Hallo, konkret geht es darum das ich in meine Gewerblich genutzten Visitenkarten ein BMW und ein Mini „Logo“ integrieren möchte. Gibt es hierzu eine Rechtslage?
Weder wird der Konzern oder das Warenzeichen als solches von uns geschädigt, noch wird es für illegale Machenschaften Missbraucht.
Lediglich schwimmt die Angst mit vom Konzern abgemahnt zu werden, was warscheinlich jedem einleuchtet.
Echt jetzt? Du willst Logos von großen Automobilfirmen auf deine Visitenkarten machen? Ich frag mich da eher warum du das willst - und eine Abmahnung (geht bei 600 Euro los) ist da ziemlich schnell drin.
Grundsätzlich haben die meisten Firmen Partnerlogos, z.B. für Autoverkäufer deren Marken, das sind ähnliche mit dem Zusatz Partner oder so, die kriegst jederzeit, wenn du die Firmen anschreibst und danach frägst. Machst du z.B. eine Mini-Reparaturwerkstatt auf, kannst du so einPartnerlogo als zertifizierte Mini-Werkstatt bekommen.
ich bin sicher, dass man das NICHT ohne weiteres darf. Firmenlogos sind geschützt.
Streng genommen wäre das eine Markenrechtsverletzung, § 14 MarkenG.
Logos dürfen nur mit Zustimmung des Rechteinhabers verwendet werden.
Ich würde deswegen einfach bei den jeweiligen Autokonzernen nachfragen und mir dort jeweils eine schriftliche Erlaubnis holen. Dann dürfte Euch nichts passieren. Im Zweifelsfall solltet Ihr auf keinen Fall einfach so ein fremdes Firmenlogo abbilden. Denn damit macht Ihr Euch eine bezahlte Arbeitsleistung, die eine Firma in Auftrag gegeben und an der sie die Rechte hat, kostenlos zunutze. Das ist mit Sicherheit strafbar.
Viel Erfolg weiterhin und LG,
Petra
nein, darfst du nicht. Es geht nicht darum, ob den Automobilherstellern ein Schaden entsteht, sondern das diese die Rechte an ihren Logos haben. Bist Du Vertragspartner, wird man Dir die Nutzung gewähren (unbedingt schriftlich geben lassen). Ansonsten kannst Du versuchen, die beiden Hersteller anzuschreiben und nachzufragen. Ich räume Dir aber wenig Chancen ein. Letztendlich willst Du ja mit den Logos Fremder für Dich werben…
Doch ganz einfach: Am Besten, Du wendest Dich direkt an die zuständige Abteilung (Werbung, Rechtsabteilung) im Hauptsitz und bittest dort die Leute um eine verbindliche Antwort. Im Falle eines „Ja“ wärst Du geschützt - allerdings solltest Du das schriftlich tun!
so eine Frage gehört eigentlich in das Rechtebrett. Ein Anruf bei BMW könnte so etwas aber einfacher klären. Beruflich habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Fahrzeughersteller extrem kleinlich sind, wenn es um ihre Logos geht.