Darf ich das Vorladungsschreiben (als Zeuge) vom Amtsgericht veröffentlichen?

Hallo,

vielleicht lässt sich das ganze Problem auch umgehen, falls das zuständige Gericht sowieso eine Terminvorschau veröffentlicht ( wie z.B. das VG München oder LG Dortmund). Dann kann man ohne Probleme den Link zu diesem Eintrag weiterverteilen.

Tschau
Peter

Das hört sich mal nach einer professionellen Antwort an. Begründung warum warum nicht und auch realistisch. Vielen Dank dafür

Danke für die Informationen

Kein Name? wie soll dann das Umfeld was wissen?

müsst ich jetzt nachschauen - aber unter irgendwaswird sich diese „Rufschädigung“ schon subsummieren lassen.

am Amtsgericht ?

:smile: