Darf ich aufpassen?

Hallo liebe Community

mein Freund lebt in Scheidung und hat mit seiner Noch-Frau eine 2-jährige Tochter. Mit dem Jugendamt war geklärt das er die kleine bekommt, doch seine Ex meinte es wäre nicht so da nur Erziehungsberechtigte auf sie aufpassen dürfen. Stimmt das? Es geht nun Darum das die kleine in den kindergarten soll jedoch müsste ich dann noch bis mein Freund nach hause kommt auf die kleine aufpassen darf ich das oder nicht?

Hallo

Was heißt genau: „kleine bekommen“?
Besteht gemeinsames Sorgerecht? Die Lösung beim Jugendamt: geht es einen Umgang des Kindes mit dem Vater, den die Mutter laut JA zustimmen muss?
Grundsätzlich gilt beim vereinbarten Umgang: der Vater entscheidet frei über
Belange des alltäglichen Lebens, solange das Kind bei ihm ist. Dazu
gehört schon, dass die Lebenspartnerin Aufgaben übernimmt.
Es gibt keinen Grund sonst (außer den Willlen zur Sabotage des Umgangs)
für die Ablehnung der Mutter - es sei denn die „Stiefmutter“ (auch „Bonusmutter“
genannt) ist schwerst kriminell :smile:
Was dann aber auch zu beweisen wäre.

Nur: leider halten sich die Jugendämter oft nicht an Gesetz
oder gar Vernunft. Und Mütter oft noch weniger.
Als erstes und immer versuchen: freundlich-sachliches Gespräch
mt der Mutter beim JA, um ihre Bedenken auszuräumen.
Funktioniert das nicht, einfach Umgang so versuchen: auf
Wünsche der Mutter eingehen und trotzdem machen, wie es Sinn macht.

NUR NOTFALLS: Anwalt einschalten und vorgerichtliche Vereinbarung
anbieten. Wenn das ach nicht klappt: Antrag Familiengericht auf geregelten Umgang.

Herzliche Grüsse

Also die kleine bekommen heißt, das die kleine bei ihrem Vater leben soll also den festen Wohnsitz beim Vater hat.
Also kriminell bin ich nicht mach ja auch eine Ausbildung zur Erzieherin.
Es war ja alles geklärt also Umgang und das die kleine bei ihm Wohnen soll bis ich in sein Leben getreten bin.

Hallo nochmal,

das mit dem „kriminell“ war nur ein Scherz. Sorry, wenn es nicht den Humornerv trifft.

Hier geht es um Familienrecht und deswegen muss ich nochmal genau nachfragen, weil der Teufel im Detail liegt:

  1. Besteht gemeinsames Sorgerecht?
  2. Hat ein Gericht irgendwelche Entscheidungen jemals irgendwann über irgendwas getroffen bisher?
  3. Ist das Einverständnis der Mutter mit dem Verbleib des Kindes bei dem Vater SCHRIFTLICH mit der Unterschrift der Mutter festgehalten worden?
  4. Ist der Mutter oder dem Vater von einem Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen worden?

Irgendeine mündliche Zusage (auch wenn beim Jungendamt) reicht insbesondere dann nicht, wenn es wie hier um Streitigkeiten in der Zuständigkeit geht und schon gar nicht, wenn es um lebenswichtige Entscheidungen geht wie Schulauswahl, Arztbesuche etc.

Es muss also eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder schon früher auf den Vater übertragen worden sein, ODER ABER es muss jetzt noch übertragen werden, wenn Streitereien entstehen (wie jetzt der Fall zu sein scheint).

Evtl würde eine schriftliche Einverständniserklärung der Mutter zum Lebensmittelpunkt des Kindes ausreichen.
Das würde ich aber bei einem Rechtsanwalt erfragen.

Diese Gedanken müsse Sie sich machen, weil in Deutschland leider nicht grundsätzlich dem Jugendamt, dem Gericht und den Rechtsanwälten in allen Situationen eine vernünftige Entscheidung oder Vorgehensweise zuzumuten ist. Im Klartext: auf sie alle ist oft kein Verlass.

Sichern Sie sich immer ab und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen und bestätigen Sie alles schriftlich.

Keiner will an und für sich einen Rechtsstreit, aber oft sind Trennungsmütter (manchmal auch solche Väter) einfach irrational und denken, jede ihrer Empfindlichkeiten und Meinungen ist gleichbedeutend mit einem Recht, etwas zu bestimmen.

Also schrittweise, möglichst ruhig und diplomatisch vorgehen und den friedlichen Weg versuchen.
Wenn der Lebensmittelpunkt des Kinds erstmal rechtlich eindeutig feststeht (Unterschrift, Urteil etc.), dann hat die Mutter in diesen Belangen eh nichts zu bestimmen, genauso wenig wie der Vater zu bestimmen hat, wann das Kind ins Bett geht etc., wenn es bei der Mutter ist.

Herzliche Grüße

Hallo
es spricht nichts dagegen, dass auch mal ein Freund/-in auf das Kind aufpasst.
Hier kann die Exfrau nur eingreifen wenn der Betreuende eine Gefahr für das Kind darstellt o. nicht in der Lage ist das Kind zu betreuen.
Liebe Grüße
Heike

also

  1. es besteht noch gemeinsames Sorgerecht
  2. zu 2 kann ich leider nix sagen ich weis nur das festgelegt worden ist das er die kleine bekommen soll
  3. ja das wurde schriftlich festgelegt und
  4. noch liegt es bei der mutter

Hallo es kommt darauf an ob dein Freund mit seiner Ex Frau das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, Wobei Ich auch glaube das in so einem Fall kein Jugendamt gegen Euch entscheiden würde. In der Zeit darfst du nur die Ausichtspflicht der kleinen nicht verletzen Mach Dir da keine Sorgen und pass auf die kleine auf.

Hallo,
wenn ihr eine beziehung führt und die tochter lebt in eurem haushalt solltest du schon auf das kind aufpassen können. du solltest aber nicht versuchen die mutterrolle zu übernehmen und deinem freund die ganze verantwortung abnehmen. du solltest ein gutes verhältnis zu leiblichen mutter haben, sonst wird sie euch ständig steine in den weg legen. es ist doch auch verständlich. sie will ihr kind nicht an eine konkurentin verlieren. wenn dein freund das kind bekommen sollte, soll er auch seine arbeitszeiten so legen, dass er die hauptbezugsperson bleibt.
warum soll eigentlich die tochter bei deinem freund leben und nicht bei der mutter?
lg Anne

Dazu kann ich leider nichts sagen, da müsstest Du beim JA nachfragen, die sind kompetent. Viel Glück!

Hatte schwerer Grippenanfall.

Da die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) hat,
kann sie natürlich so entscheiden. Der Vater sollte das Jugendamt darum bitten,
sich vermittelnd einzusetzen (Gespräch mit beide Eltern).
Warum willigte die Mutter erst ein? Ist sie unfähig, für das Kind zu sorgen?
Ist ihr klar, dass sie an und für sich für das Kind unterhaltspflichtig wird?
Vielleicht hat sie einfach nur Ängste um ihr Kind, die man ihr nehmen könnte mit Gesprächen
(wo Sie dabei sein sollten).

Hallo , die Sache mit dem JA verstehe ich erstmal nicht…
Hat der Vater das Sorgerecht, kann er meiner Meinung nach auch festlegen, wer auf das Kind aufpassen darf. Das hat gar nichts mit Erziehungsberechtigten zu tun Hat er kein Sorgerecht, egal ob geteilt oder alleinig ist es sehr schwierig, da kann die Mutter einen riesigen Terz draus machen. JA hilft da nicht viel, da bleibt nur der Gang zum Familiengericht
Aber Achtung!! je nach Anwalt oder FAM-Gericht werdet ihr da „um des lieben Friedens willen " noch gelinkt. Das Gericht liebt Formulierungen wie:“ mit Einverständnis der Mutter…". Bei Gericht ist die Mutter nat. einverstanden nur nach dem Prozess nicht mehr und kann sich auch gar nicht daran erinnern!!Da habt ihr dann gar nichts gewonnen!!Ihr müsst genau auf die Formulierung achten

  1. Wenn nur Erziehungsberechtigte auf das Kind aufpassen dürften, dann wäre ein Kindergartenbesuch logischerweise nicht möglich.
  2. Es wurde offensichtlich festgelegt, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt beim Vater hat. Demzufolge kann seine neue Lebenspartnerin zeitweise auch auf das Kind aufpassen, genau wie jede andere dem Vater und dem Kind vertraute Person. Andere Regelungen kann nur ein Familiengericht festlegen, wobei das Jugendamt vorher vermitteln kann.

Hallo,

das ist immer eine heikle Sache.
Vorsichtshalber würde ich im Jugendamt nachfragen.
Mit einer Vollmacht des Vaters sollte es aber möglich sein.

Mit den besten Wünschen

Doreen