Darf ich doppelt versichert sein?

Ich habe am 30.06.11 von meinem AG erfahren, dass ich eigentlich seit 01.02.11 wieder hätte gesetzlich versichert sein müssen. Habe mich daher jetzt bei der AOK gemeldet. Die müssen mich rückwirkend zum 01.02.11 versichern. Die private Krankenkasse HUK Coburg will mich aber erst zum 01.07.11 rauslassen, da ich mich erst so spät gemeldet hätte. War mache ich jetzt? Muß ich wirklich 5 Monate lang doppelt zahlen? Ich wußte doch erst jetzt bescheid, dass ich wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze falle. Die HUK meint, sie hätten die Information spätestens 3 Monate nach dem 01.02.11 erfahren müssen.

Was mache ich jetzt?

Da hat Ihr Arbeitgeber und die AOK gepennt. Die Antwort der HUK ist falsch. Sie sind Versicherungspflichtig und haben 2 Monate Zeit „ab Kenntnis davon“ dies der HUK mitzuteilen. Die Huk kann auf diese seltsame Kündigungsfrist nicht verweisen, da - wie der Name schon sagt „Versicherungspflicht“ vorliegt. Ich würde an die HUK keinen Beitrag mehr bezahlen, sondern die zuviel gezahlten Beiträge zurückfordern, denn eine Doppelversicherung hervorgerufen durch die Versicherungspflicht gibt es nicht. Nicht einschüchtern lassen - es ist eben die „HUK“, die hätten bei Ihrer Autoversicherung bleiben sollen. Zum Trost: Sie sind nicht der Einzige mit Ärger bei diesen Verein.

MfG
leo

Nein kann sie nicht, da eine Pflichtversicherung gemäß § 5 SGB V besteht. Die Beiträge sind auch zu erstatten. Sollten der PKV Kosten entsanden sein, so werden die von der GKV erstattet. Dies klären die Versicherungen jedoch untereinander.

rein theoretisch kann du auch 10 krankenversicherungen haben können, da die pkv immer einen anderen schutz bietet als die gkv.

versuch deine gkv dir mal mit einem zweizeiler zu helfen, da die ggf auf kulanz etwas drehen können.

Hallo,
ich bin kein PKV-Experte, aber so wie ich die Sache sehe, hat die PKV recht. Da hilft eigentlich nur ein
Regressanspruch gegen den Arbeitgeber, aber wie gesagt,
ich bin da kein Experte - vielleicht sollte hier ein
Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Gruss
Czauderna

Leider hat die HUK recht. Die Konstellation ist möglich. Den Bock hat Dein Arbeitgeber geschossen. Besprich mit Deinem Arbeitgeber und der AOK das Dilemma.Ein Ansatzpunkt kann sein, das Vertragsverhältnis so zu gestalten, dass du erst nach dem 1.2 die Voraussetzung für die Pflicht erfüllst. Was anderes fällt mir jetzt nicht ein.

Hi

ja das ist leider so. Denn: Die PKV ist Privat abgeschlossen und unabhängig der GKV. Sprich Du könntest Sie bei genügend Kleingeld auch weiterlaufen lassen…
Manche wollen sogar noch früher diese Info. Die Frage ist warum der AG so späht informierte? Vielleicht findest Du ne Absprache mit AG und der HUK. So „sparst“ Du vielleicht noch nen Teil.

Die Infos schicke ich Dir ohne Garantie…

VG

Hallo,
eigentlich gilt die Friste erst ab Kenntnisnahme über die Versicherungspflicht, ließ mal in den AVB, §13.
Entscheident ist meiner Meinung nach der Termin, zu dem du von der Versicherungspflicht durch die GKV erfahren hast.
Wie gesagt, §13 der AVB:smile:
Du kannst rein theoretisch x-beliebig viele PKVs haben.

Ganz einfach … wenn du gesetzlich versichert bist und UNTER der Bemessungsgrenze verdienst, dann kann dich die Private überhaupt nicht versichern, weil du gesetzlich pflichtversichert bist. Es ist wohl ein Fehler was ihr mit der Nichtmeldung gemacht habt, aber die Private MUSS den Vertrag ab Pflichtversicherung aufheben! Hoffe es hilft noch - war in der Klinik! Grüße Bernd