Hallo Ask.Butch,
Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Bekannt ist, was zu einem verkehrsicheren Fahrzeug gehört. In den §§ 64-67 STVZO ist festgelegt, was zu einem verkehrssicheren Fahrzeug gehört, wie z.B. Bremse, Klingel, Beleuchtung, „Lichtmaschine“, Pedale, Rückstrahler, Reflektor. Darüber hinaus sind noch andere Dinge wichtig, aber nicht verpflichtend.
Auch beim klassischen Rennrad gibt es einige „Abstriche“, wie z.B. Beleuchtungseinrichtung.
Dein Problem lässt sich verkehrsgerecht realisieren mit einem Tandem! Doch das war sicher nicht das, was Du im Auge hattest!
Früher gab es auch Kindersättel, die an der Querstange befestigen konnte, was offensichtlich zulässig war.
Aber einen erwachsenen Menschen auf einem üblichen Fahrrad auf einem Sattel
Mitzunehmen, halte ich so für nicht zulässig.
Jedoch bei der Vielfalt in der Entwicklung von „radfahrbaren Untersätzen“ halte ich es für nicht unmöglich, auch ein solches Gefährt zu entwickeln! Es müssten insbesondere Baustabilität und Verkehrssicherheit beachtet werden.
Was die Polizei heute macht, wenn Du mit einem solchen Gefährt ankämest, vermag ich nicht zu sagen! Da gibt es schon jetzt sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen.
So gibt es z.B. im Bußgeldkatalog folgenden Tatbestand:
Beförderung einer über 7 Jahre alten Person
auf einem einsitzigen Fahrrad 5 €
Punkte gibt es auf keinen Fall!
Ich hoffe, Du bist jetzt etwas klüger.
Gruß Wolfgang