Ich habe am 30.06.11 von meinem AG erfahren, dass ich eigentlich seit 01.02.11 wieder hätte gesetzlich versichert sein müssen. Habe mich daher jetzt bei der AOK gemeldet. Die müssen mich rückwirkend zum 01.02.11 versichern. Die private Krankenkasse HUK Coburg will mich aber erst zum 01.07.11 rauslassen, da ich mich erst so spät gemeldet hätte. War mache ich jetzt? Muß ich wirklich 5 Monate lang doppelt zahlen? Ich wußte doch erst jetzt bescheid, dass ich wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze falle. Die HUK meint, sie hätten die Information spätestens 3 Monate nach dem 01.02.11 erfahren müssen.
vorab: die HUK-Coburg ist erstmal im Recht. Vor allem, wenn Leistungen geflossen sind, kann man nichts Anderes von ihr erwarten, als per jetzt aufzulösen.
Den Fehler hat der AG gemacht, der muss per 1.2. anmelden, hat das versäumt und der muss jetzt den vollen Betrag an die AOK zahlen. Wieso muss sich überhaupt der AN an die AOK wenden ? Das hätte er nicht tun müssen.
Klar, keiner zofft sich gern mit dem AG. Aber das ist klar sein Problem.
Wieso merkt er das erst jetzt ?
Hallo,
ich bin zwar kein Experte, hatte aber ein ähnliches Problem. Die Conti hat mir damals anstandslos meine Beiträge zurückerstattet und zwar rückwirkend.
Viele Grüße
wolf
schreiben Sie an die HUK und bitten um Kulanz.
Die meisten Versicherungsunternehmen die ich kenne, würden hier rückwirkend den Versicherungsschutz auflösen.
Sollte jedoch eine Leistung in dieser Zeit geflossen sein, wäre diese natürlich zurück zu zahlen.