Darf ich an ein Fahrrad einen zweiten Sattel

… anbauen?

Ich habe neulich ein Fahrrad gesehen, auf dem einfach ein zweiter Sattel auf der Stange montiert war, so dass man quasi direkt hinter dem Lenker nochmal sitzen kann (zweite Person). Ich finde das ist eine super Idee. Aber ist es legal? Oder riskiert man damit evtl. Punkte in Flensburg?

Danke für die Antwort.

Hallo,

ich denke nein. Beim „echten“ Tandem hat jeder Fahrer Lenker und Pedal. Ein zusätzlicher Sitz ist nur für Kinder bis 7 jahren vorgesehen. Dann müssen aber Vorrichtungen verhindern, dass die Füße des Kindes in die Speichen kommen können. Im § 67a StVZO steht alles über Ausrüstung von Fahrrädern.

Gruß

M. Stephan

Das regelt die Straßenverkehrsordnung im § 21 Abs. 3: Personenbeförderung

Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Ein zweiter Sitz kann also nur für ein Kind vorhanden sein, wenn Fußrasten etc. vorhanden sind. Ein erwachsener Mensch zwischen Fahrer und Lenkrad trägt nicht zur Verkehrssicherheit und Stabilität des Fahrrades bei. Also lieber Finger weg. Falls etwas passiert, gibt es sicher Probleme mit der Versicherung. Aber Punkte gibt es dafür nicht. Allenfalls kostet da 5 €

vielen Dank

Du darfst legal einen 2.Sattel anbauen. Nur das Benutzen mit 2.Person ist natürlich nicht erlaubt :smile:)

Hallo.
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man wegen sowas Punkte bekommt. Eventuelle mal im Brett „Fahrräder“ nachfragen, ansonsten direkt bei der Polizei, die werden einem ja sagen können ob sowas gemacht werden darf.

Gruß

Hallo ! Dieser zusätzliche Sattel ist nur für den transport von Kindern gedacht.In der StVo heist es das ein geeigneter Sitz vorhanden sein muss.Selbst wenn es verboten wäre, würde es keine Punkte in Flens geben…
Gruß

Ja !? Ich kenne das noch von früher aus den alten DDR-Zeiten, da war es erlaubt auf der Stange einen zweiten Sattel(Kindersattel) anzubauen. Dazu mussten aber auch noch zwei Fussrasten an die Fahrradgabel mit Durchtrittschutz(Speichen)montiert werden. Mitgenommen werden durften Kinder bis 6 Jahre. Ich habe noch nicht gehöhrt das sich daran etwas geändert hat aber ich lasse mich auch gern eines besseren belehren.Hoffe die Antwort ist zufriedenstellend. MfG s-vater

Hallo, einfach änderungen am fahrrad vornehmen ist nicht erlaubt. Wie beim Auto würde damit quasi die betriebserlaubnis erlöschen. Umbauten sind aber leichter als beim auto möglich, dürfen jedoch nicht die Betriebssichherheit gefährden. daher würde ich immer eine bescheinigung über den professionellen umbau und die bestehende Zulassung zum Verkehr mitführen da es die Polzeibeamten so einfach nicht erkennen können. Momentan ist ein Zugriff auf das punktekonto in Flensburg für solche Verstöße noch nicht möglich jedoch in arbeit.
gruß

Hallo AB,

Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden. Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.

Das ist der Auszug aus der StVO…Deine Idee gibt es im Prinzip schon…halt nur für Kinder. :wink:

Hier noch der Auszug aus dem Verwarnungs- bzw.Bußgeldkatalog:

http://www.neelix.de/21stvo.html

Gruß

Mike

Hi,
grundsätzlich darf man ein Kleinkind mitnehmen, wenn ausreichende Festhaltemöglichkeiten vorhanden sind, zum Beispiel Korb mit Fußstützen. Einfach einen Sattel montieren reicht nicht aus (außer für ein Tandem).
Gruß
webcruiser

Hallo,

das ist mal eine ganz andere Frage…kein Parkverstoß oder Autosache…musste tatsächlich richtig nachlesen.

Meine Recherchen.:
Ein zweiter Sitz ist nur für Kleinkinder erlaubt.
Dann müssen zusätzlich spezielle Fußrasten angebracht werden.

Für größere Kinder oder gar Erwachsene ist ein zweiter Sitz nicht erlaubt.
Es sei denn, das Gefährt ist ein Tandem…

Gruß

Hans Niemann

Hallo

Würden sie auf einem einsitzigem Motorrad noch einen Sitz auf dem Tank bauen???
Ich denke nicht! Ein Fahrrad ist ein Einsitzer und wird durch einen solchen „Anbau“ nicht zum Zweisitzer. Es ist auch nicht erlaubt eine Person auf dem Lenker mitzunehmen, genau so verhält es sich auch, wenn noch ein Sitz vorhanden ist. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ob es aber dafür Punkte gibt bezweifle ich, kann es aber auch nicht ausschließen.

Gruß

Hallo Ask.Butch,
das mag ja auf den ersten Blick eine gute Idee sein, aber die Polizei sieht das anders. Und das ist auch gut so. Die Verkehrssicherheit würde doch erheblich beeinträchtigt. mfg

Hallo Ask.Butch,

Deine Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Bekannt ist, was zu einem verkehrsicheren Fahrzeug gehört. In den §§ 64-67 STVZO ist festgelegt, was zu einem verkehrssicheren Fahrzeug gehört, wie z.B. Bremse, Klingel, Beleuchtung, „Lichtmaschine“, Pedale, Rückstrahler, Reflektor. Darüber hinaus sind noch andere Dinge wichtig, aber nicht verpflichtend.
Auch beim klassischen Rennrad gibt es einige „Abstriche“, wie z.B. Beleuchtungseinrichtung.
Dein Problem lässt sich verkehrsgerecht realisieren mit einem Tandem! Doch das war sicher nicht das, was Du im Auge hattest!
Früher gab es auch Kindersättel, die an der Querstange befestigen konnte, was offensichtlich zulässig war.
Aber einen erwachsenen Menschen auf einem üblichen Fahrrad auf einem Sattel
Mitzunehmen, halte ich so für nicht zulässig.
Jedoch bei der Vielfalt in der Entwicklung von „radfahrbaren Untersätzen“ halte ich es für nicht unmöglich, auch ein solches Gefährt zu entwickeln! Es müssten insbesondere Baustabilität und Verkehrssicherheit beachtet werden.
Was die Polizei heute macht, wenn Du mit einem solchen Gefährt ankämest, vermag ich nicht zu sagen! Da gibt es schon jetzt sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen.
So gibt es z.B. im Bußgeldkatalog folgenden Tatbestand:

Beförderung einer über 7 Jahre alten Person
auf einem einsitzigen Fahrrad  5 €

Punkte gibt es auf keinen Fall!

Ich hoffe, Du bist jetzt etwas klüger.

Gruß Wolfgang