Ich bin als Zeuge in einer schlimmen Sache vor Gericht geladen worden. Der Angeklagte soll wissen dass alle in seinem Umfeld Bescheid wissen. Daher möchte ich Das Schreiben ( die Vorladung vom Amtsgericht) im Internet veröffentlichen. Die Verhandlung ist öffentlich.
Darf ich das Schreiben veröffentlichen auch im Internet ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen ?
Wovon sollen denn alle Bescheid wissen?
Dass da ein Nachbar mutmaßlich ein Straftäter ist?
Du weisst, dass man als unschuldig gilt, bis die Schuld bewiesen wurde?
Was machst du, wenn der Angeklagte freigesprochen wird? Ich, als Angeklagter, würde dich anzeigen.
Dann sag doch denjenigen per Anruf/WhatsApp/SMS/Brief Bescheid, wann und wo die Verhandlung stattfindet. Das spricht sich dann ganz automatisch im „Umfeld“ rum.
Mord?
Vergewaltigung?
Bitte beachte, als Zeuge hast du die Aufgabe, die Fragen des Richters und event. des Staatsanwalts und des Verteidiger möglichst sachlich und klar zu beantworten. Versuche, als “Rächer“ aufzutreten, könnten dazu führen, dass deine Aussage weniger ernstgenommen wird und du am Ende das Gegenteil von dem erreichst, was du willst. Die Gerichte in Deutschland machen in der Regel sorgfältig.
Warum nicht? Außer dem Datum und dem Sitzungssaal und dem Vorwurf steht ja nichts drin. Und den Namen werde ich natürlich teilweise schwärzen. Also welchen Vorwurf kann man mir machen. Ich behaupte nichts zu ne erzähle keine Unwahrheiten
wenn es in dem Prozess irgendwie um die tragische Sache gehen sollte, von der Du im Sommer 2018 hier geschrieben hattest, dann hätte ich da so meine Zweifel.
Würde es deinem Zweck genügen, wenn du im Internet schreibst, dann und dann da und da findet eine Gerichtsverhandlung zum Fall so und so statt. Alle die daran interessiert sind, die Wahrheit und Hintergründe dazu zu erfahren und sich einen eigenen Eindruck machen wollen, sollten bitte kommen.
Oder so.
Das, was in dem Link steht, ist für den vorliegenden Fall völlig irrelevant. Dort geht es um privatrechtlichen Schriftverkehr. Eine gerichtliche Vorladung ist hingegen ein (belastender) Verwaltungsakt und nicht Gegenstand des Privatrechts, sondern des öffentlichen Rechts. Das heisst aus gutem Grund so - geheime Verwaltungsakte gibt es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht; die vorladende Behörde hat keinen Anspruch auf vertrauliche Behandlung der Vorladung und in aller Regel auch kein Interesse daran.
Selbstverständlich kann eine Vorladung von dem, an den dieser Verwaltungsakt ergeht, auch veröffentlicht werden, soweit damit keine privaten Rechte Dritter betroffen sind. Das heisst, ggf. in der Vorladung genannte Namen müssen geschwärzt werden, wenn deren Einwilligung zur Veröffentlichung nicht vorliegt.
Normalerweise werte ich Antworten Anderer nicht herab. Wenn jedoch ohne jegliche Begründung eine falsche Antwort gegeben wird und das jemand auch noch positiv bewertet, ist das wohl sinnvoll.
Wenn ich wollte, dass der Angeklagte verurteilt wird, würde ich tunlichst ALLES vermeiden, was seinem Verteidiger auch nur irgendwas zur Entlastung in die Hände spielen könnte - und sei es, dass die Zeugen miese Stimmung gegen ihn gemacht hätten. Wenn du Gericht erklärst, dass das gar nicht deine Absicht war, ist der Eindruck aber schon langst verfestigt.
Also: Bringt nix, könnte aber eventuell nach hinten losgehen. Lass es lieber.