Darf Homepage vor Gewerbeanmeldung online?

Liebe Leser,

Freunde von mir möchten Dienstleisungen anbieten (ob als GbR oder Einzelunternehmen ist noch nicht klar)- wäre es rechtlich in Ordnung wenn sie zu Werbezwecken bereits die „Firmenhompage“ mit den Angeboten online stellen solange noch keine Gewerbeanmeldung (und evtl Handwerkskammeranmeldung) vorliegt? Bevor die Anmeldung nicht erfolgt ist würden sie selbstverständlich keine Anträge aufnehmen.
Vielen Dank für Antworten schon im Voraus!
Anna

Hallo,

du kannst das Gewerbe rückwirkend anmelden - z.B. ab dem Tag an dem die Seite online geht.

Gruß
Christian

Vielen Dank.

Würde sich das mit der handwerkskammer genauso verhalten?

Hallo.

Die Gewerbeanmeldung ist erstmal unabhängig von Handelskammer, Handwerkskammer & Co.

Diese werden vom Amt über die Gewerbeanmeldung informiert und melden sich dann automatisch später bei dir.

Gruß
Christian