Darf ich als azubi einen nebenjob haben

bin azubi im 2ten lehrjahr und möchte mir nebenher ein paar euro verdienen…ist das generell erlaubt,oder darf man als azubi gar keinem nebenjob nachgehen?

bin azubi im 2ten lehrjahr und möchte mir nebenher ein paar
euro verdienen…ist das generell erlaubt,oder darf man als
azubi gar keinem nebenjob nachgehen?

Liebe ramonasonja,
an Deiner Stell würde ich die Frage der Personalbteilung Deiner Firma stellen. Die sollten sich mit so etwas auskennen.
LG

bin azubi im 2ten lehrjahr und möchte mir nebenher ein paar
euro verdienen…ist das generell erlaubt,oder darf man als
azubi gar keinem nebenjob nachgehen?

Wenn Du gewisse Regeln einhälts ja, nur nichts heimlich machen und deine Ausbildung sollte nicht drunter leiden.

Zitat

  1. Möchte einer Ihrer Azubis einen solchen Nebenjob ausüben, dann - und für viele ist dies überraschend - muss er Sie nicht um Erlaubnis bitten. Er muss Sie lediglich informieren. Denn grundsätzlich steht ihm das Recht zu, nebenbei zu arbeiten.
  2. Es sind unbedingt die gesetzlichen, maximalen Arbeitszeiten zu beachten. Insofern ist der Azubi bei seinem Nebenjob ziemlich stark eingeschränkt: Volljährige Auszubildende dürfen demzufolge insgesamt maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten. Konkret bedeutet das 8 Stunden täglich - verteilt auf 6 Arbeitstage. Bei Azubis unter 18 sind die Reglementierungen noch strenger und verhindern in vielen Fällen einen Nebenjob. Ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit darf maximal 40 Stunden betragen.
  3. Grundsätzlich verboten ist es, während des Urlaubs einen Job anzunehmen, um zusätzliches Geld zu verdienen. Der Urlaub muss nämlich der Erholung dienen. Das gilt auch für Auszubildende. Ausnahmen stellen lediglich die Arbeiten im oder am eigenen Haus sowie Tätigkeiten, die dem Erholungszweck nicht entgegenstehen, dar. Aber welche Arbeit fördert schon die Erholung?
  4. Auch ein Nebenjob während einer Krankschreibung ist in den meisten Fällen tabu. Schließlich darf der Azubi nichts unternehmen, was den Heilungsprozess gefährdet. Nur im Ausnahmefall dürfte eine Nebentätigkeit mit diesen Vorgaben nicht in Konflikt geraten.