Darf Hausmeister auf Besucherparkplatz parken

und der Mieter nicht??
Folgende Situation: wir haben 2 PKW´s und eine Garage. Da unser Hausmeister und sein Sohn ebenfalls die Besucherparkplätze (sind ausgeschildert) vor dem Haus für ihre Zweitwagen nutzen (sie haben ebenfalls eigene Garagen und wohnen auch im Haus), bin ich davon ausgegangen, dass ich das auch dürfte und habe mein zweites Auto auch auf dem Besucherparkplatz geparkt. Nun wurde ich gestern vom Hausmeister aus dem Haus geklingelt, ich solle doch meinen Wagen weiter rechts parken, da er nicht auf den Nebenparkplatz kommen würde. Ich verwies ihn darauf, dass ich einige Zeit brauchen würde, da ich alleine zu Hause sei und mein 9-Wochen-altes Baby erst in den Maxi-Cosi packen müsste und mit nach unten nehmen müsste. Als ich dann unten war, wurde ich recht pampig angefahren,warum ich denn so lange brauchen würde (Hallo??)und dass ich meinen Wagen da gar nicht parken dürfte, sondern die Parkplätze nur für Besucher, Polizei und Feuerwehr (hä??) da seien. Als ich darauf hin meinte, dass er selbst ja auch da parken würde, meinte er nur, ja, er sei nun mal der Hausmeister. Stimmt das denn? Hat er damit mehr Rechte als ich?? Außerdem ist es auch so, dass zu diesem Zeitpunkt (also als er mich aus dem Haus klingelte) noch 4 weitere Besucherparkplätze leer standen, aber er mich mich mit Baby rausscheuchte!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit :smile:

Sayurii

Hallo Sayurii,

rechtlich kann ich leider darüber keine Aussage treffen.

Persönlich würde ich jedoch glauben, dass der Hausmeister in diesem Fall auch nur Mieter, mit Unterfunktion Hausmeister, ist und die gleichen Rechte und Pflichten zu erfüllen hat wie Du. Sprich die Besucherparkplätze sind auch für ihn zu meiden.

Dies ist leider nur eine persönliche Einschätzung und ich hoffe es hat auch jemand eine rechtliche Antwort für Dich bereit!

Gruß Carsten!

Ich kann dir leider bei dieser Frage nicht weiterhelfen, kann mir aber nicht vorstellen, dass er mehr Rechte haben sollte.

Liebe Grüße