Darf Heizöl abgerechnet werden

Hallo,

ich habe in einem Haus mit 2 Wohnungen (eine Leerstehende) von 01.12.2010 bis 31.05.2011 im Dachgeschoss gewohnt. Kürzlich kam die Nebenkostenabr. und da steht 1898 li. Öl sind mir auf a` 0,60 € angerechnet worden. Ich habe aber keine Ahnung wieviel Öl tatsächlich verbraucht wurde,denn es hat keiner ablesen können? Ich habe am Ofen einen Zähler für warm & kalt Wasser,nachdem ich auch abgerechnet wurde. Darf mein Vermieter jetz das Öl extra abrechnen ???

Hallo Bombe073,

der Hauptteil des Öls wird für die Heizung verbraucht, nicht für das Warmwasser. Da du nur in den Wintermonaten in der Wohnung warst, ist natürlich mit einer deftigen Nachzahlung zu rechnen, denn deine Vorauszahlungen der Sommermonate, in denen ja gar nicht geheizt wird, gleichen die hohen Winterkosten aus. Leider kann ich über die Kosten selbst nichts sagen. Das kommt auf die Größe der Wohnung, auf die Höhe der Vorauszahlungen, das Heizverhalten etc. an.
Ein Rat: Die Nebenkostenabrechnung vom Mieterverein prüfen lassen.

Gruß

Mary

Hallo,
na klar muss Öl abgerechnet werden (es ist ja der Energieverbrauch), genauso wie z.B. der Gasverbrauch.
Weiter ist der Wasserverbrauch separat abzurechnen, sowie der dabei benötigte Stromverbrauch für den Betrieb der Anlage (Wasser-Wärmespeicher, Kessel, Ölfeuerungsanlage, etc.).

Die Berechnung des Ölverbrauch ist wie folgt:
Zur Berechnung des Verbrauchs wird Anfangsbestand im Tank zu Beginn der Abrechnungsperiode und die Neueinkäufe während der ganzen Periode zusammengezählt. Anschliessend zieht man den Endbestand im Tank bei Schluss der Periode ab und erhält somit den wirklichen Verbrauch. Bei veränderlichen Ölpreisen wird angenommen, das früher gekaufte Öl sei auch früher verbraucht worden.
Die Rechnungsbeträge und der Kostenansatz pro 100 kg sind anzugeben. Nach dem Grundsatz der tatsächlichen Kosten muss der/die VermieterIn die ihr vom Brennstofflieferanten gewährten Preisvergütungen an den/die MieterIn weitergeben.

Nebst dem Brennstoff (hier Oel) darf die Heizkostenabrechnung folgende Kosten enthalten:

  • Stromkosten für Brenner und Umwälzpumpe
  • Bedienung der Heizanlage
  • Kaminfeger
  • Revision
  • Service von Wärmezählern
  • Enthärter
  • Tankversicherungsprämien
  • Gebühren für Oelfeuerungskontrollen durch die Behörden
  • Verwaltungskosten.
    Beste Grüße
    Kocki

Es gibt solche und solche Abrechnungen.

Fakt ist, Warmwasser und heizung wird, in deinem Fall, mit dem Brennstoff ÖL erwärmt.
Du kannst die Tankrechnung für die Ölfüllung für das Haus verlangen.
Also, der Vermieter soll dir nachweisen, wie diese Kosten zustande kommen und ggf. Rechnungen vom Tanken vorlegen.
Ansonsten musst du das wohl zahlen.

Hallo,
der Zähler warm und kalt wird dein Wasserverbrauch sein.
Zusätzlich mußt du natürlich auch die Raumbeheizung und Warwasserbeheizung bezahlen.
Ausgerechnet sind es bei dir die kältesten Monate, somit die teuerste Zeit.
60 Cent pro Liter ist sehr gut, denn in der Zeit kostete das Heizoel 75 Cent und heute fast 90 Cent pro Liter.
Gruß Thomas

Nein, er hat sich nach der Heizkostenverordnung zurichten, dort steht einmal im Jahr eine Abrechnung zu erstellen, ansonsten hat er Ihre monatliche Vorauszahlung um laufende Kosten zu decken.
17 Nebenkostenarten kennt das deutsche Gesetz. Wie hoch sie sein dürfen, wie sie abgerechnet werden dürfen und welche Kosten nicht zu den Nebenkosten gehören, wir prüfen dies auf Grundlage der Betriebskostenverordnung.
wir führen selbst keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes durch.
Bei rechtlichen Problemen übergeben wir Ihre Fälle dem mit uns kooperierenden Rechtsanwalt