Hallo,
darf ich bei der Deutschen Bahn mit einem Ticket für die 2. Klasse in die 1. Klasse, wenn die Abteile der 2. Klasse voll sind?
Danke vorab für die Info!
Viele Grüße
Hallo,
darf ich bei der Deutschen Bahn mit einem Ticket für die 2. Klasse in die 1. Klasse, wenn die Abteile der 2. Klasse voll sind?
Danke vorab für die Info!
Viele Grüße
Hallo @JensSt,
also automatisch darfst du nicht in die erste Klasse. Bei sehr vollen Zügen wird sie aber meistens freigegeben. Im Zweifelsfall, rede mit dem Zugbegleiter.
Gruß,
Josua
Hallo!
Prinzipiell darf man das nicht. Sitz- und Stehplätze in der 1. Klasse sind für diejenigen mit entsprechender 1. Klasse-Fahrkarte reserviert.
Allerdings kann das Zugbegleitpersonal im Nahverkehr (S-Bahn,RB,RE,IRE-Züge) bei besonders hoher Auslastung der zweiten Wagenklasse auch für alle anderen Fahrgäste freigeben. Dies ist aber eine „KANN“-Bestimmung! Die Entscheidung trägt allein das Zugpersonal. Im Fernverkehr (IC,EC,ICE-Züge) kann das Zugpersonal diese Entscheidung nur in Abstimmung mit der zustädigen Stelle treffen.
Wenn Dir soetwas passiert, kann man am Besten nur immer schön freundlich bleiben und lieb fragen. Zugbegleiter sind auch nur Menschen! Übrigens: wer sich daneben benimmt, Sitze und Gänge mit übermäßig viel Gepäck blockiert oder die Sicherheit anderer Fahrgäste gefährdet, darf auch jederzeit aus dem Zug geschmissen werden, unabhängig vom Besitz einer gültigen Fahrkarte!
Ich hoffe, ich konnte die Frage gut beantworten
darf ich bei der Deutschen Bahn mit einem Ticket für die 2.
Klasse in die 1. Klasse, wenn die Abteile der 2. Klasse voll
Hallo Jens!
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es heute noch gilt und ob es überhaupt so geregelt ist, aber ich meine zu wissen, dass wenn alle Sitz-Plätze in der 2. Klasse belegt sind und es freie in der 1. Klasse gibt darf man diese einnehmen, allerdings nur solange bis ein 1. Klasse-Ticket-Inhaber den Platz beanspruchen möchte. Die Schaffner (altmodisch für „Zugchef“, „Zugbegleiter“) wissen das nicht immer, und es hängt von ihrer Kulanz ab, ob man in die 1. Klasse darf oder nicht …
Wenn du möchtest wende Dich doch mit einer kurzen Mail an die kostenlose tarif- und Fahrplanberatung des Verkehrsclub Deutschland, Kreisverband Stuttgart, mein „Kollege“ Wolfgang kann Dir sicher zur Frage rechts- bzw. tarifverbindliche Info liefern: [email protected]
Hoffe ich habe Dir weitergeholfen.
Grüße und gute Fahrt
Volker
Hallo,
es kommt darauf an, ob sie den Regionalverkehr oder den Fernverkehr nutzten.
Beim Regionalverkehr ist dies ausgeschlossen.
In der Regel gibt es hier auch immer noch platz in Gängen, und anderen Bereichen.
Es ist aber bei vielen Verkehrsverbünden möglich, eine Ergänzung auf die 1. Klasse zu kaufen. Jedoch besteht beim Regionalverkehr kein Anspruch auf einen Sitzplatz!
EIne Reservierung ist auch nicht möglich.
Als einziges Verkehrsunternehmen bietet Metronom den Service an, Stammkunden einen Dauerplatz zu reservieren.
Beim Fernverkehr ist es so, auch hier besteht kein anspruch auf einen Sitzplatz, auser man reserviert ihn für eine gerine gebühr. Sollte aber zum Beispiel der Wagen nicht vorhanden sein, zum Beispiel wegen Technischen schwierigkeiten, so kann man, wenn man sich an den Zugchef wenden (der Schaffner mit der Roten Binde am Arm).
Dieser sorgt dann in der Regel, das man einen Sitzplatz in der meistens nicht voll ausgebuchten 1. Klasse bekommt.
Ich hoffe geholfen zu haben.
Bei weiteren Fragen, einfach mich fragen, beantworte dies gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
nein, grundsätzlich nicht. Mit dem Kauf eines Fahrscheines erwerben Sie nur den Anspruch auf Beförderung.
Sollte in der 2. Klasse kein Platz mehr frei sein, können Sie nur stehen bis einer frei wird oder den Differenzbetrag zur 1. Klasse aufzahlen.
Ich kenne auch die Variante, wo man den Zugbegleiter angesprochen hat und er hat dann das Sitzen in der 1. Klasse erlaubt hat. Liegt aber im Ermessensspielraum des Zugbegleiters, vorgesehen ist das in keiner Dienstanweisung.
Auf keinen Fall „einfach so“ in die 1. Klasse setzen, dann kostet das direkt 40€
Viele Grüße
Hallo JensSt,
ein Fahrschein für die 2. Klasse gilt nur dort.
Das heißt konkret, trifft Dich ein Zugbegleiter (im Fernverkehr) oder Kundenbetreuer (im Nahverkehr) ohne gültigen Fahrschein in der 1. Klasse an, so ist sachlich richtig, das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten Fahrpreises, mindestens jedoch 40 EUR einzufordern.
Im Fernverkehr wird nach meinen Erfahrungen in solchen Fällen auch gerne ein „Übergang zur 1. Wagenklasse“ verkauft.
Gruß
handheinwerker
Soweit ich weiß nur dann,wenn der Zugführer oder bei Triebzügen der Lokführer die erste Klasse in so einem Fall freigegeben hat.
Hi!
sorry aber da kann ich dir leider nicht helfen da ich nur lokführer bin und keine ahnung von den preisen und beförderungsbestimmungen habe. ich glaube aber mal so einfach ist es nicht, es müssten gewiss schon keine stehplätze mehr frei sein. und bis das passiert und du in der ersten klasse noch einen platz bekommst kannst du glücklich sein. wie gesagt, ob das auch genau so ist weiß ich nicht, ich stütze mich da auf dinge die mir gesagt wurden. musst vielleicht mal schauen ob du einen zugbegleiter triffst, der kann dir das bestimmt genau sagen.
liebe grüße -ich-
Hallo,
nach den Tarifbestimmungen nicht, liegt ev. im Ermessen des Zugführers.
Viele Grüße
nein.
In Deutschland besteht kein tariflicher oder gesetzlicher Anspruch darauf, mit einer Fahrkarte 2. Klasse bei Platzmangel die 1. Klasse zu benutzen, wohl aber in Österreich.
In Zif. 16.1 des Österreichischen Personentarifs (ÖPT) heißt es:
„Die Eisenbahn kann dem Reisenden einen Platz anweisen. Ein Reisender mit einem Fahrausweis für die 2. Wagenklasse darf einen Platz in der 1. Wagenklasse erst dann einnehmen oder belegen, wenn ihm ein solcher Platz angewiesen worden ist. Er hat diesen Platz zu verlassen, wenn ihm ein Platz in der 2. Wagenklasse angewiesen wird. Er hat den Platz jedoch schon früher zu verlassen, sofern ein Reisender mit einem Fahrausweis für die 1. Wagenklasse diesen Platz beansprucht; er muss den Platz jedoch nicht verlassen, sofern er den Unterschiedsbetrag zwischen den Fahrpreisen der 2. und der 1. Wagenklasse ab dem letzten Anhaltebahnhof zahlt.“
Siehe http://www.oebb.at/pv/de/Tarifbestimmungen/Tarife/Ei…
Der ÖPT entspricht in etwa der deutschen Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) und gilt gemäß seiner Zif. 1.1 auf den Strecken der „Österreichischen Eisenbahnen“, d. s. alle Unternehmen, die in Österreich Eisenbahnverkehr betreiben, also z. B. auch die DB auf der Tiroler Außerfernbahn (Vils Grenze - Reutte in Tirol - Ehrwald Grenze). Besondere Bestimmungen im Sinne der Zif. 1.3 sind mir für die Außerfernbahn nicht bekannt.
Hallo an alle!
Vielen Dank für die Infos!
Viele Grüße