Darf ich beim Schwarzfahren bis zum zielbahnhof?

Tagchen.

Ich habe eine Dumme Situation: Ich muss am 1. weihnachtsfeiertag mit der Bahn fahren, da ich zur familie in die nächste grosse stadt muss, hab aber das geld nicht derzeit… mir ist klar, dass ich erwischt werde, aber kann ich mit den „schwarzfahrerticket“, was die mir dann ausstellen, bis zum zielbahnhof weiterfahren und da auch, was normal ein ticket auch enthält, mit der S-Bahn weiterfahren?

Grüße.

PS: Ja, es ist mir Unangenehm, aber ich hab keine Alternative…

Bei der S-Bahn darfst du für 40 Euro bis zum Ziel fahren. Wenn du mit dem Fernverkehr unterwegs bist wirst du wahrscheinlich aus dem Zug geschmissen ggf. holt dich die Bundespolizei am Bahnsteig ab und prüft deine Identität. Es droht eine Anzeige.
Ich denke es rentiert sich nicht schwarz zu fahren.

Also,

wenn man dem Kollegen(Kontrolleur) nicht auch noch blöd/renitent/aggressiv kommt ist die weiterfahrt bis zum Umsteigebahnhof eigentlich schon drin.

ABER dann in die S-Bahn umsteigen mit dem Schwarzfahrerticket ist absolut nicht zu empfehlen.

Das Ticket gilt bloss bis zum Umsteigebahnhof NICHT in der S-Bahn, wenn der Zielbahnhof auch vom Regionalzug angefahren wird muß man mit dem Kollegen(Kontrolleur) reden

Hallo,

das sollte in den „Beförderungsrichtlinien“ o.ä. des jeweiligen Verkehrsbetriebes erläutert sein.
Ich gehe aber mal davon aus, dass Du beim Schwarzfahren bei einer Kontrolle aufgefordert wirst, die Bahn am nächsten Haltepunkt zu verlassen.

warum schreibst du nicht, von wo nach wo du musst? vielleicht wäre dann jemand mit dem auto auch unterwegs

schreibe einfach von wo nach wo du musst, ein auto fährt ganz bestimm die strecke, oder daumen raus und trampen

Hallo,
tut mir leid, da kann ich Dir nicht helfen.
Rein rechtlich wird Dir das wohl nicht viel nützen.
Man kann doch nicht zum Bahnhof gehen und fahren und als Ausrede „Ich habe kein Geld gehabt“.

War das jetzt eine Scherzfrage ?

Uli

Hallo,

also man darf mit einer FN bis zum Zielbahnhof des Zuges fahren. Jedoch bei der Weiter-(„schwarz“)fahrt mit der S- oder U-Bahn, bekommt man eine weitere FN ausgestellt! Und das ganze bei der Rückfahrt theoretisch auch… Das heisst mind 4 Strafen an einem Tag.

Frohe Weihnachten

Ein Anspruch darauf besteht nicht, das Schwarzfahrticket gilt generell nicht als Fahrkarte. Man könnte Dich aus dem Zug hinaus verweisen

hallo, ich war im urlaub. wird sich wohl erledigt haben.
grus

Hallo keine ahnung.
K.H.