Darf Hausverwaltung Übergabetermin verweigern?

Hallo,

zum 31.03.2011 ist das Zimmer gekündigt, was auch von der Hausverwaltung bestätigt wurde. Die erforderliche Einverständniserklärung der Mitbewohnerin liegt auch dem Vermieter vor. Nachmieter hat schon den Vorvertrag unterschrieben. Hausverwaltung verweigert nun einen Übergabetermin festzulegen. Argumentieren, dass der Nachmieter erst den Mietvertrag unterschrieben haben muss, damit ein Übergabetermin mit der Hausverwaltung festlegt werden kann. War in der Vergangenheit nie so. Hat die Hausverwaltung recht? Wie kann man argumentieren, um einen Übergabetermin festlegen zu dürfen? Danke.

Worauf kommt es dir denn an?. Wenn „das Zimmer“ zum termin X gekündigt ist und es der Vermieter bis dahin nicht übernommen hat, dürftest Du für die Mietzahlung danach nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Dann kann es Dir egal sein, wann der Vermieter übernimmt.
Anders dürfte es sein, wenn Du vor dem eigentlichem Mietende ausziehen willst.

Hi

Hallo,

zum 31.03.2011 ist das Zimmer gekündigt, was auch von der
Hausverwaltung bestätigt wurde. Die erforderliche
Einverständniserklärung der Mitbewohnerin liegt auch dem
Vermieter vor. Nachmieter hat schon den Vorvertrag
unterschrieben. Hausverwaltung verweigert nun einen
Übergabetermin festzulegen. Argumentieren, dass der Nachmieter
erst den Mietvertrag unterschrieben haben muss, damit ein
Übergabetermin mit der Hausverwaltung festlegt werden kann.

War in der Vergangenheit nie so. Hat die Hausverwaltung recht?

Eine Verpflichtung eine Übergabe einer Wohnung zu vereinbaren gibt es nicht (wäre abr meist von Vorteil), es sei denn dies wurde so im MV vereinbart. Für die Schlüssel der Wohnung gilt etwas anderes.

Hier könnte auch der Sonderfall vorliegen, das in einer WG eine Mietparteianteil ausscheidet und durch einen anderen M ersetzt wird.
Wenn dies so wäre, könnte der VM den neuen M für etwaige Schäden des vorherigen M haftbar machen. Dh, der neue M steht für den ausgeschieden M ein, wenn sich nichts anderes nachweisen läßt.
So gesehen würde eine Übergabe zwischen den neuen und ausgeschiedenen M mehr Sinn machen.

So wie die Schilderung war, gibt es noch gar keinen abgeschlossenen gültigen Nachfolge-MV.
Der verbliebene M würde automatisch die Haftung gegenüber dem VM einnehmen, wenn der gekündigte M auszieht und kein weiterer MV folgt.

Wo soll also jetzt schon Handlungsbedarf für den VM bestehen?

Wie kann man argumentieren, um einen Übergabetermin festlegen
zu dürfen? Danke.

Erst Vertragslage klären bevor man anfängt Leute mit Unwissenheit zu nerven. Die könnten die Geduld und das „good will“ verlieren.

vlg MC