Hi zusammen,
es geht um folgendes:
Ich würde gerne für verschiedene Firmen die Kassenbücher an meinem PC schreiben und dann den zuständigen StB zusenden. Natürlich würde alles in Rechnung gestellt. Zuerst als Kleinunternehmer und dann mal sehen, was daraus wird.
Meine Frage ist nun, darf ich das überhaupt?
Muss ich entsprechende Voraussetzungen haben?
Vorgehensweise:
Meine Kunden schicken mir ihre Buchhaltungsbelege,
ich schreibe dann die Kasse mit einen Programm und schicke dies zu den zuständigen StB (entweder via mail oder halt per Post).
Wie ist das auch rechtlich zu sehen? weil so wie ich informiert bin, dürfen StB ja selber keine Kassen für ihre Mandanten schreiben.
Ich hoffe um eine zügige ausfürliche Antwort.
Danke für eure Hilfe