Darf ich die Herausgabe von Word-Dokumenten verweigern?

Servus zusammen,

ich musste für die Uni eine Literaturarbeit anfertigen und habe diese als PDF eingereicht. Nun verlangt der Dozent „zur Archivierung“, dass ich ihm auch die originale Word-Datei zukommen lasse. Allerdings habe ich wenig Interesse daran, ihm die auszuhändigen. Gleiches gilt für die Powerpoint-Datei des dazugehörigen Vortrags.
Dazu muss man sagen, dass der Kollege Datenschutz nicht besonders groß schreibt, daher würde ich gerne auf alles, was man irgendwie leicht manipulieren oder auslesen kann, bei mir behalten.

Daher die Frage: Habe ich ein geschriebenes Recht, dass besagt, dass ich diese Art von Nachweis verweigern kann?

Hallo!

Wenn er darauf besteht und die letztendlich keine Möglichkeit mehr hast, dies zu verweigern, kannst du ihn noch ärgern, indem du von jeder Seite einen sauberen Screenshot macht und diese dann in ein leeres Word-Dokument wieder reinkopierst.

Gruß
Falke

Wenn du hier schon korrigieren möchtest, dann bitte auch richtig und vorzugsweise auch mit einem richtigen Nutzernamen, denn ansonsten muss ich dich für einen Troll halten.

Die Verwertungsrechte können nicht bei der Uni liegen, denn Verwertungsrechte liegen grundsätzlich beim Urheber und sind in D nicht übertragbar.

Es geht hier um die Nutzungsrechte.

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Hi,

nö, das ist vollkommen verständlich. Der Dozent bzw. die Uni möchte die Option haben, aus dem Dokument später etwas herauskopieren zu können … (die Rechte dürften idR bei der Uni liegen).

Keine mir bekannte Uni schreibt die Benutzung von Word vor. Das wäre mE. auch rechtlich mehr als bedenklich.

Wieso sollte also die Uni pauschal ein Recht haben, ein „Word“ Dokument zu verlangen (Man stelle sich vor, in der Uniwelt gäbe es noch andere Textverarbeitungsprogramme …)

Von mir hat keine Uni jemals ein Word Dokument bekommen und ebensowenig die Latex-Sourcen, die ich benutzt habe. Auch wurde das noch nie verlangt (Die genannten PDF Dokumente zur Archivierung sind dabei aussen vor).

@Toga311 : Wenn du anfangen willst, mit den Herren Dozenten über dieses Thema zu streiten, dann würde ich das aber erst dann tun, wenn die Arbeit schon offiziell bewertet ist …

Gruß
Ξ

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Vielen Dank für die Zahlreichen Antworten!
Sind auf jeden Fall viele Argumente, die eine nicht-Vorlage des Word-Dokuments begründen. Glücklicherweise stehen die Noten bereits fest :wink:

@Arni3: Leider konnte ich in der Ordnung nichts dergleichen finden, hab auch bei der Studentenvertretung unagefragt, die waren auf den ersten Moment auch völlig ahnungslos.

@sweber, @111_97d058 Wie finde ich heraus, wer das Copyright MEINER Arbeit hat? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass das mein geistiges Eigentum ist und daher auch Urheberrecht und das Copyright bei mir liegen?!

@Antworter15 was sagt mir das Urheberrecht? Nur, dass er es nicht verändern darf, oder?

Ich habe jetzt einen Schreibschutz mit Passwort eingefügt, es können nur Änderungen eingefügt werden, die Nachverfolgbar sind. Aber sowas ist ja letzendlich auch nichts, was man nicht irgendwie umgehen kann…

du bist und bleibst Urheber dieses Werkes.

Hier geht es aber um die Nutzungsrechte, die nicht immer aber oftmals an die Uni übertragen werden. Dies geschieht teilweise durch die Studien/Prüfungsordnung (wobei es aber umstritten ist, ob dieses wirksam ist) und anderenfalls durch eine explizite Abtretung. Hast du bei Anmeldung der Arbeit eine Abtretung unterschrieben?

I.ue.: Auch, wenn du im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Studijob) diese Arbeit erledigt hast, liegen die Nutzungsrechte in der Regel bei der Uni.

Das Urheberrecht sagt aus, dass du der „Eigentümer“ des Werkes bist. Du darfst die Verwertung bestimmen und lenken. Schau mal hier nach: UrhG - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Ob die Verwertungsrechte bei der Uni liegen, kommt auf den Arbeitsvertrag oder die Studienordnung an! Es muss geregelt sein, dass der Arbeitnehmer oder auch Student in eine weitere Verwertung des Werkes (dazu zählt auch die Nutzung) durch die Uni einwilligt.

Hallo, ich wollte dich nicht kritisieren und formal gesehen hast du ja Recht: der Urheber bleibt Urheber. Dennoch kann der Urheber vollumfänglich in die Verwertung seines Werkes durch einen Dritten einwilligen. Die Einwilligung kann auch konkludent erteilt werden: z.B. wenn ein Student auf Grundlage der Studien- und/oder Prüfungsordnung eine Arbeit ausfertigt. Vorausgesetzt, die Ordnung enthält eine entsprechende Regelung.

Darum geht es ja augenscheinlich: Die Uni will eine Literaturarbeit verbreiten, vervielfältigen, ggf. sogar ändern. Siehe hier: Verwertungsrecht – Wikipedia

Meine Aussage war so gemeint und ist korrekt. Du unterscheidest zwischen Nutzung und Verwertung? Mir ist aber nicht der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen klar. Kannst du das mal für einen Troll wie mich erläutern!?

Ich gehe davon aus, dass Nutzung die Ausübung von Verwertungsrechten an Werken durch Dritte ist. Schließlich ist in § 15 UrhG geregelt, was mit einem Werk so alles angestellt, also wie es „genutzt“ werden kann. Wie diese Rechte auf andere übertragen werden können, etc. ist hier geregelt: UrhG - Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

Ist meine Aussage deiner Meinung nach korrekt?

Um die Verwertungsrechte des Urhebers geht es in § 15 bis 24 UrhG.
Um die Nutzungsrechte geht es in § 31 bis 44 UrhG.

Dieser Teil ist soweit richtig.

Abgesehen von den Begrifflichkeiten, die in der Tat unterschiedlich sind, würdest du sagen, dass die Aussage an sich, also inhaltlich korrekt ist?

Nochmal zum Unterschied der Begriffe:

Verwertungsrechte bleiben immer beim Eigentümer.

Durch Vereinbarung können die Verwertungsrechte zur Nutzung auf andere übertragen werden. Üben Dritte die Verwertung berechtigt aus, spricht man vom Nutzungsrecht.

Ich denke, um dieses formal-juristische ging es dir doch!?

Ich glaube, das ist von Uni zu Uni verschieden. Guck mal, ob du in der Studien- oder Prüfungsordnung was dazu findest.

Verwertungsrechte bleiben immer beim Urheber.

siehe nachfolgend:

§ 31 (1) UrhG:
Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen.

Verwertungsrechte können nicht übertragen werden, auch weil

§ 15 (1) UrhG:
Der Urheber hat das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten

Bei uns kann man seine Dissertation (!) online veröffentlichen, was schneller und günstiger ist, als zahlreiche gedruckte Exemplare an mehrere Bibliotheken zu schicken. Man muß nur drei gedruckte Exemplare in der eigenen Bib abgeben.

Vor mehreren Jahren wurde neben einem PDF auch das ursprüngliche Dokument verlangt.

Mittlerweile wird verlangt, daß die elektronische Version exakt mit der gedruckten Version übereinstimmt, bis hin zu den Zeilenumbrüchen. Das KANN ein Office-Dokument gar nicht erfüllen, da es auf unterschiedlichen Rechnern gerne mal unterschiedlich aussieht.

Daher wird seit einigen Jahren nur noch ein PDF verlangt, denn das kann das.

Warum dein Dozent nun „zur Archivierung“ das Office-Dokument will, ist unverständlich, denn PDF ist DAS Format, wenn es darum geht, ein Dokument auch nach Jahren noch unverändert öffnen zu können. Wir haben bei den Studenten jedenfalls immer auf PDF bestanden.

Meistens will man ein Office-Dokument, um sich daraus bedienen zu können, sprich Text, Bilder und Grafiken wo anders weiter zu verwenden. Zwar kann man Text und Bilder auch aus einem PDF kopieren, dabei gehen aber Format und Bildqualität verloren, und Grafiken (Pfeile, Boxen, Diagramme) lassen sich kaum extrahieren.

Die Frage ist, in wie weit du ein Copyright an deiner Arbeit hast, oder ob die Arbeit nicht eh der Uni zusteht.

Du könntest frech sein, und die Office-Dokumente abgeben - mit Passwortschutz, der ein reines Betrachten und ggf. Drucken erlaubt, aber kein bearbeiten. Aber das hält auch nur, bis der Dozent es merkt.

Wegen dem Datenschutz: Wovor hast du denn Angst? Das PDF zeigt ja erstmal alles, was auch das Office-Dokument zeigt. Geht es um irgendwelche Daten, die ggf. im Hintergrund in dem Office-Dokument stecken? (Da war doch mal die Geschichte, daß Word aufgezeichnet hat, wie lang man an dem Dokument gearbeitet hat.)

Nein, du musst ihm nicht die Worddatei geben, denn Du bist nämlich urheber. Etwas anderes könnte gelten, wenn die Uni-Richtlinien etwas anderes vorsehen. Das sollte aber nicht der Fall sein.

Gruß