Liebe Leser,
Freunde von mir möchten Dienstleisungen anbieten (ob als GbR oder Einzelunternehmen ist noch nicht klar)- wäre es rechtlich in Ordnung wenn sie zu Werbezwecken bereits die „Firmenhompage“ mit den Angeboten online stellen solange noch keine Gewerbeanmeldung (und evtl Handwerkskammeranmeldung) vorliegt? Bevor die Anmeldung nicht erfolgt ist würden sie selbstverständlich keine Anträge aufnehmen.
Vielen Dank für Antworten schon im Voraus!
Anna