Hallo.
Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt,und es sieht so aus als ich eine Teilerwerbsminderungsrente bekomme.Bekomme zur Zeit Hartz IV,und bin dann wohl auf zusätzliches Sozialgeld angewiesen,da mir mit einer Teilerwerbsminderungsrente keine Grundsicherung zusteht.Meine Frage:Wieviel Erspartes darf ich als Sozialgeld Empfänger haben,das nicht angerechnet wird?
Besten Dank
MfG.
Hermann