Darf ich auf dem Balkon Löcher bohren?

Hallo freundliche Helfer!

Gesetzt den Fall, jemand wohnt nun bald 25 Jahren zur Miete in einer Eigentumswohnung in einem Haus mit 36 Wohnungen und einer Hausverwaltung. Unter den Balkonen befindet sich nur verwildertes Grüngelände, das nie beteten wird. Und seit bald 25 Jahren wurde der Balkon mit Balkonkästen und Hängepflanzen verschönert. Für letztere wurden 6 Löcher in die Decke und für 3 Regalbretter 6 Löcher in die hintere Wand (die Wand zur Wohnung) gebohrt. Die Balkonkästen hängen nach außen, da man sich kaum auf dem Balkon bewegen könnte, hingen die Kästen nach innen.(Falls das wichtig ist: auf de Balkon befindet sich an einer Seite eine verschließbare Abstellkammer.)
Nun, nach fast 25 (!!!) Jahren ohne irgendwelche Beanstandungen verlangt die Hausverwaltung (die seit 25 Jahren dieselbe ist) nach einer Anzeige einer Frau, deren Name dem Mieter unbekannt ist, daß der Mieter die Balkonkästen nach innen hänge und die Löcher entferne, da diese Gemeinschaftseigentum beschädigten. Daraufhin wurde die Hausordnung nochmals gelesen und festgestellt, daß beides darn tatsächlich verboten wird.
Ist dies juristisch haltbar? Gehört der Balkon nicht zur Wohnung? Schließlich wird seine Fläche zur Wohnungsfläche dazugezählt und somit auch für den Balkon Miete gezahlt.
Recherchen im Internet brachten Bestätigung, z.B:
„Ein Schraubhaken an der Decke ist keine bauliche Veränderung die der Genehmigung bedarf. Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung, du zahlst für Ihn Miete und Betriebskosten und kannst ihn nach deinen Bedürfnissen nutzen. So wie du in der Wohnung Löcher in Wände und Decken bohren darfst um Dinge zu befestigen, gilt das auch für den Balkon. Das gehört zur vertragsgemäßen Nutzung. Ein Vogelbauer wiegt mit dem Vögelchen höchstens 2 Kg, da besteht nicht die geringste Gefahr. Die Tragfähigkeit der Decke wird bei solchem Löchlein überhaupt nicht beeinflusst.“
und vor allem durch dieses Urteil:

Steht dieses Urteil nicht über einer Hausverordnung? Oder müssen die Löcher und die Balkonkästen tatsächlich entfernt werden?

Das Problem wurde hoffentlich ausreichend klar geschildert und ich hoffe auf baldige Antwort.
Vielen Dank vorab und Grüße,
Irene

Hallo,
der Mieter darf selbst entscheiden, ob er die Innenflaeche des Balkons fuer Blumenkaesten nutzt oder anderweitig benoetigt.
Die Hausordnung kann von den Eigentuemern geaendert werden, gemeinsam in einer Abstimmung.
Gruss Helmut

vielen Dank für diese turboschnelle Antwort!
Viele Grüße,
Irene

… aber darf die Hausordnung etwas verbieten, das von einem Gericht erlaubt wurde???

Ich würde ganz einfach beim Vermieter fragen … ich gehe aber mal davon aus, dass er ablehnt. Wenn ich ein Haus hätte und vermiete, dann würde ich es auch nicht erlauben. Der Nachmieter kann’s bestimmt nicht gebrauchen und man selbst muss dann für den Schaden aufkommen oder es wird dann unsauber erledigt und man muss noch mal einen Handwerker beauftragen, der das gerade rückt.

Die Hausordnung hält sich in erster Linie an kommunale Vorgaben. Da kann schonmal in einer Stadt das Anbringen von Blumenkästen aussen verboten sein, in der anderan aber nicht.

Vielen Dank für die Antworten!

Steht dieses Urteil nicht über einer Hausverordnung?

Keineswegs: Maßgeblich ist die Hausordnung als Bestandteil deines Mietvertrages.

Und darin darf die einheitliche Außerwirkung der Fassade ebenso vorgegeben sein wie bestimmt wird, dass inwändig anzubringende Kästen eine vermeidbare Belästigung durch Gießwasser oder Blütenblätter, gar einen Gesundheitsgefährdung durch herabfallende Blumenkäste bei Sturm verhindern. Mancherorts ist das sogar gesetzlich bestimmt.

Auch bausubstanzschädigende Bohlöcher im Außenbereich sind anders zu bewerten: Dringt dort Wasser ein, kann es bei Frost zu Abplatzungen oder gar Rissen tragender Bauteile kommen, was natürlich inakzeptabel wäre. Aus guten Grund gibt es für Blumenkästen wie Regale auf Balkonen und Terrassen Klemmlösungen.

G imager

Die Hausordnung richtet sich nach dem, was die Eigentümer (im Rahmen des rechtlich erlaubten) beschließen und nach nichts anderem. Etwaige kommunale Vorgaben (was auch immer das sein soll) spielen dabei keine Rolle. Daß, was Gemeinde oder Stadt generell vorgeben, gilt auch ohne Hausordnung.

Hab vielen DAnk für die Antwort … dann muß ich wohl in den sauren Apfel beißen :-{

Klemmlösungen für Regale??? Ohne Bohren zu müssen??? Das wäre/is ja genail!!! Das kenn’ ich noch gar nicht …

Meinst die Regale mit irgendetwas ankleben? Zu Klemmen kann ich nichts finden das tragfähig wäre

Steht doch da, was gemeint ist.

Was steht wo?