.

Weitere Gründe:

  1. Jemand hat seinen Job verloren und kann die Mitgliedsbeiträge nur schwer aufbringen.

  2. Pflegefall in der Familie. Das Mitglied muss Jemanden pflegen und hat nicht mehr die Power um das Fitnessstudio zu nutzen.

  3. Krankheit. Es ist dem Mitglied auf Grund einer Krankheit nicht mehr möglich die Dienste des Fitnessstudios zu nutzen.

  4. Berufsbedingter Umzug in andere Stadt. Auch hier ist es dem Mitglied auf Grund der Entfernung nicht mehr möglich das Fitnessstudio zu nutzen.

  5. Tod des Mitglieds. Nee Spass!

Aber wenn dem Betreiber des Studios meine Nase nicht gefällt und er meint er kündigt mich halt mal, dann muss ich den Rest der Laufzeit weiter zahlen?
Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung müsste das doch heissen?

Der Wortlaut folglich ungefähr so:

Hiermit kündigen wir Ihren Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung.

Deiner Meinung nach müsste da dann noch der Satz drunter. Laut den AgBs sind Sie zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit zum Datum verpflichtet.

Klar! Dann nimmst du Dir nen Taxi und sagst dem Fahrer das Ziel. Er sagt Dir nen Preis du akzeptierst und an der nächsten Ecke schmeisst er Dich raus aus dem Taxi und verlangt den vollen Fahrpreis. Logisch! Er kündigt Dir den Vertrag und wird trotzdem weiter bezahlt!

Beste Grüsse

Alex