Hallo Rechtsexperten!
Ich gebe in Onlineforen einiger Zeitschriften Hilfestellung etc. und schreibe ab und an auch mal: „Näheres findest Du im Magazin“ oder „… kannst Du im Magazin bestellen…“.
Nun informierte ich mich gerade über ein Auktionsangebot, in dem MANGAzin, so heißt die Zeitschrift, angeboten wird. Dabei bot mir die Suchmaschine statt MANGAzin Magazin als 1. Link an, ich klickte rauf und ich erschrak. Das Wort „Magazin“ ist geschützt. Die Seite hat zwar Endung .com, ist aber komplett auf Deutsch gehalten und richtet sich somit an Deutsche, Serverstandort: Deutschland. Wenn ich auf der Seite groß lese, dass „Magazin“ ein geschützter Name ist, gehe ich davon aus, dass dies in Deutschland geschah, denn es ist ja nur an uns gerichtet. Alles Andere wär für mich Irreführung.
Meine Frage: Rein juristisch betrachtet, kann ich dafür bestraft werden, wenn ich „Magazin“ schreibe?
Ich habe mal gelesen, in Russland hat oder wollte sich jemand einen Buchstaben aus dem Alphabet schützen lassen. Autobahn = böse, Gaspedal = böse, dann das ganze Gendering und political correctness… Was bleibt uns da noch an Sprache?
Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten!