Ich bin Student und bin gerade am überlegen einen Riester-Vertrag abzuschließen.
Hatte 2008 folgende Einkünfte: ca. 8000 Euro; ich zahlte Beiträge zur Rentenversicherung
Hatte 2009 folgende Einkünfte: ca. 2000 Euro; keine Beiträge zur Rentenversicherung
Darf ich 2009 noch einen Riester-Vertrag abschließen? Ich war ja im Vorjahr rentenversicherungspflichtig. Oder gilt dieses Kriterium für das laufende Jahr?
Falls ich den Vertrag 2009 noch machen darf, wie sehen dann meine Zulagen für die folgenden Jahre aus, wenn ich dieses Jahr noch die kompletten 4% des Vorjahreseinkommens, also 320 Euro - 154 Euro = 144 Euro einzahle und nächstes Jahr dann den Sockelbetrag von 60 Euro?
aber IN 2009 FÜR 2008 doch schon noch, oder? förderung ist
doch auf´s vorhergehende jahr bezogen?!
Nein. Der Beitrag für 2009 wird nach dem Einkommen des Vorjahres berechnet. Aber wenn 2009 keine Förderfähigkeit gegeben ist, gibts auch keine Zulage für 2009.
Ist das wirklich so? Das ganze hängt doch immer vom Vorjahr ab, oder? Ist folgende Argumentation nicht richtig?
2008 war die Förderfähigkeit gegeben, deshalb kann man 2009 riesten. Will man dafür Zulagen erhalten zahlt man 4% des Gehalts (minus z.B. 154 Euro) aus 2008 ein und erhält diese im Jahr 2010 auf Beantragung. Im Jahr 2010 zahlt man nun wieder den Anteil (bezogen auf das Gehalt won 2009) ein bzw. den Sockelbetrag von 60 Euro, um dann 2011 die Zulagen hierfür zu erhalten. Ich glaube dass das möglich ist, denn falls man arbeitslos wird erhält man ja auch bei Zahlung des Sockelbetrags die Zulagen. Die Förderfähigkeit muss also nur beim Antrag des Riestervertrags gegeben sein und hängt dabei vom Vorjahr ab. Theoretisch müsste man also nur ein Jahr förderberechtigt sein, die restlichen 40 Jahre arbeitslos und den Sockelbeitrag zahlen und erhielte dann immer die vollen Zulagen.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
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Ist das wirklich so? Das ganze hängt doch immer vom Vorjahr
ab, oder? Ist folgende Argumentation nicht richtig?
2008 war die Förderfähigkeit gegeben, deshalb kann man 2009
riesten. Will man dafür Zulagen erhalten zahlt man 4% des
Gehalts (minus z.B. 154 Euro) aus 2008 ein und erhält diese im
Jahr 2010 auf Beantragung. Im Jahr 2010 zahlt man nun wieder
den Anteil (bezogen auf das Gehalt won 2009) ein bzw. den
Sockelbetrag von 60 Euro, um dann 2011 die Zulagen hierfür zu
erhalten. Ich glaube dass das möglich ist, denn falls man
arbeitslos wird erhält man ja auch bei Zahlung des
Sockelbetrags die Zulagen. Die Förderfähigkeit muss also nur
beim Antrag des Riestervertrags gegeben sein und hängt dabei
vom Vorjahr ab. Theoretisch müsste man also nur ein Jahr
förderberechtigt sein, die restlichen 40 Jahre arbeitslos und
den Sockelbeitrag zahlen und erhielte dann immer die vollen
Zulagen.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Irgendwie sehr wirr, was du da schreibst. Man müsste gar nicht arbeiten, da man durch H4 auch zulagenberechtigt ist.
Glaub einfach mal dem Nordlicht, das kennt sich echt aus!