Darf ich den Wohnwagen mit Kl. B fahren?

Hallo
Ich möchte mir einen Wohnwagen kaufen und möchte gerne nochmal absichern, dass ich ihn auch mit dem Klasse B Führerschein fahren darf.

Also ich fahre einen T5 Transporter mit Leermasse 1800 kg, der Wohnwagen hat eine zulässige Gesamtmasse von 1200 kg.

Es heißt ja, dass die Leermasse des Autos größer sein muss als die Gesamtmasse des Anhängers(wäre ja gegeben) und die zulässige Gesamtmasse nicht mehr als 3500kg betragen darf (ist ja zusammen 3000kg)!

Geh ich da jetzt richtig der Ahnahme, dass ich den Wohnwagen ziehen darf?
Bitte sagt ja :smiley:

Liebe Grüße

Hallo,
nach meiner Kenntnis wird das wahrscheinlich nicht gehen. Du musst nämlich das zulässige Gesamtgewicht des T5 zugrunde legen und das dürfte ja erheblich höher sein. Mit dem WoWa dürften das zusammen nur 3.500 kg sein! Der T5 ist doch schon eine ziemlich große Kiste.
Schade.
freundlicher Gruß

Schade

Danke für die schnelle Antwort.
Dann werde ich wohl doch noch BE machen müssen, aber naja kann ja net so schlimm sein.
LG

Hallo,
also du darfst mit dem autoführerschein einen wohnwagen ziehen.
welchen wohnwagen du mit deinem fahrzeug ziehen darfst steht in deinem fahrzeugschein.
hast du den alten fahrzeugschein steht unter 28. und 29. die anhängelast mit und ohne gebremsten hänger.
beim neuen fahrzeugschein steht es unter O.1 und O.2 welche anhängelasten du ziehen darfst.
hoffe ich konnte helfen.
noch fragen dann mailen [email protected]
mfg berti

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Hallo
Danke für die Antwort.
Also ich habe meinen Führerschein etwa vor 2 Jahren gemacht und das bedeutet B (gesmatmasse 3,5t).
Da mein zulässiges Gesamtmasse des Autos 2800 kg hat und nur die Leermasse bei 1800 kg liegt, liegt doch dann die Gesamtmasse des ganzen Gespann über 3,5t und so mit müsste es dann nicht möglich sein oder denkst du da anderst drüber?
Von Auto her könnte ich den WoWa problemlos ziehen, aber denke mit meinem Führerschein nicht.
LG

Hi Puppe,
Glückwunsch zu dem Entschluß. Campen ist geil :smile:
Bei mir heißt die Führerscheinklasse „BE“. DAs kannst du hinten auf dem Führerschein sehen. Das steht ein Symbol PKW mit einem Anhänger dran. Und der hat ein Fenster=Wohnwagen !!!
Wenn da bei Dir ein Datum eingetragen ist, dann DARFST DU!!!
Ich habe auch nur den normalen Führerschein und waar schonmal in einer Polizeikontrolle mit meinem Gespann und der hat mich freundlich weiter gewinkt :smile:
Zu den Gewichtsverhältnissen kann ich Dir sagen: Im Fahrzeugschein deines Transporters steht das zulässige Anhängegewicht und die Stützlast des Anhängers drin. Wenn das deine 1,2 t nicht untreschreitet, dann darf der Transporter den Wagen ziehen.

Und nun… Viel Spaß beim Kauf und erst recht beim Campen!!!
macuse

Ich kann es nicht genau sagen aber Adac,Tüv und Fahrschulen kennen bestimmt die richtige Antwort

lieben gruß

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Campen ist geil :smile:

Ja Campen ist wirklich toll.
Da kann man sich richtig toll entspannen und so…

Bei mir heißt die Führerscheinklasse „BE“. DAs kannst du
hinten auf dem Führerschein sehen. Das steht ein Symbol PKW
mit einem Anhänger dran. Und der hat ein Fenster=Wohnwagen !!!
Wenn da bei Dir ein Datum eingetragen ist, dann DARFST DU!!!

Ich habe halt nur den B-Führerschein, nicht BE.
Aber habe mich entschlossen den zu machen.

Ich habe auch nur den normalen Führerschein und waar schonmal
in einer Polizeikontrolle mit meinem Gespann und der hat mich
freundlich weiter gewinkt :smile:

Naja so viel Glück hat man ja nicht immer…
Leider…

Aber danke für deine Antworten…
LG

also ich denke darüber so das man nie die zulässige gesamtmasse ausnutzt und dementsprechend auch fahren darf.hatte mal einen mondeo und mit diesem einen hänger gezogen der 900kg über der anhängelast war aber ich durfte den fahren weil ich nur leichte sachen wie trockenes holz damit transportiert habe.ich würde das nicht so eng sehen mit den 3,5t außerdem würd ich sagen das betrifft nur die zugmaschine.im zweifelsfall würde ich an deiner stelle deinen ex-fahrlehrer fragen.
lg berti

Hallo

Danke für die Antwort.
Also ich habe meinen Führerschein etwa vor 2 Jahren gemacht
und das bedeutet B (gesmatmasse 3,5t).
Da mein zulässiges Gesamtmasse des Autos 2800 kg hat und nur
die Leermasse bei 1800 kg liegt, liegt doch dann die
Gesamtmasse des ganzen Gespann über 3,5t und so mit müsste es
dann nicht möglich sein oder denkst du da anderst drüber?
Von Auto her könnte ich den WoWa problemlos ziehen, aber denke
mit meinem Führerschein nicht.
LG

also ich denke darüber so das man nie die zulässige
gesamtmasse ausnutzt und dementsprechend auch fahren
darf.hatte mal einen mondeo und mit diesem einen hänger
gezogen der 900kg über der anhängelast war aber ich durfte den
fahren weil ich nur leichte sachen wie trockenes holz damit
transportiert habe.ich würde das nicht so eng sehen mit den
3,5t außerdem würd ich sagen das betrifft nur die
zugmaschine.im zweifelsfall würde ich an deiner stelle deinen
ex-fahrlehrer fragen.
lg berti

Hallo
Ich habe heute schon den ganzen Tag versucht meinen Fahrlehrer anzurufen,leider ohne Erfolg…

Die Anhängerlast wäre ja nicht das Problem, den darf ich ohne weiteres anhängen.

Ich versuch einfach morgen nochmal meinen Fahrlehrer anzurufen und der wird mir dann schon alles erklären können und wenn es net funktioniert dann meld ich mich gleich für den BE Führerschein an :smiley:

Hallo mx-puppe,

also als erstes ist die Führerscheinklasse BE oder die alte 3 notwendig!

Und es ist immer einfacher bevor man man Gewichtsverhältnissen anfängt, im Fahrzeugschein nachzusehen.

Im der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 findest Du die „Technisch zulässige Anhängelast gebremst“ unter O.1 und Zusätze im Text unten.

Das sollte Dir dann reichen.

Aber ich gehe mal fest davon aus, dass Du mit 'nem T5 einen kleinen WW ziehen darfst …

Grüße aus dem Norden.

wik_wiking

Hallo mx-puppe,

also als erstes ist die Führerscheinklasse BE oder die alte 3 notwendig!

Und es ist immer einfacher bevor man man Gewichtsverhältnissen anfängt, im Fahrzeugschein nachzusehen.

Im der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 findest Du die „Technisch zulässige Anhängelast gebremst“ unter O.1 und Zusätze im Text unten.

Das sollte Dir dann reichen.

Aber ich gehe mal fest davon aus, dass Du mit 'nem T5 einen kleinen WW ziehen darfst …

Grüße aus dem Norden.

wik_wiking.

Hallo

Wo ich die Daten zum ziehen find, weis ich.
Dies ist ja auch nicht dass Problem.

Mir ging es um die Fahrerlaubnisklasse!
Habe heute mit meinem Fahrschullehrer telefoniert und der hat mir gleich die Unterlagen für die Behörde gegeben.
Unterlagen hab ich dann heute noch abgeben und mit den „ersten Fahrversuchen“ geht es dann nächste Woche los.

Und dann darf ich auch meinen Wohnwagen ziehen, hoffentlich :wink:

VLG

Hallo …

Na dann mal los :wink:

Dann gehörst Du zu den „Glücklichen“, die nach der Einführung der neuen Klassen den Schein gemacht haben ;-(

Manchmal lohnt es sich, doch ein paar Tage älter zu sein :wink:

Was muss man denn für den BE zusätzlich investieren?

Ach ja und bei 3,5 t vor dem Hänger hört es ja auch auf. Also beim T5 bleiben oder gleich einen LKW-FS mitmachen :wink:

Und beim Rückwärtsfahren immer dran denken … rechts ist links und links ist rechts …

Gruß

wik_wiking

Hallo …

Na dann mal los :wink:

Dann gehörst Du zu den „Glücklichen“, die nach der Einführung
der neuen Klassen den Schein gemacht haben ;-(

Ja ich habe ja erst 2007 den Führerschein gemacht.

Was muss man denn für den BE zusätzlich investieren?

So um die 500 € muss man da schon investieren, aber es nützt ja nischt.

Ach ja und bei 3,5 t vor dem Hänger hört es ja auch auf. Also
beim T5 bleiben oder gleich einen LKW-FS mitmachen :wink:

Nee nee beim T5 bleib ich schon.
Größer solls nicht werden :wink:

Und beim Rückwärtsfahren immer dran denken … rechts ist
links und links ist rechts …

Ja da bin ich mal gespannt wie das klappt :smiley:

VLG

da wird sich dein fahrlehrer aber freuen wenn du gleich wieder kunde bei ihm wirst.also ich sehe das alles nicht so eng.wenn ich mit meinem wohnwagen unterwegs bin ist der meistens auf garantie überladen und von wegen 80 fahren …bin meistens so zwischen 100 und 120km/h unterwegs.ursprünglich hatte ich zwischen leermasse und gesamtmasse vom wohnwagen genau 150kg platz aber ich habe inzwischen so viel eingebaut und verändert.wurde auch schon angehalten aber nur verkehrskontrolle.für das auto ist es ja nicht weiter schlimm der kann 1600kg ziehen und der wohnwagen hat laut papiere nur 650kg gebremst.na du wirst das schon machen.bis denne und viel glück

Campen ist geil :smile:

Ja Campen ist wirklich toll.
Da kann man sich richtig toll entspannen und so…
Genau!

Bei mir heißt die Führerscheinklasse „BE“. DAs kannst du
hinten auf dem Führerschein sehen. Das steht ein Symbol PKW
mit einem Anhänger dran. Und der hat ein Fenster=Wohnwagen !!!
Wenn da bei Dir ein Datum eingetragen ist, dann DARFST DU!!!

Ich habe halt nur den B-Führerschein, nicht BE.
Aber habe mich entschlossen den zu machen.
OH! War der bei deiner „B“-Prüfung nicht automatisch dabei??

Ich habe auch nur den normalen Führerschein und war schonmal
in einer Polizeikontrolle mit meinem Gespann und der hat mich
freundlich weiter gewinkt :smile:

Naja so viel Glück hat man ja nicht immer…
Leider…
Scheint so. Also, wenn man den heutzutage extra machen muss, ja dann würd ich Dir das auch empfehlen. Das Fahren mit Hänger ist leicht. Nur rückwärts nicht, das ist sogar eine Katastrophe. Hoffentlich hast du Servolenkung!!!

Aber danke für deine Antworten…
LG

Sehr gern!
Auch LG
macuse