Darf ich als Sozialgeldempfänger erspartes haben

Hallo.
Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt,und es sieht so aus als ich eine Teilerwerbsminderungsrente bekomme.Bekomme zur Zeit Hartz IV,und bin dann wohl auf zusätzliches Sozialgeld angewiesen,da mir mit einer Teilerwerbsminderungsrente keine Grundsicherung zusteht.Meine Frage:Wieviel Erspartes darf ich als Sozialgeld Empfänger haben,das nicht angerechnet wird?

Besten Dank

MfG.

Hermann

moin leider kann ich nicht helfen da ich mich nur in vereinsrecht etwas schlau gemacht habe

mfg h.m.

Lieber hermann,
Da ich in der schweiz auf dem sozialamt tätig bin und wir hier andere bestimmungen haben,kann ich dir leider nicht weiter helfen.
Ich wünsche dir alles gute!
Liebe grüsse

vielen dank für Deine Antwort

moin leider kann ich nicht helfen da ich mich nur in
vereinsrecht etwas schlau gemacht habe

mfg h.m.

trotzdem danke

Mit den Daten kann man nicht viel anfangen…
Teilerwerbsminderung bleibt Hartz4, da zwischen 3-6 Std./Tag erwerbsfähig! Ansonsten Sozialgeld nur, wenn erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in Bedarfsgemeinschaft (Partner, Kinder über 15), trifft das nicht zu ggf. Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII (1600€ Schonbetrag).
Aber ich denke, es bleibt bei Hartz4!

vielen Dank für die Antwort

Hermann