Darf ich diesen geschützten Namen benutzen?

Hallo Rechtsexperten!

Ich gebe in Onlineforen einiger Zeitschriften Hilfestellung etc. und schreibe ab und an auch mal: „Näheres findest Du im Magazin“ oder „… kannst Du im Magazin bestellen…“.

Nun informierte ich mich gerade über ein Auktionsangebot, in dem MANGAzin, so heißt die Zeitschrift, angeboten wird. Dabei bot mir die Suchmaschine statt MANGAzin Magazin als 1. Link an, ich klickte rauf und ich erschrak. Das Wort „Magazin“ ist geschützt. Die Seite hat zwar Endung .com, ist aber komplett auf Deutsch gehalten und richtet sich somit an Deutsche, Serverstandort: Deutschland. Wenn ich auf der Seite groß lese, dass „Magazin“ ein geschützter Name ist, gehe ich davon aus, dass dies in Deutschland geschah, denn es ist ja nur an uns gerichtet. Alles Andere wär für mich Irreführung.

Meine Frage: Rein juristisch betrachtet, kann ich dafür bestraft werden, wenn ich „Magazin“ schreibe?

Ich habe mal gelesen, in Russland hat oder wollte sich jemand einen Buchstaben aus dem Alphabet schützen lassen. Autobahn = böse, Gaspedal = böse, dann das ganze Gendering und political correctness… Was bleibt uns da noch an Sprache?

Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten!

Nein. Sondern die Marke.

Schöne Grüße

MM

  • und wie konkret Markenschutz hierzulande funktioniert, ganz im Gegensatz zu irgendwelchen meistens erfundenen Ländern wie Russland, Amerika, China oder auch Hoaxitanien, von denen man immer mal wieder irgendwas hört, kannst Du für das konkrete Beispiel „Magazin“ ganz einfach eruieren. Ein „Magazin“, das unter diesem Namen schon ungefähr achtzig Jahre länger im Handel auftritt als das von Teuer-Otto, kannst Du Dir z.B. hier ansehen:

http://www.dasmagazin.de/

Schöne Grüße

MM

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Im Deutschen Patent- und Markenregister zumindest ist kein Eintrag zu diesem Händler zu finden. Er hat sich also weder den Namen „Magazin“ schützen lassen, noch das optische Erscheinungsbild des Schriftzuges.

Das hochgestellte R am Namensende hat für Deutschland auch keine Bedeutung, das kann sich jeder felgenfrei an seinen Namen hängen.

Grüße
Pierre®

Das Wort ist nicht geschützt, sondern die Marke. Ich darf das Wort verwenden aber kein Produkt anbieten!?
Die Aussage mit Wort und Marke hab ich nicht wirklich so recht verstanden. Ist wohl auch schwierig zu verstehen, dass Magazin eine Marke sein soll, wo Jeder doch eine Zeitschrift drunter versteht.
Bei ner Playboy-Feier sollen nur solchen Typen kommen und keine Spaßbremsen. Was wäre dann das? grübel

@Pierre
Also doch Irreführung! Das kommt mir so vor wie all die Popup-Seiten, auf denen Veri Sign, Trusted-Logos und Auszeichnungen prangen, die ins Nirwana führen, wenn man auf sie klickt, weils diese Partnerschaften überhaupt nicht gibt. Wie bei den Gewinnspielen zu Weihnachten, die mit Automarken im Ticker warben und wo ich mich sofort fragte: Glaub ich nicht! So ne unbekannte Firma und da sind 50% der größten DAX-Unternehmen als Sponsoren?? Ich werd mir das Wort Reichstag schützen lassen, vielleicht wirds dann endlich mal umbenannt!? So könnte man denken, die wollen wieder zurück. Und überall gibt es noch Führer… kopfkratz

Man kann keine Worte schützen lassen.

Es ist eine, ganz einfach und banal. Nämlich die, unter der manufactum designbetonte Ware anbietet, verkauft und versendet.

Und wo ist jetzt genau Dein Problem?

Schöne Grüße

MM

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Die Marke oder auch Warenzeichen genannt bezeichnet ein Produkt, eine Produktgruppe, eine Dienstleistung oder auch eine ganze Firma. Bei der Eintragung der Marke muss auch angegeben werden, für welche Produkte, Leistungen oder Firmen der Name steht. So ist zum Beispiel bekannt, dass Apple seinen Namen und das Logo für nahezu alles erdenkliche hat schützen lassen.

Es gibt Wort- und Bildmarken und auch die Kombination aus beidem. So hat sich zum Beispiel die Zeitschrift GEO ihren speziellen Schriftzug sowohl als Wort-Bild-Marke schützen lassen, als auch GEO Magazin als Wortmarke.

Das bedeutet nicht, dass ich nicht mehr GEO Magazin schreiben darf. Ich darf nur keine Zeitschrift heraus bringen, die sich ebenfalls GEO Magazin nennt. Ich darf auch keine Tassen oder Handtücher produzieren und in Verkehr bringen, die das typische GEO-Logo tragen.

Wenn Du jetzt übrigens eine Marke anmelden möchtest, dann solltest Du diese auch benutzen. Ansonsten könnte jemand anders auf die Idee kommen, sie wieder löschen zu lassen.

Ich muss mich berichtigen. Nach längerer Suche habe ich hier beim DPMA Register den Eintrag vom Magazin gefunden. Die Liste der Artikel, in deren Zusammenhang der Name geschützt ist, ist fast endlos….

UNd hier ist der spezielle Schriftzug als Bildmarke geschützt.

Ich muss mich berichtigen. Ich habe heute Abend nochmal etwas genauer gesucht. Hier ist der Eintrag vom Magazin im DPMA Register. Also haben sie sich den Namen für fast alles schützen lassen, wovon sie glauben, dass sie es irgendwann mal handeln könnten. Und hier ist der Schriftzug als Bildmarke geschützt.