Darf Hauptmieter dem Untermieter Besuch verbieten?

Hi,

ich wohne in einer 2er WG, in der ich ein Zimmer mit Bad-und Küchenbenutzung (laut Mietvertrag) gemietet habe. Ich wohne zusammen mit der Tochter vom Besitzer der Wohnung.
Nun wollen meine Vermieter, dass ich anmelde, wann mein Freund zu Besuch kommt, und verbieten es mir auch. Für mich ist das natürlich ziemlich ärgerlich und nervig. Dabei kommt mein Freund nur etwa 2-3 Mal in einem halben Jahr und bleibt meist nur über eine Nacht. Darf mein Vermieter das machen?

Danke für die Antwort!
m.

Hallo

Ich nehme an es steht nichts hierzu im Mietvertrag?!?
Wenn er so selten kommt kann saß der vermieter nicht verbieten meiner Meinung nach. Jeder Mieter hat das recht in einem angemessenen Rahmen Besuch zu empfangen.

Vg

Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wenn Ihr Freund Sie besucht und nicht in der Wohnung lebt, Sie nicht gegen im Mietvertrag stehende Regeln verstoßen, kann es der Vermieter nicht verbieten. Ich gehe davon aus, dass Sie das 18 Lebensjahr erreicht haben. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo Minni,

Besuch der 2-3x pro Jahr kommt ist keine Untervermietung. (auch nicht bei Übernachtung).
Besuch kann man als Vermieter natürlich nicht verbieten!
Auch ein Untermieter kann natürlich Besuch empfangen (falls ich Deinen Text falsch verstanden habe und Du selbst Untermieter bist.

Gruß
David

Hallo,
das kann ich nicht beurteilen. Es kommt wohl darauf an,
was im Mietvertrag steht…
Gruß
Mike-Lohfelden

Hallo,
Dein Vermieter kann Dir nicht vorschreiben, wen und wann Du Besuch empfängst, solange er den Hausfrieden nicht stört. Dies ist ein Eingriff in Dein Privatleben.
Allerdings ist ein Besuch mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten vom Vermieter zu genehmigen.

Gruß
Udo

Hallo,

es geht Ihren Vermieter gar nichts an. Es ist ganz schön Frech von Ihm, so etwas zu Fordern. Er könnte lediglich verlangen, dass Sie anteilig für Ihren Freund mehr Nebenkosten zahlen müssen, was allerdings bei so wenigen Besuchen Quatsch und unzulässig wäre.
Es gibt so viele Studenten WGs und wenn dort so etwas eingeführt werden würde, würde es keine WGs mehr geben. Das ist reine Privatsache, wann und wer Sie besucht! Er hat kein Recht dazu. Also reden Sie mit Ihrem Vermieter, was er sich dabei denkt, sich in Ihre Privatsphäre einzumischen. Sie haben ein Recht darauf oder steht im Mietvertrag, dass Besuch vorher anzumelden ist? Wenn Sie sich nicht ärgern möchten, suchen Sie sich einfach einen NEUE WOHNUNG! mfg

Hallo,
das darf der Vermieter nicht machen.

MfG

Guten Tag,

keinesfalls darf er das, denn er hat Wohnraum und nicht etwa Räumlichkeiten für den Justizvollzug vermietet.
Du bist gut beraten, wenn du dich über den entsprechenden Passus in der Mietgesetzgebung informierst, notfalls mit Hilfe eines Rechtsbeistandes
wie Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht. Hast du einen Mietrechtsschutz abgeschlossen ?

Viel Erfolg, bustobaer

NEIN

außer es handelt sich um ein Kloster wo der Propst oder Abt das Hausrecht haben

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Tut mir leid - kenne mich da nicht aus

Ciao Minnii,

auf welchen Vertragskontext will sich dein „Vermieter“ denn berufen. Wer ist dein Vertragspartner? Der Wohungsbesitzer? Dann hast auch keinen Untermietvertrag auch wenn er dieses Formular verwendet hat. Hast mit seiner Tochter einen Mietvertrag geschlossen, dann ist auch nur sie deine Ansprechpartnerin!

Nein keiner darf dir den Besuch deines Freundes versagen. Du kannst im Sinnes des friedlichen Zusammenlebens anbieten die ungefähre Anwesenheit deines Freundes und die Dauer des Besuches anzukündigen. Als ich früher in WG gelebet hab, hat das zum guten Ton gehört und wir konnten uns auch auf den Besuch besser einrichten … aber dass regelt jede „WG“ für sich und seine Verhältnisse.

Wie immer empfehle einen diplomatischen Weg. Viel Erfolg und Geduld.
cumar

Hallo :smile:
also solange der Freund nicht einzieht kann dein Hauptmieter oder auch Vermieter NICHTS tun wenn dein Freund dich besucht!
Du bist doch nicht im Knast wo es nur zu bestimmten Zeiten Besuchsrecht gibt !
Grüße
Petra

hallo, da kenne ich mich nicht genau aus, aber ich denke da noch jemand in der wohnung wohnt und durch einen besucher über nacht das bad geteilt werden muß ist es für den mitbewohner eine einschränkung seines lebensraumes. wenn du alleine da wohnen würdest wäre es kein problem aber so finde ich es schon in ordnung, wenn man einen besuch mit dem mitbewohner vorher abklärt. aber wie gesagt ist nur meine meinung.

gruß koni

Hallo

Womöglich ist beim Vermieter noch nicht angekommen, dass wir im 21. Jahrhundert leben :wink:

Schau z.B. mal hier:
http://www.mieterbund.de/867.html
http://www.urteile-mietrecht.net/Miete12.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohngemeinschaft-Leb…

Das (Rechts-)Verhältnis mit der Hauptmieterin/Mitmieterin ist evtl. wieder etwas anders zu sehen. Schliesslich wird sie in ihrer Privatsphäre und in ihrem Mietgebrauch beeinträchtigt (Bad, Küche), kann nicht mehr im Nachthemd über den Flur huschen und dergleichen.
Wenn das aber nur 4-6 Mal im Jahr geschieht, so dürfte das keine unzumutbare Beeinträchtigung sein.

Hallo Minnii,
sowas hab ich ja noch nie gehört und es ist auch nicht rechtens!
Du darfst Besuch empfangen und musst diesen auch nicht anmelden!
Das wär ja noch schöner!
Auf dauer wirst du wohl mit dem Besitzer und seiner Tochter keine Freunde mehr aber du solltest dich wehren!

Lieber Gruß Yvonne

Hallo, Guten Tag
Kurz: Nein
Nur wenn es Häufig zutrift, Kann der Vermieter bei den Nebenkosten mit einen Aufschlag Vverlangen.Aber Besuchen hat der vermieter still zu sein.
Mit freundlichen a.g.
Leider kam ich erst heute duzu