Darf ich die Garage von meinen Nachbarn zuparken? Sie müssen über mein Grundstück fahren um in die Garage zu gelangen haben allerdings kein Nutzungsrecht.
Hallo und nein das darfst Du nicht, den im Ernstfall bei einem Unfall ist das unterlassen Hilfe Leistung. Wenn du das nicht möchtest das sie dir als übers Grundstück fahren las dir eine mit sofort Wirkung vom Amtsgericht eine Unterlassung ausstellen.
Darf ich die Garage von meinen Nachbarn zu parken? Sie müssen
über mein Grundstück fahren um in die Garage zu gelangen haben
allerdings kein Nutzungsrecht.
Sofern für den Nachbarn auf Ihrem Grundstück keine Geh- und Fahrrecht eingetragen ist, können Sie auf Ihrem Grundstück Parken, Blumenkübel aufstellen sowie Pfosten und Zäune errichten. Ein Geh- und Fahrrecht kann dem Nachbarn befristet oder unbefrist, bis hin zur dinglichen Sicherstellung gegen ein entsprechendes Entgeld (mtl. Nuztungsgebühr oder satte Einmalzahlung)bewilligt werden! - „Kann“ wohlgemerkt! - Denken Sie bei Ihrer Entscheidung daran, dass Sie mit dem Nachbarn auch künftig in Frieden zusammenleben sollten!
Hallo Susi,
ist das die Lösung des Problems? Wohl kaum. Hier ist zu klären, wie es zu der Genehmigung kam, dass die Nachbarn über dein Grundstück fahren. Wenn du Pech hast ist es eventuell schon Gewohnheitsrecht. Es muss in der Vorgeschichte eine privatrechtliche oder eine öffentlich rechtliche Vereinbarung geben, in der das Fahrrecht über dein Grundstück genehmigt wurde. Ich würde das aktuelle Grundbuch oder das öffentliche Baulastenverzeichnis einsehen, um zu prüfen, ob hier ein Geh- Fahr- und Leitungsrecht eingetragen ist.
Ist das nicht der Fall, dann handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung.
Diese könnte eventuell widerrufen werden. Das lässt sich von hier nicht beurteilen. Selbstjustitz durch Zuparken geht auf keinen Fall. Im Zweifel Rechtsanwalt zur Klärung einschalten.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Darf ich die Garage von meinen Nachbarn zuparken? Sie müssen
über mein Grundstück fahren um in die Garage zu gelangen haben
allerdings kein Nutzungsrecht.
Hallo
Für die rechtliche Sicherung eines Wegerechts gibt es nicht nur die privatrechtliche Sicherung über die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch, sondern auch in einigen Bundesländern die öffentlich-rechliche Sicherung durch die Eintragung einer Baulast im Baulastenverzeichnis.
Die Zuwegung zuzuparken ist sicherlich nicht der richtige Weg das Problem zu lösen.
Zu klären wären die Bedingungen unter denen die Garage ihres Nachbarn errichtet worden ist. Gab es eine Zustimmung? War diese notwendig?
Gibt es noch andere Möglichkeiten Ihres Nachbarn sein Grundstück zu erreichen?
MfG der Landmesser
Darf ich die Garage von meinen Nachbarn zuparken? Sie müssen
über mein Grundstück fahren um in die Garage zu gelangen haben
allerdings kein Nutzungsrecht.
Hallo, Sie brauchen den Nachbarn wenn er kein Zufahrtsrecht hat doch gar nicht über Ihr Grundstück lassen. Das muss doch irgendwo geregelt sein.
Ansonsten können Sie auf Ihrem Grundstück doch parken wo Sie wollen.
MfG
Darf ich die Garage von meinen Nachbarn zuparken? Sie müssen
über mein Grundstück fahren um in die Garage zu gelangen haben
allerdings kein Nutzungsrecht.