Darf ich 2 Hausärzte als gesetzl. Versicherter haben?

Schönen guten Tag.

Mein langjähriger Hausarzt ist in Rente gegangen.
Dieser hat zwar einen Nachfolge, doch habe ich hier kein gutes Gefühl.

Meine Frage:
Darf ich auch 2 Hausärzte haben (also Nachfolger von meinem längj. Hausarzt und einem zusätzlichen)?
Ich möchte herausfinden, welcher besser zu mir paßt.
Mein Hausarzt ist eigentlich „nur“ Lotse zwischen meinen Fachärzten (Rheumatologe, Psychotherapeut) bzw. für Impfungen und Vorsorge.
Wegen meinen Hauptproblemen, gehe ich zu meinen Fachärzten.

Wie ist das geregelt?
Nicht, dass ich mit meiner KK Probleme bekomme, wenn ich im Quartal auch mal zu 2 Hausärzten gehe.

Besten Dank

Es gibt für die Krankenkasse gar nicht den Hausarzt.

Als Hausarzt wird nur der bezeichnet, der dich am besten kennt, weil er dich schon immer behandelt hat. Du hast weder bei der Krankenkasse noch bei dem Arzt irgendeinen Vertrag unterschrieben.

Du kannst bei jedem Arzt vorsprechen, wenn er denn Kapazitäten für dich hat. Manchmal macht eine zweite Meinung ja auch Sinn. Du musst dem einen Arzt auch nicht von dem jeweils anderen erzählen.

Hallo,

solange Du bei Deiner KK Dich nicht zur Teilnahme an einem „Hausarztprogramm“ verpflichtet hast, hast Du das Recht auf freie Arztwahl gem. § 76 Abs. 1 SGB V
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/76.html

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

ich habe auch schon so oft mehrere Hausärzte gleichzeitig gehabt. Selbst in unterschiedlichen Bundesländern, also alles gut.

Viel Spaß beim testen. :wink:

Man sollte nur mitdenken und z.B. Blutwerte aushändigen lassen und mitnehmen. Unnötige Kosten wenn wieder das gleiche bestimmt wird.

Ich denke ebenfalls, dass man, sofern man sich eben nicht dazu verpflichtet hat, zwei Hausärzte haben kann. Genauso wie man auch von einem anderen Zahnarzt eine Zweitmeinung einholen kann usw… Ich würde mir aber die Befunde aushändigen lassen, weil sonst gibt es einen doppelten Aufwand… nicht nur in finanzieller Hinsicht.