Darf ich Beiträge in folgender Form bloggen?

Hallo Zusammen,

ich habe mich vor kurzem „erneut“ selbständig gemacht und habe nun auch eine Webseite mit einem BLOG.
Gestern habe ich den ersten Blog freigeschaltet und nun bin ich mir unsicher, ob ich das so machen darf.

In der Angabe steht (siehe auch Bild): …"

Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei.

Ich frage mich, ob ich den „Urheber“ der Infografik um eine Freigabe bitten muss.
… und wenn nicht, was ist mit der Überschrift, die habe ich 1 zu 1 übernommen. Darf ich das?

Wer mal reinschauen mag, findet den Beitrag unter:
http://rein-in-den-kopf.de/gfk-studie-bei-der-praesentationsgestaltung-fehlt-es-an-mut-und-innovation/

Die Quelle dazu (auch unterhalb des Beitrags angegeben):
http://www.presseportal.de/pm/101542/3066335

Ich freue mich über eure Rückmeldung!
Danke schon mal im voraus!

Hallo,
die Presseportal-Mitteilungen können frei verwendet werden - Text und Bild. Am besten ist es, wenn du unter das Bild einen Credit setzt. Also Foto: K16 GmbH. Und wenn du dem Ansprechpartner noch einen „Beleglink“ schickst, dann hast du alles 100prozent richtig gemacht.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich gebe zu den Begriff Beleglink musste ich erstmal recherchieren ;).

Gerne. Bei Printmedien heißt das dann übrigens Belegexemplar ;). Und du wirst bestimmt schon gemerkt haben, wie sehr sich die PR-Agenturen darüber freuen…