Hallo nochmal,
das mit dem „kriminell“ war nur ein Scherz. Sorry, wenn es nicht den Humornerv trifft.
Hier geht es um Familienrecht und deswegen muss ich nochmal genau nachfragen, weil der Teufel im Detail liegt:
- Besteht gemeinsames Sorgerecht?
- Hat ein Gericht irgendwelche Entscheidungen jemals irgendwann über irgendwas getroffen bisher?
- Ist das Einverständnis der Mutter mit dem Verbleib des Kindes bei dem Vater SCHRIFTLICH mit der Unterschrift der Mutter festgehalten worden?
- Ist der Mutter oder dem Vater von einem Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen worden?
Irgendeine mündliche Zusage (auch wenn beim Jungendamt) reicht insbesondere dann nicht, wenn es wie hier um Streitigkeiten in der Zuständigkeit geht und schon gar nicht, wenn es um lebenswichtige Entscheidungen geht wie Schulauswahl, Arztbesuche etc.
Es muss also eigentlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht entweder schon früher auf den Vater übertragen worden sein, ODER ABER es muss jetzt noch übertragen werden, wenn Streitereien entstehen (wie jetzt der Fall zu sein scheint).
Evtl würde eine schriftliche Einverständniserklärung der Mutter zum Lebensmittelpunkt des Kindes ausreichen.
Das würde ich aber bei einem Rechtsanwalt erfragen.
Diese Gedanken müsse Sie sich machen, weil in Deutschland leider nicht grundsätzlich dem Jugendamt, dem Gericht und den Rechtsanwälten in allen Situationen eine vernünftige Entscheidung oder Vorgehensweise zuzumuten ist. Im Klartext: auf sie alle ist oft kein Verlass.
Sichern Sie sich immer ab und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen und bestätigen Sie alles schriftlich.
Keiner will an und für sich einen Rechtsstreit, aber oft sind Trennungsmütter (manchmal auch solche Väter) einfach irrational und denken, jede ihrer Empfindlichkeiten und Meinungen ist gleichbedeutend mit einem Recht, etwas zu bestimmen.
Also schrittweise, möglichst ruhig und diplomatisch vorgehen und den friedlichen Weg versuchen.
Wenn der Lebensmittelpunkt des Kinds erstmal rechtlich eindeutig feststeht (Unterschrift, Urteil etc.), dann hat die Mutter in diesen Belangen eh nichts zu bestimmen, genauso wenig wie der Vater zu bestimmen hat, wann das Kind ins Bett geht etc., wenn es bei der Mutter ist.
Herzliche Grüße