Hallo beisammen! Ich danke schon mal im Voraus für die Zeit und Aufmerksamkeit, die ihr meiner Frage schenkt. Nun zu meinem Anliegen:
Ich wohnte in einer 2er WG. Im Dezember letzten Jahres (2010) lernte ich meinen heutigen Freund kennen. Seit genau Anfang 2011 wohne ich bei meinem Freund, hielt das WG-Zimmer jedoch aufrecht und zahlte ordentlich meine 270€ mtl. an meine Vermieterin. Jedoch tatsächlich ohne, dass ich seit Anfang des Jahres Strom, Wasser, Heizung gebrauchte.
Ich kündigte mein Zimmer nun zum 15. Oktober. Der Auszug ist auch schon vollzogen und eine neue Mietpartei zog bereits ein.
Ich hatte heute mit meiner Ex-Mitbewohnerin (Hauptmieterin) nun ein Gespräch geführt wegen den Nebenkosten. Meine Frage an sie war, ob sie mir die Stromkosten (15€ monatlich) pauschal, mit meinem Auszug, vielleicht rückerstatten könnte, da ich nun 10 Monate lang kein Wasser, Strom bzw. Gas benutzt habe. Selbstverständlich: am Jahresende erfolgt die Abrechnung und ggf. eine Gutschrift. Allerdings wohnt mittlerweile ja schon eine Nachmieterin in der Wohnung, die im November und Dezember ja wieder Strom etc. mitverbraucht und es am Jahresende erschwert, meine Nebenkosten herauszurechnen.
Ich weiss, dass ich rein rechtlich bis zum Jahresende auf die Abrechung warten müsste. Meine Frage ist nur, ob ich es objektiv richtig einschätze, dass man sich das Herumrechnen am Jahresende dadurch sparen könnte, indem man mir vorweg zumindest 150€ für den Strom zurückzahlt? Vom Wasser und Gas mal ganz zu schweigen. Könnte ich hier eigentlich auf „moralische Einsicht“ hoffen? Wie verfahre ich weiter?
„Könnte ich hier eigentlich auf
„moralische Einsicht“ hoffen?“
Wenn das die Frage ist - ja, hoffen kann man immer, aber das wird wohl wenig nutzen. Es kommt auf die rechtliche Situation an und die ist hier zu wenig beschrieben. Wie sieht der (Unter-)Mietvertrag aus. Wie teilen sich fixe und variable Nebenkosten (z.B. bei Wasser/Heizung). Selbst das Ausrechnen nach der Nebenkostenabrechnung dürfte schwierig werden. Als Hauptmieter würde ich mich auch nicht auf eine vorzeitige Rückerstattung einlassen - theoretisch kann man ja auch in den ersten Monaten doppelt so viel Strom verbraucht haben, als sonst üblich. Wie will man das abschätzen?
Auf jeden Fall vielen Dank für die Antwort. Ich nahm nur an, dass, da ja meine 50% Verbrauch seit Beginn des Jahres wegfielen, ich da auf etwas Einsicht hätte hoffen können. De facto nämlich habe ich ja tatsächlich keine Verbrauchskosten verursacht. Es ist heikel, ich weiss. Meine Vermieterin kann ja auch doppelt Wasser bzw. Strom verbraucht haben, allerdings ja auf meine Kosten sozusagen.
Ginge es hier nur um 20-30€, würde ich das auch gar nicht in Erwägung ziehen, etwas zurückzuverlangen. Da es nicht meinem Typ entspricht, Erbsenzählerei zu betreiben.
Wie gesagt, mein Grundgedanke war, dass Nebenkosten vorausbezahlt habe, diese Vorauszahlung jedoch 10 Monate lang nicht in Anspruch genommen habe. Mir geht es nicht um die tatsächliche Nebenkostenvorauszahlung. Die hätte ich, wenn ich 10 Monate auf Kur gewesen wäre, ja auch gehabt, allerdings mit entsprechender Rückerstattung am Jahresende.
Hallo, guten
Als erstes prüfen Sie die schriftlichen Vereinbarungen
die Sie getroffen haben.Sollte es keine Vereinbarungen
geben, was ich nicht glauben kann.
Haben Sie eine " Warmmiete "? .Sie sollten wirklich
alles genau prüfem ,sonst kann man keine richtige Antwort geben.
mit freundlichen Grüßen a.g.
ich gehe mal davon aus, daß Sie und die Hauptmieterin einen üblichen (Miet-) Vertrag geschlossen haben.
Wenn dort die Kosten nach Wohnanteilen verteilt werden, dann gibt es eine für Sie günstige Einigung nur, wenn die Hauptmieterin großzügig ist.
Wenn es eine andere Regelung gibt, gilt natürlich die.
Wenn keine Regelung vereinbart wurde, gelten gemäß BGB die Wohnanteile bei der Verteilung der Kosten.
Für eine genaue Abrechnung wäre es wichtig gewesen, beim Auszug die genauen Zählerstände einvernehmlich festzuhalten, um eine genaue Abrechnung bekommen zu können.
Eine vorzeitige Abrechnung können Sie aber nicht verlangen, da sinnvollerweise eine endgültige und vollständige Abrechnung erst nach dem Jahresabschluß erstellt werden kann.
Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches „Verhandeln“ mit Ihrer Ex-Hauptmieterin.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
vielen Dank für ihre informative Antwort. Ich werde versuchen, noch einmal Einblick in die Zählerstände zu erhalten.
Dürfte ich Sie noch um eine Antwort bitten: Rein vom Bauchgefühl her, nachdem Sie den Sachverhalt gelesen haben, meinen Sie da zumindest, dass bei 10 monatiger Abwesenheit ein erheblicher Anteil meiner Nebenkosten gutgeschrieben und mir ausgehändigt werden müsste? Bzw., würden Sie es belassen oder doch weiter am Ball bleiben?
Die NK sind bis zum Auszug (ordentliche Kündigung vorausgesetzt) zu zahlen. egal ob jemand drin wohnt oder nicht. Wer nicht da wohnt, hat halt andere Gründe: z.B. 4 Monate auf Malorca oder oder.
Wenn die NK Zahlung als Pauschale behandelt wurde (davon gehe ich aus), ist das wie Warmmiete. Wenn mehr vervraucht wird, bleicht der Betrag, wenn weniger, dann auch.
Wenn gewisse Vereinbarungen getroffen wurden, z.B. jeder die Hälfte vom Strom, ist das ja dann mit weniger Verbrauch hinterlegt.
Jede Abrechung ist im Abrechungszeitraum (also 1.1.2012 bis spätestens 31.12.2012 zu übergeben, sonst können keine Nachzahlungen verlangt werden.
Wer noch Geld möchte, muss auf die Abrechung bestehen (wenn das so vertraglich vereinbart wurde!!!). >Da kann dann auch Nachzahlung kommen.
Wer auszieht, sollte sich den Zählerstand bis dahin aufschreiben, bzw. vom Hauptmieter geben lassen, ist doch klar, oder??
Bei der Heizung z.B. dürfen 30 oder auch 50% der Kosten nach Verbrauch umgelegt werden und der Rest nach Verbrauch. Also 50% sind eh zu zahlen, egal ob man auf Mallorca ist oder dort wohnt.
Das hat nicht mit Moral zu tun, sondern nur mit der Abrechung. Bis 10-2011 zahlen sie regulär, ggf. etrwas weniger, weil Sie nicht dort waren. Aber alles was hie Hälfte ist, bleibt mit etwas weniger Kosten eben die Hälfte… Wer soll den die Zählergebühr (Strom Gas, Wasser… bezahlen?? ca. 12 € , Strom ca. 15 Euro Gas und 13 € Wasser, jede Stadt hat andere Preise).
unabhängig von meinem Bauchgefühl:
verlangen können Sie meines Erachtens im Moment nichts!!! Sie können mit Ihrer Vermieterin verhandeln und auf Wohlwollen hoffen, also suchen Sie das Gespräch und begründen Sie Ihre Wünsche sachlich.
Die Abrechnung für 2011 wird erst in 2012 erstellt und das ist in jeder Hinsicht ok. Bedenken Sie bitte auch, daß trotz Abwesenheit immer auch Grundkosten anfallen, an denen Sie sich beteiligen müssen. Die fallen auch dann an, wenn Sie die Wohnung das ganze Jahr nicht nutzen.
Hallo, ich verstehe die Frage nicht ganz: Wenn pro Monat 15,-- Euro pauschale Stromkosten vereinbart wurden, wird gsrnichts abgerechnet, ob ein Stromverbrauch tatsächlich stattgefunden hat, oder nicht. „Pauschal“ heißt, daß weder Mehr- noch Minderverbrauch zu weiterer Abrechnung führt.-
Gruß, Achim
Guten Tag!
Normaler Weise liest man beim Auszug alle relevanten Stände wie Wasser, Heizung, Strom ab und so verhindert man dann evtl. Unstimmigkeiten.
Natürlich gibt es die Möglichkeit der Zwischenabrechnung. Dies ist in allen Wohnungen möglich. Sprechen sie doch nochmal mit Ihren Ex-Mitbewohnern.
L.G. Jihet