Darf ich bei einer Alarmierung Arbeitspaltz/Schule verlassen?

Ich bin Mitglied in einer SEG und im Katastrophenschutz meines Kreises und habe auch einen Melder. Mit meiner Schulleitung ist geklärt, dass ich, egal wann, die Schule verlassen darf, wenns piept. Aber rein rechtlich gesehen: Darf ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, des KatS o.ä. bei einer Alarmierung den Arbeitsplatz verlassen? Und darf, angenommen ich bewerbe mich bei einem Betrieb, es mir als Nachteil angerechnet werden, dass ich einen Melder mit mir trage?

Die Angehörigen der Feuerwehren dürfen in allen Bundesländern im Einsatzfalle ihren Arbeitsplatz verlassen. Deswegen dürfen sie auch nicht benachteiligt werden.
Es wird jedoch im Einzelfall schwer bis unmöglich sein eine entsprechende Benachteiligung nachzuweisen. Somit ist man letztendlich auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen.

Das verlassen der Schule ist ein anderes Diskussionsfeld. In einigen Bundesländern (z.B. Bayern) gibt es entsprechende Regelungen, die sich damit beschäftigen.
Die Praxis hat jedoch unabhängig von der Rechtslage gezeigt, daß ein Verlassen der Schule i.d.R. als nicht sinnvoll zu bezeichnen ist. Man versäumt dadurch nämlich Unterrichtsstoff der zur Erreichung des angestrebten Bildungsziels womöglich notwendig ist.

Für das Verlassen des Arbeitsplatzes durch Kräfte des KatS die nicht Feuerwehrangehörige sind gelten die Regelungen für Feuerwehrangehörige in vielen Bundesländern analog.

Darf ich bei einer Alarmierung Arbeitspaltz/Schule verlassen?
Hallo Merlin S
Ich versuche mal Deine Frage zu beantworten…
Bin aber kein Jurist und gebe daher nur meine persönliche Meinung wieder.
Bitte beachte, daß dies in jedem Bundesland anders geregelt ist, und ich mich hier auf die Feuerwehren in Bayern beziehe

  1. Ausrücken:
    In Bayern wird dies durch das Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) geregelt:

Art. 9
Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und
Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden

(1) 1 Arbeitnehmern dürfen aus dem Feuerwehrdienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung erwachsen. 2 Während des Feuerwehrdienstes, insbesondere während der Teilnahme an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst und für einen angemessenen Zeitraum danach sind sie zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet. 3 Ihre Abwesenheit haben sie, wenn es die Dienstpflicht zuläßt, dem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen. 4 Dieser ist verpflichtet, ihnen für Zeiten im Sinn des Satzes 2 das Arbeitsentgelt einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, das sie ohne Teilnahme am Feuerwehrdienst erzielt hätten.

(2) Für Beamte und Richter gilt Absatz 1 entsprechend.

(3) Anderen Feuerwehrdienstleistenden haben die Gemeinden den durch Zeiten im Sinn des Absatzes 1 Satz 2 entstandenen Verdienstausfall bis zu einem durch Rechtsverordnung festzulegenden Höchstbetrag zu ersetzen.

(4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit.

(5) Die Gemeinden sind verpflichtet, Feuerwehrdienstleistenden

1.notwendige Auslagen zu erstatten und sie bei Dienstleistungen von mehr als vier Stunden kostenlos zu verpflegen,
2.Sachschäden zu ersetzen, die in Ausübung des Dienstes ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, soweit nicht Dritte Ersatz leisten oder auf andere Weise von Dritten Ersatz erlangt werden kann.

Soweit die Gesetzeslage… aber…

Man sollte dies aber mit dem Arbeitgeber vorher abklären. Wenn er es nicht duldet, dann wirst Du Dich damit abfinden müssen, weil der Arbeitgeber am längeren Hebel sitzt. Er kann dich zwar nicht wegen des Feuerwehreinsatzes kündigen, aber es gibt genügend andere Kündigungsgründe. Wenn Du doch Aurücken darfst, wäge ab, was wichtiger ist, oder ob der Einsatz auch ohne Dich durchführbar ist…

2.Und darf, angenommen ich bewerbe mich bei einem Betrieb, es mir als Nachteil angerechnet werden, dass ich einen Melder mit mir trage?

siehe obiges Gesetz. Versuch dem Arbeitgeber klar zu machen, was er für Vorteile aus Deinem Ehrenamt zieht (Teamwork, Pflichtbewußtsein etc) aber hüte Dich in Deiner Bewerbung schon reinzuschreiben, daß Du ausrücken willst, dies ist am besten in einem persönlichen Gespräch zu klären…

Hoffe Dir weitergeholfen zu haben

Gruß

Florian

Hej Merlin,

für die FFs gibt es die gesetzliche Regelnung im $ 12 Abs. 2 FSHG, dass die Feuerwehrangehörigen auf Aufforderung der Gemeinde (!) für die Arbeits- und Dienstleistung bei der FF verpflichtet sind. Die Arbeitgeber sind dann auch verpflichtet dazu, dich freizustellen.

Für den KatS gelten hier die §§ 18-20 FSHG.
Eine genaue Definition darüber, ob für die KatS-Helfer eine Freistellungspflicht durch den AG besteht, steht dort nicht - bzw. kann ich dir aus den §§ nicht herleiten…

Bei uns im DRK Ortsverein handhaben wir es so, dass unser RKLeiter die AGs anschreibt und diese dann der Freistellung im Einsatzfall vorab zustimmen oder nicht.
Es gab bei uns auch den Fall, dass ein Feuerlöschgeräte-Hersteller seinem Arbeitnehmer nicht gestattet hat, im Einsatzfall den Arbeitsplatz zu verlassen.
Heißt, ist dein Arbeitgeber (bzw. die Schule) gegen die Freistellung, darfst du weiterarbeiten.

Leider gibts tatsächlich Arbeitgeber, die ein Ehrenamt bei der FF oder im KatS als Bewerbungsablehnung nutzen.
Wie hier die Handhabe bezüglich Arbeitsgericht oder so ist, weiß ich nicht, aber da gibts es mit sicherheit eine Menge Präzedenzfälle.

Gruß, die Angel

Hallo Merlin,

die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Generell genießen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und die Katastrophenschützer im Katastrophenfall (!) Kündigungsschutz. Ebenfalls darf niemanden eine solche Mitgliedschaft negativ ausgelegt werden. Allerdings ist „Recht“ das eine. Daneben kann das Tragen eines Melders dann vom Arbeitgeber untersagt werden, wenn dies aus Arbeitssicherheitsgründen (z.B. Hygiene) geboten ist. Aber ja: Dem Grunde nach dürfen diese den AP verlassen, sofern das vertretbar ist. Arbeit man z.B. als Krankenpfleger ist das evtl. nicht möglich, da die Patienten im Krankenhaus ja weiter betreut werden müssen.

Mitglieder von Schnelleinsatzgruppen genießen nicht zwangsläufig den gleichen Schutz wie die Feuerwehren oder KatS-Einheiten, da diese rechtlich häufig dem Rettungsdienst zugeordnet sind.

Ist die Frage damit hinreichend beantwortet?

Gruß
Nörgel

Zuerst einmal danke ich euch allen für die hilfreichen Antworten!
Mit meiner Schule ist das geklärt, da die Schnelleinsatzgruppe in unserem Kreis maximal 3x pro Jahr zum Einsatz kommt, stellt das kein Problem dar. Der Katastrophenfall tritt ja (zum Glück) noch viel seltener ein.
Mein Anliegen wäre damit geklärt. :smile: Vielen Dank dafür!

Noch eine kleine Sache: Als Krankenpfleger sollte man seinen Arbeitsplatz nicht verlassen, wie sieht es für Lehrer aus?

Gruß in die Runde,

Merlin

hallo merlin,

rein rechtlich gesehen, darf es dir (berufl.) nicht negativ ausgelegt werden. leidersehen es die arbeitgeber nicht mehr gerne, denn der mitarbeiter ist nicht mehr verläßlich eingesetzt werden und ein ersatz ist meist auch nicht greifbar.

laß dir die einsatzerlaubnis von der schule schriftlich geben.

lg klaus

Hallo erst mal,
ich bin schon über 28 Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr tätig.
Bei uns ist es so wenn der Kamerad es in seiner Firma mit dem Chef abgesprochen hat und es ist alles eindeutig das er gehen darf wenn der Melder geht dann kann er auch gehen zum Einsatz.Die Frage die du hier stellst kann nur mit der Schulleitung oder mit dem Chef geklärt werden und gleich am Anfang z B:nach dem Bewerbungsgespräch.
MfG
Andreas

Hallo Merlin,

„Arbeitnehmern dürfen aus ihrer Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz und aus diesem Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen.“ heißt es im Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes in § 9 über die Rechtsverhältnisse der Helfer im Katastrophenschutz. Hier kannst Du Dir den ganzen Paragraphen anschauen: http://www.gesetze-im-internet.de/katscherwg/BJNR007…
Die Führungskräfte deiner KatS-Org sollten über solche Dinge auch bescheid wissen und Dich informieren können.

Bei der Bewerbung sollte Dein Dienst keine Rolle spielen, trotzdem würde ich vorher versuchen herauszufinden, wie Dein zukünftiger Chef zu ehrenamtlichen Tätigkeiten im KatS steht. Wenn positiv, ist es sicher ein Plus bei der Bewerbung. Wenn negativ lässt Du Deinen Pieper im Bewerbungsgespräch am Besten lautlos in die Tasche und klärst ihn auf, sobald Du angenommen bist. Viele Arbeitgeber sind skeptisch, wissen aber nicht, dass sie sich z.B. Deinen Verdienstausfall erstatten lassen können. Aber wie gesagt, das sollten Dir Deine Führungskräfte sagen können.

Beste Grüße,

Hallo Merlin_S

Nach meinem Wissen darf es dir bei antritt einer Stelle nicht als Nachteil angerechnet werden, sofern du diese Tatsache bei dem Vorstellungsgespräch angibst.
Auch das Tragen des Melders ist meines Wissens nach ok, da du ja im Rahmen deiner Tätigkeit in der SEG/KatSchG nicht die Zeit hast, im Fall des Falles Frei zu beantragen bzw. Urlaub zu nehmen ( ist ja nicht planbar ).
Die genaue Gesetzteslage kann ich dir jetzt nicht nennen, aber nach meiner Erfahrung aus den Betrieben, in denen ich bisher gearbeitet habe verhält es sich so, wie ich es oben angeführt habe.

Hallo Merlin,
rein rechtlich gesehen, darfst Du Deinen Arbeitsplatz nicht verlassen. Denn Du verpflichtest Dich mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, Deinem Arbeitgeber eine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich, Dich dafür entsprechend zu entlohnen (bezahlen).
Viele Arbeitgeber treffen mit Ihren Mitarbeitern ähnliche Vereinbarungen, wie Du sie mit Deiner Schulleitung getroffen hast. Die verlorene Arbeitszeit muss dann entweder nachgeholt werden oder wird nicht entlohnt. Grundsätzlich sehen es die meisten Unternehmen positiv, wenn sich Menschen freiwillig engagieren. Wichtig ist nur, wie häufig Deine Arbeit durch Deine Mitgliedschaft negativ beeinflusst werden würde. Hier reagieren Vorgesetzte häufig sehr sensibel oder sogar ohne jegliches Verständnis.
Ich würde dieses Thema bei einem Vorstellungsgespräch ganz offen ansprechen, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Ich hoffe, ich konnten Dir ein wenig helfen?

Gruß
Rudi Ratlos