Darf Händler Verkauf verweigern?

Hallo,

hat ein Händler das Recht, einem potentiellen Kunden den Verkauf einer Ware (aus rein willkürlichen, persönlichen Gründen) zu verweigern? Nur, weil ihm die Nase des Kunden nicht passt?
(Oder anders ausgedrückt: kann ein Händler den Standpunkt vertreten, dass das sein Geschäft ist und er dort machen kann, was er will?)

Analog dazu kann man die Fragestellung auch auf den Dienstleistungsbereich umstricken.

Hallo!

hat ein Händler das Recht, einem potentiellen Kunden den
Verkauf einer Ware (aus rein willkürlichen, persönlichen
Gründen) zu verweigern? Nur, weil ihm die Nase des Kunden
nicht passt?

Grundsätzlich einmal: ja, er kann

Gruß
Tom

Hallo,

ja, es gilt Vertragsfreiheit! Ausnahmen ergeben sich bei Monopolanbietern, die üblicherweise einem Abschlusszwang unterliegen. D.h. Dein ÖPNV-Unternehmen muss schon sehr gut begründen, wenn es dich nicht transportieren will. Eine weitere Einschränkung ergibt sich bei zielgerichteten Diskriminierungen einzelner Gruppen. Da kann die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte betroffen sein. Diese Fälle sind aber extrem schwierig und immer höchst problematisch im Einzelfall nachzuweisen (typischer Fall: Discos die keine Ausländer reinlassen). Eine unmittelbare Wirkung des Gleichheitsgrundsatzes aus dem GG gibt es grob gesagt nur für die staatliche Gewalt (die dann ggf. über Gesetze und Verordnungen für die Einhaltung auch im privaten Sektor sorgt).

Gruß vom Wiz

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