Darf ich die Kassenbücher schreiben?

Hi zusammen,
es geht um folgendes:
Ich würde gerne für verschiedene Firmen die Kassenbücher an meinem PC schreiben und dann den zuständigen StB zusenden. Natürlich würde alles in Rechnung gestellt. Zuerst als Kleinunternehmer und dann mal sehen, was daraus wird.

Meine Frage ist nun, darf ich das überhaupt?
Muss ich entsprechende Voraussetzungen haben?

Vorgehensweise:

Meine Kunden schicken mir ihre Buchhaltungsbelege,
ich schreibe dann die Kasse mit einen Programm und schicke dies zu den zuständigen StB (entweder via mail oder halt per Post).

Wie ist das auch rechtlich zu sehen? weil so wie ich informiert bin, dürfen StB ja selber keine Kassen für ihre Mandanten schreiben.

Ich hoffe um eine zügige ausfürliche Antwort.

Danke für eure Hilfe

Tut mir leid da habe ich keine Ahnung

Hallo Tequila-Joe,

leider kann ich dazu keine korrekte Angaben machen, weil das nicht mein Gebiet ist. Aber meines Erachtens: Es gibt ja sogenannte Schreibbüros, die für Ihre Kunden unter anderem auch die Kassenbücher schreiben. Also, warum solltest du das nicht auch machen dürfen, wenn das dein Gebiet ist?

Aber wie gesagt, das ist keine amtliche Aussage. Aber vielleicht hast du in deiner Nähe ein Schreibbüro. Da würde ich informationshalber einfach mal anrufen.

Viele Grüße aus Berlin,

Pete

Guten Abend, leider kann ich diese Frage nicht beantworten…ich wünsche viel Erfolg bei der Suche - Viele Grüße Barbara Schade